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Moser vs. Kolbenheyer

 Eine Polemik

 

 


1. Ein deutscher Dichter bin ich einst gewesen …

 

So lautet der Titel eines verdienstvollen Lexikons „vergessene[r] und verkannnte[r] Autoren des 20. Jahrhunderts“ von Hans J. Schütz[1]. Es unterrichtet über Schriftsteller, die in die Emigration gehen mußten, deren Bücher verboten oder schlicht vergessen worden sind. Und in der Tat gibt es eine Unzahl von einst beachteten und geehrten oder auch beachtens- oder ehrenswerten deutschen Schriftstellern, die der Vergessenheit anheimgefallen sind oder worden sind – das falsche grammatische Passiv ist hier angebracht.

Prüft man die von Schütz zusammengetragenen Namen, so wird bald deutlich, daß sie bei aller Unterschiedlichkeit der persönlichen Schicksale und der künstlerischen Handschriften eines eint: Sie gehören ausnahmslos dem linken politischen Spektrum an. – Zu fragen ist aber, ob nicht auch Autoren wie Lienhard und Stehr, Frenssen und Paul Ernst, Emil Strauß und Wilhelm Schäfer, Hans Grimm und Hans Carossa, Ernst Bertram, Ina Seidel, Josef Weinheber, Heinrich Lersch oder Agnes Miegel, die die literarische Landschaft Deutschlands in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entscheidend mitprägten, aus dem Totschweigen und dem danach folgenden Vergessen herausgehoben werden sollten.

In seiner Einleitung zur Anthologie „Deutschland erzählt“[2] formuliert Benno v. Wiese folgenden entschuldigenden Satz: „Auf andere Autoren dieser Epoche, die sich teils mir ihr zu verbinden, teils ihr auszuweichen suchten, wie Kolbenheyer, Hans Grimm, Binding, Wiechert, Doderer, mußte ich aus Raumgründen verzichten, konnte aber auch keine für meine Zwecke geeigneten Texte finden.“ – Nun könnte man bereits hier fragen, warum die Raumgründe nun ausgerechnet gegen jene Autoren sprachen, aber 20 Jahre später wäre dieser Satz völlig unmöglich gewesen und hätte etwa gelautet: „Es versteht sich von selbst, daß für ausgesprochene Nazi-Barden wie …“ Und noch zehn Jahre später wäre auch dieser Satz nicht mehr nötig gewesen: Die betreffenden Schriftsteller sind aus dem öffentlichen Bewußtsein verbannt worden, ihr Fehlen würde gar nicht mehr bemerkt.

Zu fragen ist, ob Erwin Guido Kolbenheyers monumentale Paracelsus-Trilogie, deren dichterische Qualität noch nie ernsthaft infrage gestellt worden ist,  nicht auch uns Heutigen noch etwas geben könnte.

 „Ich habe zwei Arme“, sagte Ernst Jünger einst seinem Bruder, „einen rechten und einen linken und da ich kein Krüppel bin, bewege ich beide.“[3] Historische Wahrheit kann sich nur ergeben aus der lebendigen Diskussion, dem Streit, dem Gegenüberstellen von These und Antithese und dem gemeinsamen Erarbeiten einer Synthese. Eine Gesellschaft, die nur noch die These zuläßt und jegliche Antithese verteufelt oder gar verbietet, stagniert und erlaubt nur noch Steigerungen in der Lautstärke und Grellheit bei ihrer Verkündung oder auch das gegenseitige Übertrumpfen bei der Verdammung Andersdenkender oder bloßer Häretiker. Der Weg vom Konservativen zum Rechten, vom Rechten zum Rechtsextremisten, vom Extremisten zum Nazi und Antisemiten ist in der veröffentlichten Meinung vom Weg zum Punkt verkürzt. „Ich schnitze mir den Gegner nach meinem Pfeil zurecht.“ (Karl Kraus)[4]

 

Die nach Erwin Guido Kolbenheyer benannte Straße in Geretsried ist im Jahr 2000 auf Beschluß des Gemeinderates umbenannt worden.[5] Angriffe auf das Leben und Werk des Dichters verstärken sich auf der einen Seite, auf der anderen ist Kolbenheyer zunehmend zur Unperson geworden: Selbst vormals seriöse Lexika[6] verschweigen den Namen, Literaturgeschichten kommen ohne ihn aus, sein Werk, obwohl vollständig gedruckt vorliegend und in keinem Teile verboten, wird in einigen Buchdiensten und Büchersuchmaschinen nicht angeboten. Es ist daher dem unbefangenen und interessierten Leser nur mit großen Schwierigkeiten möglich, sich ein objektives, unvoreingenommenes und umfassendes Bild vom Werk Kolbenheyers zu verschaffen.

Die in der Presse und auch in Lexika verbreiteten Urteile über Kolbenheyer gehen in der Regel auf ein Gutachten zurück, das im Auftrage der Gemeinde Gauting erstellt worden ist und die Berechtigung des Straßennamens Kolbenheyer überprüfen sollte. So kam dem von Moser verantworteten Gutachten, angefertigt immerhin von einem renommierten Literaturwissenschaftler, eine besondere Bedeutung zu, da man von ihm wissenschaftlich begründetes Vorgehen und Urteil erwarten konnte. Journalisten formulierten ihre Urteile auf der Basis des Gutachtens und der entsprechenden Lexika, ohne mit dem Werk vertraut zu sein.[7] So konnte es denn geschehen, daß sie sich auch wörtlich aus dem Schriftstellerlexikon der DDR[8] bedienten[9], in dem Kolbenheyer immerhin einen Lexikonartikel erhielt, der zumindest seine Werke aufzählte, von seinem dichterischen Können sprach und Hoffnung auf eine ausgewogenere Beurteilung aussprach: eine Tendenz, die sich in ihr Gegenteil verkehrt hat.

Ist beim immer rascher rotierenden journalistischen Tagesgeschäft nicht zu erwarten, daß der Journalist 18 Bände eines Dichters für einen Artikel studiert, so darf man mit Recht voraussetzen, daß ein literaturwissenschaftliches Urteil

·    objektiv, also frei von Vorverurteilungen ,

·    umfassend, d. h. das Gesamtwerk analysierend,

·    historisch,

·    vergleichend,

·    sicher in Methoden und im Instrumentarium der wissenschaftlichen Arbeit

ist.

Da das Gutachten nur in wenigen Exemplaren vorliegt und so schwer zugänglich ist, haben wir für die folgende Auseinandersetzung die Form eines fortlaufenden Kommentars gewählt, d. h. der Text des Gutachtens wird vollständig wiedergegeben und die einzelne Passage jeweils kommentiert. Um Gutachten und Kommentar typographisch zweifelsfrei unterscheiden zu können, erscheinen die Passagen des ersteren in kursiver Schrift, ebenso die dazugehörigen Fußnoten, die sich im wesentlichen auf Literaturnachweise beschränken. Ihre Numerierung wurde aus technischen Gründen der fortlaufenden angepaßt. Das Gutachten wird vollständig und in diplomatischer Wiedergabe abgedruckt. Die Seitenzahlen sowie Kommentare des Verfassers sind in eckigen Klammern [1:] notiert. Da an Person und Namen des Gutachters wenig gelegen ist und er hier nur als typische Figur des Zeitgeistes interessiert, wird sein Name im folgenden durchgängig durch „Gutachter“ ersetzt.

 

INSTITUT FÜR BAYERISCHE LITERATURGESCHICHTE

UNIVERSITÄT MÜNCHEN

8000 München 40, den

7. 1. 1988

Schellingstraße 3

Durchwahl (089) 2180/… 2402

Vorstand: Prof. Dr. Dietz-Rüdiger Moser

 

NEUE ANSCHRIFT: KAROLINENPLATZ 3 (AMERIKAHAUS), 8000 München 2

 

 

 

 

 

An die Gemeinde Gauting

Herrn Bürgermeister Dr. Knobloch

Bahnhofstr.7

8035 Gauting

[Stempel:]

Gemeinde Gauting

Eing.: 12. Jan. 1988

[Sign.]

 

 

 

 

Betreff: Straßenname „Kolbenheyer“

Bezug: Ihr Schreiben vom 12. 03. 1986

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Angeregt durch eine Anfrage aus der Bürgerschaft Ihrer Gemeinde haben Sie um ein Gutachten zu der Frage gebeten, ob es zu verantworten sei, die Benennung einer Straße nach dem Dichter Erwin Guido Kolbenheyer beizubehalten, dem nachgesagt wird, nicht nur die Ideologie des Nationalsozialismus befördert, sondern mit dieser auch noch nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“  in unveränderter Weise sympathisiert zu haben. Sie haben zugleich auf die Problematik hingewiesen, die mit Straßenumbenennungen prinzipiell verbunden sei, und darum ersucht, diese Problematik bei der folgenden Stellungnahme mitzuberücksichtigen.

Es wird bereits hier deutlich, daß es in keiner Weise um das Leben und Werk Kolbenheyers in seiner Gesamtheit und um ihre Einbettung in Geschichte und Geistesleben geht, sondern um eine rein ideologische Betrachtungsweise. Das kann in bestimmtem Zusammenhang legitim sein, verkürzt aber hier den Blickwinkel in unzulässiger Weise. Denkmäler und Straßennamen würdigen gemeinhin nicht eine einzelne Facette der Geehrten, sondern die Gesamtpersönlichkeit. Goethestraßen heißen nicht so, weil ihr Namensträger Befürworter der Todesstrafe oder Brillenfeind war. – Als Kuriosum am Rande sei angemerkt, daß, wenn man einer Meldung der „Bild am Sonntag“ vom 12. 9. 2004 Glauben schenken darf, ein Germanistik-Professor (Rüdiger Scholz) die Umbenennung der Goethe-Institute gefordert hat, weil deren Namensgeber der Hinrichtung einer Kindesmörderin zugestimmt habe und sich überhaupt „als Minister und Berater des Herzogs Carl August in Weimar schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht“ habe (ebd. S. 12). Die groß aufgemachte Enthüllung des Vorgangs ist der Goethe-Forschung allerdings seit langem bekannt und in jedem populärem Faust-Kommentar nachzulesen.

In der Tat wurden nur wenige Straßen in der Nachkriegszeit (S. 4 des Gutachtens) nach verbannten Dichtern der NS-Zeit benannt, muß man hinzufügen, wie der Gutachter meint. Da das mit dem untersuchten Sachverhalt nichts zu tun hat, muß man das keineswegs hinzufügen. Im Falle Kolbenheyer ist aber zu berücksichtigen, daß z.B. Geretsried/Gartenberg etwa vor den ethnischen Säuberungen im Osten des Deutschen Reiches als Gemeinde so nicht existierte, von Vertriebenen aufgebaut wurde und die Straßennamen natürlich an die okkupierte Heimat erinnern sollten, auch an Menschen, die das Schicksal der Vertriebenen geteilt hatten. Straßenneu- und -umbenennungen in anderen Städten standen kaum auf der Tagesordnung oder unter sehr anderen Aspekten. In großem Umfang erfolgten sie natürlich in den sozialistischen Staaten und noch einmal nach deren Zusammenbruch.

Hier wie an späteren Stellen empfindet der Gutachter es offensichtlich als besonders verwerflich, daß Kolbenheyer seine Überzeugungen auch nach der Niederlage 1945 nicht sofort geändert und dem neuen Zeitgeist (Stichwort Umerziehung) angepaßt hat.

Wie unten im einzelnen dargelegt werden wird, trifft es zu, daß Kolbenheyer nationalsozialistisches Gedankengut gehegt und verbreitet hat und daß selbst einschneidende Maßnahmen, wie seine Verurteilung durch eine Spruchkammer 1948, zu keiner Änderung seiner Einstellung führten. Prominente Schriftsteller wie Werner Bergengruen, Alfred Döblin, Erich Kästner oder Stefan Zweig, Literaturkritiker wie Karl Ude, Curt Hohoff und Friedrich Luft und Germanisten wie Karl Pörnbacher haben auf die Verstrickungen Kolbenheyers in die Ideologie der nationalsozialistischen Ära hingewiesen. Als Verfasser von Preisgedichten auf den „Führer Adolf Hitler“ und als Befürworter der „Vergeltung“ fand Kolbenheyer die übereinstimmende Charakterisierung als „offizieller Dichter und Akademiker Hitlerdeutschlands“, als „aktiver Mitarbeiter an der Zementierung des Blut- und Rassenwahns“ und als „geistiger Paladin des NS-Regimes“ . Friedrich Luft beanstandete Kolbenheyers „geradezu tollwütigen Nationalismus“ sowie seinen „Haß auf Christentum, Humanismus und Intellekt“.

Die Integration eines Begleitschreibens in ein Gutachten, das ja eben doch gerade unabhängig vom Auftraggeber sowie von äußeren Bedingungen und Zwängen sein soll, wirft gleich zu Beginn Licht auf die Arbeitsweise des Gutachters: Der Eindruck eines Gefälligkeitsgutachtens, in dem das gewünschte Ergebnis unbedingt erbracht werden soll, drängt sich geradezu auf und wird dann im weiteren Verlauf bestätigt.

Der Gutachter wirft Kolbenheyer vor, daß selbst einschneidende Maßnahmen, wie seine Verurteilung durch eine Spruchkammer 1948, zu keiner Änderung seiner Einstellung führten. Nur zwei Seiten weiter berichtet der Gutachter von der Aufhebung des als ungerechtfertigt erkannten Urteils der Spruchkammer und des damit verbundenen Schreibverbots. Es ist nicht nur wissenschaftlich, sondern auch juristisch unhaltbar, einem im Berufungsverfahren Freigesprochenen die Anklagepunkte der ersten Verhandlung immer noch vorzuwerfen und ihm anzulasten, er habe aus dem (falschen) Urteil keine Konsequenzen gezogen.

Es wird aber zu zeigen sein, daß der Gutachter sich auf eben die Anklage und das Urteil[10] der Spruchkammer stützt, auf eine Anklageschrift also, die von ihm selbst als widerlegt und nicht relevant eingeschätzt worden ist. Das geht bis in wörtliche Formulierungen hinein.

Spruchkammer 1948

Gutachten 1989

Auszeichnungen im Dritten Reich (Goethepreis, Adlerschild, Wartburgrose, Senator der Dt. Akademie München)

12 bedeutende Auszeichnungen (folgt Aufzählung)

Seine Werke stützten und förderten die NS-Kulturhaltung

Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes

hemmungslose Anhängerschaft an Hitler und angebliche Äußerung: „Hitler – ein anderer Franz von Assissi“

Hitler als „Messias der kolbenheyerschen Befreiungsmythologie“

Präzeptorenrolle in den Nazi-Jahren

[Präceptor Germaniae der Nationalsozialisten] (F. Luft)

nie ein Wort für die geistige Freiheit

kein Wort des Bedauerns über den Holocoust

Das Paracelsuswerk habe den Sinn für völkisches Ahnenbewußtsein geschärft

Kolbenheyers Historienromane stehen in der Tradition der nationalsozialistischen Kontinuitätsideologie, die ihre Funktion in der Herstellung eines völkischen Bewußtseins hätten

Anklage wegen Antisemitismus

Kolbenheyer war vor, im und nach dem Dritten Reich Antisemit

 

Der Gutachter bemüht eine Reihe von Schriftstellern als Kronzeugen für Kolbenheyers tollwütigen Nationalismus  (Friedrich Luft), unterläßt es aber, andere Stimmen (und Urteile) zu Wort zu präsentieren. Wir kommen darauf zurück. Die von ihm herangezogenen stammen von inneren oder „äußeren“ Emigranten, die aus sehr verständlichen Gründen zu einem objektiven Urteil nicht in der Lage sein konnten. Von Stefan Zweig etwa gibt es aus der Zeit vor 1933 geradezu emphatisch lobende Urteile über Kolbenheyer, die vom Gutachter nicht erwähnt werden. Der in der Zeitschrift „Der Zuruf“ (hg. von der österreichischen Kolbenheyer-Gesellschaft) leicht zugängliche Briefwechsel ist vom Gutachter nicht genutzt worden.[11]

Die vom Gutachter herangezogenen Stimmen von Literaturgeschichtsschreibern stammen hier und später ausnahmslos aus der Zeit nach 1945, als es wenig opportun war, sich zu Kolbenheyer und anderen konservativen Schriftstellern in irgendeiner Form positiv zu äußern. Die Literaturlandschaft hatte sich entscheidend verändert; westliche, vor allem US-amerikanische Literatur war neben dem Nachholebedarf an Emigrantenliteratur en vogue; die Umerziehung des deutschen Volkes hatte eingesetzt; Thomas Mann sprach sich dafür aus, die gesamte zwischen 1933-1945 in Deutschland gedruckte Literatur einzustampfen: gewiß eine umweltfreundlichere und effektivere Maßnahme als die Bücherverbrennung.

Der Gutachter begründet mit keinem Wort die Auswahl der Stimmen zu Kolbenheyer. Warum gerade diese und keine anderen? Inwieweit ist ihre Auswahl repräsentativ? Die übereinstimmende Charakterisierung ergibt sich einfach daraus, daß übereinstimmende Charakterisierungen ausgewählt wurden. Woher stammen die Zitate? In welchen Kontext gehören sie?

Der Gutachter spricht von Preisgedichten auf den „Führer Adolf Hitler“, weiß dann in der Folge allerdings nur eines anzuführen, das als ein solches aufgefaßt werden könnte. Die verwendeten Anführungszeichen sollen suggerieren, es handele sich um ein Zitat aus Kolbenheyers Werken. Es gibt aber kein Gedicht dieses Titels, und die Wortgruppe taucht bei Kolbenheyer nirgendwo auf. Der Gutachter wird sehr oft im Verlaufe des Gutachtens Kolbenheyer Formulierungen unterstellen und als echte Zitate ausgeben, die nirgendwo bei Kolbenheyer zu finden, aber geeignet sind, ihn als Nazi zu diskreditieren.

Andererseits läßt sich nicht bestreiten, daß sein Werk schon lange vor der nationalsozialistischen Zeit in deutschnational gesinnten und an der Heroisierung der deutschen Geschichte interessierten Kreisen Beachtung fand und daß [2:] später insbesondere die Sudetendeutschen in ihm einen der Ihren erblickten, für den sie sich nachhaltig und mit Erfolg einsetzten.

Der Gutachter wirft Kolbenheyer die „Heroisierung der deutschen Geschichte“  (S. 1) vor. Auch wenn das heute als Vorwurf zu gelten hat: Wie ließe er sich belegen? Mit der Gestalt des Giordano Bruno („Heroische Leidenschaften“) doch gewiß nicht, ebenso wenig wie mit der des jüdischen Philosophen Spinoza oder der des Schuhmachergesellen Pausewang. Mit der Nonne Margaretha Ebner oder gar mit „Reps, [der] Persönlichkeit“ ? Und auch das große Gemälde der Paracelsus-Zeit bietet alles andere als heroische deutsche Geschichte. – Eben deshalb ist die Behauptung, Kolbenheyer habe nur in deutschnational gesinnten Kreisen Widerhall gefunden, leicht zu widerlegen. Kolbenheyer hat sorgfältig alle Pressestimmen zu seinen Werken gesammelt und sammeln lassen, und aus ihnen ist eindeutig abzulesen, daß sein Publikum in allen politischen Spektren zu finden war. Die im Kolbenheyer-Archiv einzusehenden Materialien sind vom Gutachter nicht genutzt worden, wie auch das gesamte Archiv nicht. Ohnehin sind solche Thesen ohne entsprechende empirische Erhebungen ohne jeden Aussagewert.

Es ist nicht bekannt, welche Beweggründe seinerzeit in Gauting zur Straßenbenennung nach Kolbenheyer geführt haben. Daß sein Name zur Warnung dienen könne, wie Friedrich Luft 1962 meinte, dürfte im Gautinger Gemeinderat noch kein diskutierter Gesichtspunkt gewesen sein. Doch wäre zu vermuten, daß ein so demonstrativer Akt wie die Umbenennung einer Straße zu Ressentiments bei denjenigen Anlaß geben könnte, die sich seinerzeit für diese Entscheidung ausgesprochen haben.

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die damalige Entscheidung des Gemeinderates von Gauting als zwar höchst problematischen, jedoch demokratischen Akt zu respektieren und sie deshalb nicht aufzuheben, wohl aber in anderer Hinsicht eine Konsequenz zu ziehen und bei nächster Gelegenheit eine Straße nach einem jener bayerischen Dichter zu benennen, die der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entfliehen mußten und den Rest ihres Lebens im Exil verbrachten, wie etwa Oskar Maria Graf, Lion Feuchtwanger, Robert F. Kahn oder andere, um so der durchaus existenten Gefahr einer langfristig unerfreulichen Wirkung auf die Jugend, die von einer als Glorifizierung mißverstandenen Straßenbenennung ausgehen könnte, ein Korrektiv entgegen setzen zu können. Die Gemeinde Gauting könnte auf diese Weise den Verdacht entkräften, daß es ihr durch die Benennung einer Straße nach Kolbenheyer um etwas anderes als um die Auszeichnung einer dichterischen Leistung gegangen sein, nämlich um die Herausstreichung einer jedenfalls obsoleten und mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern nicht vereinbaren Ideologie. Es würde vielmehr dem im Grundgesetz und in der bayerischen Verfassung verankerten Grundsatz des Pluralismus der Meinungen entsprechen, die Exponenten sehr unterschiedlicher, ja gegensätzlicher politischer wie literarischer Strömungen durch eine Straßenbenennung auszuzeichnen und so zugleich bei der einheimischen Bevölkerung auf eine eigene Urteilsfindung hinzuwirken.

Der vorgeschlagene Kompromiß zur Straßenbenennung kann heute natürlich nicht mehr aufrecht erhalten und würde wohl auch vom Gutachter so nicht mehr getragen werden. Dieser beweist hier aber einmal wissenschaftliche Souveränität, wenn er für die Beibehaltung des Straßennamens als historisches Dokument plädiert und lediglich im Namen des Pluralismus ein entsprechendes Korrektiv vorschlägt. Diese Haltung würde heute nicht mehr respektiert werden. – Der Begriff des Pluralismus ist inzwischen aus der öffentlichen Diskussion herausgenommen worden. Meinungspluralismus würde selbstverständlich auch die Auseinandersetzung mit rechten und konservativen Standpunkten einschließen, deren Artikulation gegenwärtig kaum möglich ist. Die vom Gutachter hier angezielte eigene Urteilsbildung ist nun in diesem Bereich nicht mehr möglich und nicht mehr erwünscht. – Wie auch immer, Kolbenheyer wird, bevor das eigentliche Gutachten überhaupt begonnen hat, bereits verurteilt.

Es zählt zu den kleinen Späßen des Zeitgeistes, daß er inzwischen die damalige linke Position des Gutachters links überholt hat und dessen Gutachten nutzt, um genau das Gegenteil des Vorschlags durchzusetzen: die Liquidierung des Straßennamens.

Moser hat das Gutachten nicht selbst verfaßt, jedoch mit seinem Namen dafür gebürgt und ist damit natürlich verantwortlich für Inhalt und Methode, auch wenn die Textgestalt von einem Beauftragten (Dr. Siegfried Wagner) stammt.

Ein Gutachten ist kein Nachweis, daß ein bestimmter Sachverhalt gegeben ist, sondern eine Überprüfung, ob er gegeben ist. Daher ist stets das Gesamtbild des betreffenden Untersuchungsgegenstandes zu analysieren, nicht nur jene Aspekte, die eine vorgegebene These betreffen und stützen. Das schließt ein, daß – wie im vorliegenden Falle – alle Aspekte als gleichwertig anzusehen sind. Es geht nicht an, daß jene, die das gewünschte Ergebnis zu stützen scheinen, als die wesentlichen und entscheidenden dargestellt und bewertet werden, andere (widersprechende) als unwichtig oder nur als Alibibehauptung abgetan werden.

Gegen all diese Grundforderungen an ein Gutachten und an wissenschaftliche Arbeit überhaupt haben die Verantwortlichen durchgängig und in grobem Maße verstoßen, wie im einzelnen noch zu zeigen sein wird.

Ein Gutachten ist also etwas völlig anderes als ein Nachweis. Dieser belegt eine vorgegebene These, jenes überprüft unvoreingenommen einen Sachverhalt. Dazu ist zunächst umfassend und objektiv dessen Beschaffenheit zu beschreiben. Nicht nur allgemein als Gutachter, sondern vor allem auch in seiner Eigenschaft als akademischer Lehrer hat der Gutachter wissenschaftliche Redlichkeit, analytisches Können, umfassende Kenntnis des Gegenstandes und objektives Herangehen und Urteilen vorzuexerzieren.

Unsere wissenschaftliche Fragestellung (auf eine solche hat der Gutachter verzichtet) lautet:

·         Ist das vom Gutachter herangezogene empirische Material umfassend genug, ausgewogen und ausreichend für die von ihm gezogenen Folgerungen?

·         Wie werden wissenschaftliches Instrumentarium und analytische Methoden beherrscht und benutzt? Insbesondere ist bei einem solchen Thema natürlich die Zitiertechnik zu untersuchen.

·         Inwieweit gelingt es dem Gutachter, Kolbenheyers Werk historisch zu verstehen und einzuordnen? In welchem Maße werden Erkenntnisse und Standpunkte der Gegenwart unzulässig auf Kolbenheyer reflektiert?

So wie der Gutachter auf eine Wissenschaftliche Fragestellung verzichtet, so unterläßt er auch, seine Methodik zu erläutern: Zielsetzung, Art der Analyse, Begründung der Gliederung und der Feinstruktur fehlen ebenso wie Arbeitshypothesen und Wertung der Ergebnisse.

Völlig unzulässig ist nun vor allem, daß der Gutachter nicht den geringsten Hinweis auf das von ihm herangezogene Material gibt. Im Gutachten selbst wird auf ca. 5% des Kolbenheyer-Werkes Bezug genommen; Hinweise auf evtl. benutzte Sekundärliteratur – mit Ausnahme des Buches von Frank – fehlen völlig: Die Arbeiten von König, Reclam, Gumbel, Wandrey, Dimt, Laube u. a.[12] waren dem Gutachter offensichtlich nicht bekannt.

Nicht bekannt war ihm offenbar auch die Existenz der ersten Gesamtausgabe des Dichters, die anläßlich von dessen 60. Geburtstages in acht Bänden erschien.

Sie hätte ihm die hohen Einkommenssummen der entsprechenden Jahre erklären lassen. Vor allem aber – und hier wird bloße Uninformiertheit zur wissenschaftlichen Sünde – hätte eben diese Ausgabe, in der NS-Zeit erschienen, Grundlage der Auseinandersetzung sein müssen. Nur von ihr her kann Kolbenheyers tatsächliche Stellung zum Nationalsozialismus bestimmt werden. Es ist dem Gutachter entgangen, daß Kolbenheyer nahezu alle Texte vor jeder neuen Veröffentlichung verändert und revidiert hat; insbesondere die vom Gutachter benutzte Ausgabe der Werke letzter Hand ist fast vollständig überformt worden.

Selbst wenn angenommen werden kann, daß dem Gutachter der Unterschied zwischen Gutachten und Nachweis (in diesem Falle von NS-Gesinnung) nicht geläufig war, bleibt doch auch für letzteren die Methodologie gültig: Wer eine These verifizieren will, versucht sie zunächst mit allen Mitteln zu widerlegen: einmal, um eventuelle eigene Voreingenommenheit auszuschließen, zum anderen, um ein umfassendes Bild zu gewinnen (vgl. Poppers Wissenschaftslehre). Dieses Herangehen ist dem Gutachter jedoch völlig unbekannt, und so führt er nur Behauptungen an, die seine Ausgangsthese (Kolbenheyer = Nazi) stützen können.

 

I

ERWIN GUIDO KOLBENHEYER

Erwin Guido Kolbenheyer war Erzähler, Dramatiker, Lyriker und Philosoph. Geboren am 30. 12. 1878 in Budapest als Sohn eines ungarndeutschen Architekten, wuchs er in der Heimatstadt seiner Mutter, Karlsbad im Egerland, auf, studierte an der Wiener Universität Naturwissenschaften, Philosophie und Psychologie und promovierte 1905 zum Doktor der Philosophie. (1926 wurde ihm vom Universität Tübingen der Dr. med. h. c. zugesprochen.) Im Ersten Weltkrieg war Kolbenheyer Leiter eines Kriegsgefangenenlagers. 1919 ließ er sich in Tübingen nieder, lebte ab 1932 in Solln bei München und nach dem Zweiten Weltkrieg, nach einer weitgehenden Enteignung durch das Urteil einer Spruchkammer 1948, in Geretsried bei Wolfratshausen/Obb. Er starb am 12. 4. 1962 in München.


Die biographischen Daten sind mehr als dürftig, aber korrekt. Die Gründe für seine Übersiedlung nach Deutschland werden nicht genannt, obwohl sie für seine Biographie und seine Haltung entscheidend sind. Der erste Satz der knappen Biographie wird gleich wiederholt werden.

 

WERKE

Kolbenheyer war einerseits als Erzähler, Dramatiker und Lyriker, andererseits als Philosoph produktiv. Sein dichterisches Hauptwerk bildet eine Folge von historischen Romanen, die 1908 („Amor Dei“), 1910 („Meister Joachim Pausewang“), 1917-1925 [recte: 1926] („Die Kindheit des Paracelsus“; „Das Gestirn des Paracelsus“, [3:] „Das Dritte Reich des Paracelsus“) und 1938 („Das gottgelobte Herz“) im Druck erschienen.

Wenn der Gutachter, durchaus zutreffend, die Reihe der historischen Romane als dichterisches Hauptwerk kennzeichnet, stellt sich die Frage, warum dann dieses Hauptwerk in keiner Weise in das Gutachten einbezogen worden ist. Die Vermutung muß erlaubt sein, daß es der These von der engen Bindung Kolbenheyers an nationalsozialistisches Gedankengut nicht gut entsprochen hätte. Wahrscheinlicher ist jedoch, daß er auch diesen entscheidenden Teil des Werkes einfach nicht gelesen hat. Auch einem voreingenommenen Leser der genannten Werke wird eingehen, daß es in ihnen nicht um das Geschichtsbild geht, das von Autoren wie Mirko Jelusich, Hans Friedrich Blunck, Otto Gmelin oder Will Vesper geformt worden ist: Führertum und germanische Heldensaga kommen in den Romanen Kolbenheyers nicht vor: Es geht in ihnen um das Erwachen des Volksbewußtseins in einzelnen Persönlichkeiten – im Grunde nur ganz verständlich und nachzuempfinden, wenn man Kolbenheyers Philosophie einbezieht. Der Gutachter weist richtig darauf hin, unterläßt es aber, diese Philosophie auch nur in Ansätzen zur Kenntnis zu nehmen:

Weder seine Zeitromane ( „Montsalvasch“, „Das Lächeln der Penaten“ ) und seine Dramen noch seine lyrischen Versuche konnten vor 1933 einen ähnlichen Erfolg verbuchen wie die historischen Romane, wenngleich auch deren Rezeption einem relativ kleinen, gebildeten, völkisch-nationalen Leserkreis vorbehalten blieb.

Letzteres bleibt eine These, die in keiner Weise verifiziert wird, da weder Pressestimmen noch soziologische Untersuchungen einbezogen wurden. Geht man von den Auflagenzahlen aus, so war der gebildete, völkisch-nationale Leserkreis doch vergleichsweise groß. Zudem besagt eine solche Wertung absolut nichts über die Qualität der Bücher; der Gutachter bedient sich hier des heute in seinen Kreisen pejorativen Beigeschmacks der Wörter.

Kolbenheyers philosophisches Hauptwerk „Die Bauhütte“ (1924, 1940) blieb selbst im Jahrzwölft seiner großen Erfolge einer breiteren Öffentlichkeit unbekannt. Die in ihm ausgebreitete sogenannte „Bauhüttenphilosophie“ ist für Kolbenheyers Gesamtwerk von Belang, weil er immer wieder darauf hingewiesen hat, daß sein dichterisches Schaffen den darin niedergelegten Gedanken untergeordnet sei. Es handelt sich bei Kolbenheyers ideologischem „Überbau“ um ein Derivat des um die Jahrhundertwende bereits weit verbreiteten und besonders in den akademischen Zirkeln Wiens (wo Kolbenheyer studiert hatte) gepflegten Sozialdarwinismus. Kolbenheyers Versuch, das menschliche Zusammenleben, Geschichte und Politik aus „biologischem Denken“ heraus zu erklären, erscheint originell lediglich in Hinsicht auf seine unzugängliche Diktion; im Grunde kreist sein Denken jedoch um typische Begrifflichkeiten wie „Vererbung“, „Anpassung“ und „Rasse“ .

Die Behauptung, Kolbenheyers dichterische Werke seien von ihm mehrfach als Untermauerung seiner Philosophie definiert worden, wird vom Gutachter (auf S. 7) wiederholt: Kolbenheyer habe mehrfach deutlich werden lassen, daß seine Historienromane in erster Linie dazu dienten, die Wahrheit seiner „biologischen“ Philosophie historisch zu untermauern. – Der Gutachter unterläßt es, auch nur einen Beleg für diese mehrfachen Äußerungen Kolbenheyers anzuführen. Es gibt auch keine. Kolbenheyer hat im strikten Gegensatz dazu mehrfach darauf hingewiesen, daß dichterisches und philosophisches Schaffen bei ihm periodisch und einander ausschließend zur Gestaltung drängten. Über diesen Gegensatz hat er sich denn in der Tat mehrfach ausgesprochen; das Gegengutachten der Kolbenheyer-Gesellschaft führt einige dieser Stellen dazu an, die vor allem aus dem „Karst“ stammen. Angesichts der Eindeutigkeit des Sachverhalts erübrigt sich ihre Wiederholung. Unmöglich hätte der Gutachter diese These aufgestellt, wenn ihm das Werk Kolbenheyers bekannt gewesen wäre.

Der Gutachter fällt bereits bei der Beschreibung seines Untersuchungsgegenstandes Urteile, die allenfalls als Endergebnis formuliert werden könnten. Begriffe wie „Derivat“, „Sozialdarwinismus“ werden (bereits in der vorangestellten Bibliographie!) eindeutig abwertend verwendet, und ein Ergebnis wird schon hier formuliert: Im Grunde kreist das Denken jedoch um ... Eine Vorverurteilung, für die es noch nicht einen einzigen Beleg gibt und auch im Verlauf des Gutachtens nicht geben wird. – Wir werden immer wieder nachweisen können, daß der Gutachter durchgängig wertende statt kennzeichnender und charakterisierender Attribute verwendet: ein Merkmal von Agitprop-Schriften, jedoch in einer wissenschaftlichen Arbeit völlig fehl am Platze. Auch hier wieder versucht der Gutachter den Eindruck zu erwecken, die in Anführungszeichen gesetzten Begriffe seien Kolbenheyers Werk entnommen; die von ihm unterlassene Lektüre der „Bauhütte“ hätte ihn belehren können, daß Vererbung und Anpassung dort keine Rolle spielen und Kolbenheyers Denken keineswegs um sie kreist.

Eine Analyse des Kolbenheyerschen Denkens ist ohne ein gründliches Studium seiner philosophischen Werke, der „Bauhütte“ und der sie erweiternden und kommentierenden Schriften natürlich undenkbar. Für ein Gutachten zu einem Straßennamen wäre der Aufwand unverhältnismäßig groß gewesen. Aber eben deshalb hätte der Gutachter die Aufgabe in diesem Falle ablehnen müssen, da es ihm an den nötigen Voraussetzungen fehlte. Er hätte die Gemeinde auf Kenner des Werkes verweisen müssen, die zu einem unbefangenen und auf gründlicher Kenntnis der Werke beruhenden Urteil hätten kommen können.

Der Gutachter begnügt sich mit pauschaler Verurteilung aus dem Munde anderer, die sich wie er mit der Philosophie nicht befaßt haben. Deren  Abqualifizierung als „gängiger Sozialdarwinismus“ ist ebenso falsch wie nichtssagend. Daß eine Theorie „gängig“ ist, besagt gar nichts über ihren Wirklichkeitsgehalt und ihre Richtigkeit oder Falschheit. Ebenso wenig würde es besagen, wenn die Nationalsozialisten diese Theorie in irgendeiner Form benutzt hätten; dies ist aber nicht der Fall. Kolbenheyers These vom biologischen Gleichberechtigung aller Völker, ihrer Existenzberechtigung im Rahmen ihrer biologischen Erfordernisse widersprach aber direkt der NS-These vom Überlegenheit des deutschen „Herrenvolks“ .

Grundbegriffe des Sozialdarwinismus, wie Kampf ums Dasein, Recht des Stärkeren, natürliche Auslese usw. spielen in Kolbenheyers Philosophie keine Rolle und sind ihr entgegengesetzt. Keiner der Begründer und Vertreter des Sozialdarwinismus wird von ihm zitiert oder anderswie benutzt (Spencer, Gumplowicz, Woltmann, Ammon, Plate, Huxley, Lange u.a.). Der Vorwurf des Sozialdarwinismus erweist sich als erneuter Beleg für die Unkenntnis des Kolbenheyerschen Denkens und als kurzschlüssige Folgerung aus der biologisch fundierten Philosophie: Anwendung biologischer Erkenntnisse auf menschliches Verhalten und die Gesellschaft seien zwangsläufig rassistisch und geistfeindlich. Die modernen Gesellschaftswissenschaften hingegen bedienen sich zunehmend biologischer Argumente und Erkenntnisse.

Im Zusammenhang mit Nietzsche hat sich Kolbenheyer dahingehend geäußert, daß er „seinen Übermenschen […] für einen biologischen Widersinn ersten Ranges“ halte.[13] Kriege könnten erst vermieden werden, wenn „auch das letzte weiße Volk das volksegoistische, imperiale oder auch nur hegemoniale Denken abgelegt hat“.[14] Im (vom Gutachter nicht erwähnten) „Dreigespräch“ betont Kolbenheyer, „so einfach, darwinisch brutal ist die Sache nicht“[15].

In der Bauhütte setzt sich Kolbenheyer explizit und implizit mit der Darwinschen Theorie oder vielmehr mit ihrer vulgären Deutung in Deutschland auseinander (Kolbenheyer sprach zwar Englisch, las Darwin aber in der nicht sehr getreuen deutschen Übersetzung).

Der natürliche Kampf ums Dasein vollzieht sich nicht wie ein sportlicher Kampf um den Preis der größeren Gewandtheit und besseren Kräfte willen, sondern im Anpassungsvorgang an die Lebensverhältnisse. Er hat nicht das Ziel, eine Überlegenheit zu beweisen, sondern den Bestandsnötigungen des Lebens unter bestimmten Umständen nachzukommen.[16]

Und in der Bauhütten-Fassung der GW heißt es zu diesem Thema:

Es findet in der Natur keine geheimnisvolle Auswahl durch das Überleben des Stärkeren und Besseren statt. (S. 453)

Der Kampf ums Dasein mit den Artgenossen oder der Arten untereinander ist eine Nebenerscheinung des Daseins, die nur der Auffälligkeit wegen so überfolgert wurde. (S. 267)

Kolbenheyer stand mit seinen Auffassungen nicht allein. Auch Arnold Gehlen etwa plädierte für die Berücksichtigung der biologischen Wurzeln bei jeder Bestimmung des Menschen und seiner Gemeinschaft. Die moderne Gen-Forschung bestätigt Schritt für Schritt die Richtigkeit der Philosophie Kolbenheyers, auch wenn eine offene Diskussion darüber ohne ideologische Verkrampfungen gegenwärtig nicht möglich ist.

Weißmann faßt Ergebnisse neuerer genetischer Forschung wie folgt zusammen:

Damit sind ethnische Gruppen aber auch über Erbinformationen definiert und dem immer wieder unternommenden Versuch der Boden entzogen, das Vorhandensein ethnischer Identität zu leugnen. Möglicherweise könnte hier eingewendet werden, daß die präzise Abgrenzung einer Ethnie nur noch im Fall der „Völker ewiger Urzeit“ (Kurt Breysig) möglich ist, aber Cavalli-Sforza hat im Rahmen seiner Forschungen immer wieder darauf hingewiesen, daß auch moderne Nationen meßbare genetische Gemeinsamkeiten besitzen. Er bestätigt damit eine ältere These des deutschen Ethnologen Wilhelm E. Mühlmann, der zwar gegen die romantische Idee vom „Urvolk“ auf dem geschichtlichen Charakter der Völker bestand, deren kollektiven „Charakter“ allerdings mit Hinweis auf ein im allgemeinen ethnisch homogenes „organisierendes Zentrum“ erklärte, das fremde Bestandteile anzog, assimilierte und durch Behauptung einer gemeinsamen Abstammung an sich band.

In bezug auf die Eingliederung erheblicher slawischer, romanischer und illyrischer Elemente in das deutsche Volk […] läßt sich dieser Prozeß durchaus noch nachvollziehen. Die Ethnogenese der europäischen Völker vollzog sich normalerweise zu einem relativ frühen Zeitpunkt ihrer Entwicklung und war im weiteren Fortgang bald vergessen, die Angleichung beschränkte sich auf kleinere Gruppen, die in ihren eigenen Traditionen kaum gefestigt und deshalb zum Volkswechsel bereit waren. Dagegen hat sich die Einschmelzung größerer fremder Ethnien, die möglicherweise eine umfassende Überlieferung besaßen, in späterer Zeit immer als ausgeschlossen erwiesen, was sich an den erfolglosen Germanisierungsversuchen gegenüber den Polen oder der gescheiterten Jugoslawisierung von Kroaten, Slowenen, Bosniern und Albanern deutlich feststellen läßt.[17]

Die Kennzeichnung der Philosophie Kolbenheyers als Sozialdarwinismus zeigt deutlich, daß der Gutachter sie nicht zur Kenntnis genommen hat. Der Name Darwin taucht im gesamten theoretischen Werk Kolbenheyers nur en passant auf; das in Kolbenheyers Besitz befindliche Exemplar der „Entstehung der Arten“ zeigt keine der sonst bei ihm üblichen Arbeitsspuren wie Unterstreichungen oder Randbemerkungen. Vor allem aber sind die inhaltlichen Unterschiede so groß, daß man von einem Gegenentwurf sprechen muß.

Dennoch war Kolbenheyer schon aus seiner Wiener Studienzeit mit dem Gedankengut Darwins bestens vertraut. In seinem „Dreigespräch“ hat er die Unterschiede in Herangehen und Ergebnis explizit ausgewiesen:

Das Selektionsprinzip Darwins, der Sieg des Tauglichen in einem diffusen Kampf aller gegen alle, muß des Orientierungswertes wegen seiner sinnbildlichen Leichtfälligkeit, die allzu verführerisch gewesen ist, überhoben werden. Die Bestandtauglichkeit, das Überleben, ist kein Kampfergebnis. Sie beruht auf der Gunst einer Erbkonstellation, die eine, für bestimmte Verhältnisse optimale, Kapazität, also einen günstigen Bau von ausdifferenziertem und gewärtigem, noch nicht ausdifferenzierten, Plasma einzusetzen vermag. Unter dieser Konstellation vollzieht das Lebendige, ständigen Angriffen der Devastation ausgesetzt, seine Anpassung. Nicht der dramatische Kampf um den Lebensboden ist das Entscheidende.[18]

Mit der grundsätzlichen Ablehnung der Theorie des „struggle for life“ ist eine ebenso grundsätzliche Abgrenzung der Darwinschen Theorie gegeben. Kolbenheyer betont vor allem in der „Bauhütte“ immer wieder gemeinschaftsprägende Verhaltensweisen im Tierreich wie etwa Brutpflege und gemeinsame Nahrungssuche. Darauf wird noch zurückzukommen sein. Vor allem aber stellt Kolbenheyer die Frage nach dem Sinn des Lebens – und darin besteht die eigentliche Bedeutung seiner Philosophie – nicht in bezug auf das Individuum, sondern auf die Gemeinschaft.

Die Gemeinsamkeit zwischen Darwin und Kolbenheyer besteht in ihrer biologischen Beweisführung.

Die Formulierung vom Jahrzwölft seiner großen Erfolge unterstellt, daß Kolbenheyer hier besonders viel und besonders erfolgreich publiziert hat. Wilpert/Gühring[19] vermerken für die Zeit bis 1933 30 Erstausgaben, von 1933-1945 ebenfalls 30 und 4 für die Zeit nach 1945. Solche Zahlen werden aber erst aussagekräftig, wenn man sie wichtet: Unter den ersten 30 befinden sich – bis auf das „Gottgelobte Herz“ – alle Romane sowie die meisten Dramen und Gedichte. Im Dritten Reich erschienen fast ausschließlich kleine Flugschriften und Broschüren. Nach 1945 entsteht die große Zeitbeschreibung und Autobiographie „Karst“ in drei Bänden.

Die Proportionen werden noch deutlicher, wenn man sie im Gesamtwerk betrachtet: Von den 18 Bänden entfallen anteilmäßig ca. drei auf die NS-Zeit.

Auch Fritz Martini weist in seiner Deutschen Literaturgeschichte darauf hin, daß „seine wesentlichen Werke […] allerdings längst abgeschlossen [waren]“.[20]

Übrigens hat Kolbenheyer darauf bestanden, den Amor-Dei-Roman um Spinoza auch in die Ausgabe seiner Werke von 1939-1941 aufzunehmen, so wie er auch bei der Ausgabe letzter Hand auf Vollständigkeit bestand, wohl wissend, daß er damit Mißverständnissen und daraus folgenden Angriffen Raum gab.

Der Schlüssel zum Mißverständnis der Bauhüttenphilosophie als Sozialdarwinismus liegt in der Bemerkung von der unzugängliche[n] Diktion Kolbenheyers in seinen philosophischen Werken. Der Gutachter hat die „Bauhütte“ einfach nicht gelesen. Die Diktion war ihm unzugänglich. Das hindert ihn aber nicht daran (S. 24), vom „Stile seiner gestelzten Philosophie“ (sic!) zu sprechen. Die Lektüre der „Bauhütte“ hätte ihn über Sinn und Stringenz der Diktion Kolbenheyers belehren können.

So wird denn Kolbenheyers philosophisches Hauptwerk, die „Bauhütte“ nicht ein einziges Mal herangezogen; der einzige Bezug darauf stammt aus zweiter Hand (Frank, S. 9). An dieser Tatsache allein erweist sich die ganze Unzulänglichkeit des Gutachtens und seiner Methodik. Aus der Kenntnis der Bauhüttenphilosophie, zu der auch die ebenfalls nicht herangezogenen Bände „Metaphysica viva“ und „Mensch auf der Schwelle“ (und das „Dreigespräch“ ) gehören, wäre die gesamte Argumentation in sich zusammengefallen.

Kurz und klar: Wer vor der „Bauhütte“ kapituliert, hätte auch vor den Anforderungen eines Gutachtens kapitulieren sollen – das hätte die wissenschaftliche Redlichkeit geboten.

 

SPRUCHKAMMERVERFAHREN

Im Jahre 1948 mußte sich Kolbenheyer vor einer Spruchkammer für seine Rolle während der Nazi-Herrschaft verantworten. In den Verhandlungen der Kammer, die am 22. und 27. 10. 1948 in München stattfanden, warf man ihm im wesentlichen zwei Huldigungsgedichte an den „Führer“ vor und einen zuerst im „Westdeutschen Beobachter“ vom 25. 12. 1943 abgedruckten Artikel ( „Warum Vergeltung?“ ), in dem er rücksichtslose Vergeltung für die Bombenangriffe der Alliierten durch verstärkten Einsatz der V1 forderte und der in dem Schlußsatz kulminierte: „Auf Bestialität und Mord steht der Tod. Darum: Vergeltung!“ – Obwohl das Spruchkammerverfahren schlecht vorbereitet war und die hinzugezogenen Gutachter der Anklage das Gesamtwerk Kolbenheyers nicht rückhaltlos dem nationalsozialistischen Gedankengut zuordnen wollten (die Verteidigung stritt jeden Zusammenhang ab), wurde Kolbenheyer wegen seiner Äußerungen während des „Dritten Reiches“, wegen der ihm zu dieser Zeit zugesprochenen Literaturpreise und wegen seiner Parteimitgliedschaft in die Gruppe II (Belastete) eingestuft, was unter anderen schweren Folgen den Einzug eines großen Teils seines Vermögens und ein fünfjähriges Publikationsverbot bedeutete.

Der Gutachter unterstellt, daß ein besser vorbereitetes Verfahren zu einer höheren Strafe geführt hätte – genau das aber führt später zur Revision. Daß die hinzugezogenen Gutachter der Anklage das Gesamtwerk Kolbenheyers nicht rückhaltlos dem nationalsozialistischen Gedankengut zuordnen wollten ist eine verräterische Formulierung. Sollten Sie das tun? Über die Qualität der Gutachter gibt der folgende Auszug Auskunft:

Von einem Ordinarius für Philosophie an einer deutschen Hochschule verlangt man nicht unbedingt, daß er in die Gedankengänge der Bauhütte“ eingedrungen sei. Aber wenn er sich als Sachverständiger für die Begutachtung der wissenschaftlichen Werke von Kolbenheyers Philosophie hergibt, muß man eine gediegene Kenntnis voraussetzen, denn auch er hat schließlich in seinem Doktoreid einmal geschworen, nur der Wahrheit zu dienen. Vom Vorsitzenden der Kammer, also dem ehemaligen Operettensänger Wetzel, befragt, was er vom Bauhütte“ halte, bezeichnete er sie als Dilettantismus. Der Verteidiger fährt auf und verlangt eine nähere Begründung dieses aus seinem Munde doch sehr beachtlichen Verdiktes. Er bittet, es näher zu begründen. Der ordentliche und öffentliche Prorektor der Universität München zuckt zusammen, läuft rot an und stottert wie ein unvorbereiteter Examenskandidat, er habe die „Bauhütten“ -Philosophie des Betroffenen nicht gegenwärtig. Dann nimmt er rasch Hut und Mappe und flüchtet wie einstmals der ertappte Dorfrichter Adam in Kleists „Zerbrochenem Krug“ unter dem Gelächter der Zuhörer. Ob er sich heute wohl schämt, auf dieser politischen Bühne eine schmierenhafte Rolle gespielt zu haben?

Hans Wilhelm Hagen: Ein deutscher Fall Hamsun.[21]

Wie die meisten Entscheidungen der Spruchkammerverfahren wurde auch das gegen Kolbenheyer verhängte Urteil von der  Revisionsinstanz am 26. 5. 1950 aufgehoben. Kolbenheyer wurde nun als „Minderbelasteter (Mitläufer)“ eingestuft, was vor allem bedeutete, daß er nun wieder veröffentlichen durfte. Die Aufhebung des Urteils der Spruchkammer läßt sich vor allem auf zwei Gründe zurückführen: Zum einen konnte die dilettantische Beweisaufnahme der (hauptsächliche von Laien besetzten) Spruchkammer schon aus formalen Gründen nicht vor den von Berufsjuristen der zweiten Instanz bestehen; zum anderen hatte sich die politische Situation mittlerweile in der Weise entwickelt ( „Kalter Krieg“ ), daß man von offizieller Seite das Interesse an einer konsequenten Entnazifizierung verlor.

Der Gutachter schreibt die Revision des Spruchkammerurteils u. a. der veränderten politischen Situation zu. Wenn, was wohl unbestritten bleibt, Politik und Zeitgeist Einfluß auf die Rechtsprechung nehmen, dann müssen als logische Folge auch das Spruchkammerurteil, das Gutachten und die folgenden Urteile über Kolbenheyer (Umbenennung der Kolbenheyerstraßen) der jeweils herrschenden politischen Hauptströmung geschuldet sein oder zumindest in ihrem Sinne ausfallen. Die drei Abstimmungen zur Straßenumbenennung machen das überdeutlich: Obwohl sich am Werk Kolbenheyers nicht eine Zeile verändert hat (alle Abstimmungen fanden nach seinem Tode statt), verschob sich der Stimmenanteil hin zur Auslöschung des Namens, so eindeutig dem jeweiligen Zeitgeist folgend.

Ist es im Falle Kolbenheyer unredlich, auf einem aufgehobenen Verfahren zu insistieren, so muß allgemein festgestellt werden, daß diese Verfahren die historische Prüfung nicht bestanden haben und daß ihre Fragwürdigkeit heute unbestritten ist. Schon während ihres Verlaufs wurden sie mit Recht als Rache- und Siegerjustiz verstanden, stellten sie doch unter Strafe, was im juristischen Sinne nicht strafbar gewesen war. Zudem wurden als Richter in vielen Fällen Opfer bestallt, so daß eine unbefangene juristische Aufarbeitung kaum möglich war. Daß sie formal - bei Nichtjuristen - in keiner Weise genügen konnten, wurde noch zu ihren Funktionszeiten oft erkannt, was dann zur Aufhebung oder Korrektur vieler Urteile führte; so ja auch im Falle Kolbenheyer. Martin Niemöller rief seinerzeit zum Boykott dieser Verfahren auf;[22] der Sonderminister für Groß-Hessen beklagte 1946, daß die Verfahren mißbraucht würden, persönliche Rechnungen zu begleichen oder unliebsame Konkurrenten auszuschalten.[23] So wurden die Verfahren dann recht schnell eingestellt; die Verurteilten kehrten in der Regel in ihre alten Positionen zurück.

Der Gutachter führt dann ein Gutachten an (S. 4: Akademie der Schönen Künste), das Kolbenheyers Schriften als „für die Jugend nicht empfehlenswert“ bezeichnet, kennzeichnet aber im gleichen Atemzuge dieses Gutachten als „entkräftet“ . Warum es dennoch herangezogen wurde (wie eben auch das ebenfalls entkräftete Spruchkammerurteil) ist bei der deutlichen Tendenz der vorliegenden Arbeit leicht durchschaubar.

Das Spruchkammerverfahren ist in engem Zusammenhang mit dem zunächst erfolgten Verbot des Kolbenheyerschen Gesamtwerks zu sehen. Der für die Zensurmaßnahmen auf deutscher Seite verantwortliche Max Stefl begründet dieses Verbot mit den gleichen Vorwürfen:

– Ja, Kolbenheyer habe aber ein Führer-Gedicht geschrieben, einen Artikel „Warum Vergeltung“ für die Tagespresse verfaßt, und dann – die „Bauhütte“ ! Da sei so viel von Biologie die Rede![24]

Daß eben die Tatsache, daß in der Bauhütte von Biologie – also doch gerade nicht von Politik – die Rede ist, doch eher zur Entlastung Kolbenheyers beitragen sollte, dieser Gedanke war den damaligen und ist den heutigen Zensoren fremd.

Es ist wiederum kennzeichnend für den Geist und die Methode des Gutachtens, daß der Gutachter zwar alle Anklagepunkte des Verfahrens aufgreift (dies auch dann, wenn sie im Verlaufe der Verhandlung zurückgezogen wurden), die Argumente der Verteidigung aber zurückhält. Sie seien daher hier kurz referiert:

1. Die Führergedichte

in beiden nur von Befreiung die Rede

 „Dank“ nur als Privatdruck erschienen

ohne Zutun Kolbenheyers später veröffentlicht (1942)

Gedichte unterscheiden sich sehr deutlich von denen anderer Schriftsteller der NS-Zeit

2. Der Vergeltungsartikel

NS hatte Begriffe „Deutscher“ und „Nationalsozialist“ propagandistisch im deutschen Volke deckungsgleich zu machen verstanden

daher Widerstand gegen NS-Regime als Schwächung des deutschen Volkes angesehen

Kolbenheyer als Grenzlanddeutscher besonders betroffen von jeglicher Gefahr für Deutschland

3. Bauhüttenphilosophie

Kolbenheyer lehnte „Ameisentheorie“ entschieden ab

jeder einzelne hat seine Aufgabe im Volksorganismus

4. Rassebegriff

Unterscheidung politischer und wissenschaftlicher Rassebegriff

Kolbenheyer benutzt nur wissenschaftlichen Begriff

keine Parallelen zum politischen Begriff

niemals die Forderung nach Auslöschung einer Rasse

Völker sind nach Kolbenheyers Auffassung gleichwertig

5. politische Reden

Kolbenheyer glaubte – wie auch das Ausland – an die Befreiungsbewegung

Hitler war für ihn nur der Organisator dieser Idee

Kolbenheyer von politischer Lenkung stets unabhängig

Kolbenheyer lehnte in einer Kontroverse mit Döblin dessen Forderung nach politischer Zensur ab

Kolbenheyer erhielt Redeverbot[25]

Detaillierten Einblick in die Funktionsweise der Spruchkammerverfahren bieten die inzwischen vorgelegten Dokumente im Falle Werner Krauß; sie erlauben aus historischer Distanz eine differenziertere Betrachtung der damals gefällten Urteile.[26]

Vermutlich würde auch der Gutachter heute keinen Vorwurf wegen der Vergeltungs-Vokabel mehr erheben, da der Begriff in die Militärstrategie aller Staaten übernommen worden ist und als legitimes Mittel der Kriegsführung gilt. Von rücksichtsloser Vergeltung ist im Artikel übrigens nicht die Rede.

Es zählt im zu Kolbenheyers Grundüberzeugungen, abgeleitet aus den von ihm vertretenen philosophischen Erkenntnissen, daß Gewalt „auf das Leben der Völker nur sekundären Einfluß“ [27] ausübe und so keines der Probleme zwischen und in den Völkern löse.

Es kam hinzu, daß der Kolbenheyer-Freundeskreis im Vorfeld [4:] des Berufungsverfahrens geschickt eine Unterschriftenaktion lanciert hatte, in deren Folge sich Hunderte von Mitgliedern der deutschen und österreichischen Adalbert-Stifter-Gemeinden, der „Sudetendeutschen in Amerika“, des rheinisch-westfälischen Buchhändlerverbandes, etliche Blbliotheksleiter, aber auch einige Universitäts-Germanisten aus Amerika und Südafrika, für Kolbenheyers Rehabilitation einsetzten.

Die Formulierung geschickt eine Unterschriftenaktion lanciert ist eine persönliche und parteiliche Darstellung des Sachverhalts; sie ist ein Wert- und kein Sachurteil.

Eine Rehabilitation stellte die Einstufung als „minderbelasteter Mitläufer“ jedoch keineswegs dar.

Dennoch wurden bereits in den fünfziger Jahren – nur kurz nachdem auch die zweite Instanz fest festgestellt hatte, daß Kolbenheyer sich bereitwillig dem nationalsozialistischen System zur Verfügung gestellt (und hieraus nicht unerheblichen Nutzen gezogen) hatte –, also noch zu seinen Lebzeiten, in Geretsried und Stockdorf Straßen nach ihm benannt, – in Geretsried handelte es sich um die Straße, in der Kolbenheyer wohnte.

In der Tat waren Kolbenheyers Verlagshonorare hoch und die Auflagen seiner Bücher auch. Es handelte sich aber nahezu ausschließlich um Honorare aus Nachauflagen seiner vor 1933 geschriebenen Bücher, wie anhand der Veröffentlichungsliste leicht nachzuprüfen gewesen wäre. Diese Honorare wären auch ohne die Machtübernahme der Nationalsozialisten geflossen. Kolbenheyer deswegen als Nutznießer des NS-Regimes darzustellen erscheint als nicht redliche Schlußfolgerung.

Die angebliche Bereitwilligkeit Kolbenheyers wird an keiner Stelle des Gutachtens belegt, und ein Beleg dürfte auch schwer zu finden sein. Der Vorwurf des Gutachters (in Anlehnung an das Spruchkammerverfahren), Kolbenheyer habe sich  – und das bedeutet im Falle eines Schriftstellers doch wohl sein dichterisches Vermögen – bereitwillig dem NS-Regime zur Verfügung gestellt, wird nicht belegt. Betrachtet man die in der NS-Zeit entstandenen Werke, so ist eindeutig zu erkennen, daß Kolbenheyer keines der von den Machthabern protegierten Themen aufgegriffen hat. Weder Schlageter noch Wessel, weder die „Kampfzeit“ noch die Machtergreifung, weder der Weltkrieg noch auch das Kaiserreich oder – was in seinem Falle nahegelegen hätte – das Schicksal der Auslandsdeutschen und ihre Heimkehr ins Reich bilden seine Stoffe, sondern

die Weihnachten seiner Kindheit ( „Weihnachtsgeschichten“ )

der Gang nach Canossa ( „Gregor und Heinrich“ )

die ewige Wiederkehr des großen Neutralen ( „Klas Y“ )

die visionäre Nonne Margarete Ebner ( „Das gottgelobte Herz“ )

zeitlose Natur- und Gedankenlyrik ( „Vox humana“ )

die Bauhüttenphilosophie

Geschichte vom Mythos bis Luther und den Ersten Weltkrieg ( „Menschen und Götter“ ), wobei das Werk nur im Privatdruck gegen Ende des Krieges vorlag und keinerlei Dienste für das Dritte Reich leisten konnte.

Eine solche Ehre, muß man hinzufügen, widerfuhr dagegen kaum einem der verbannten und verbrannten Dichter der NS-Zeit. Das Ansinnen der „Kolbenheyer-Gesellschaft“, eine Straße in Solln nach Kolbenheyer zu benennen, wurde jedenfalls nicht ohne Grund vom Münchner Bürgermeister strikt abgelehnt.

Noch bevor die Untersuchung begonnen hat, steht die Verurteilung fest: jedenfalls nicht ohne Grund. Wertend und damit Kolbenheyer abwertend der Hinweis auf fehlende Straßenbenennungen für verbannte[n] und verbrannte[n] Dichter der NS-Zeit, ein Hinweis, der sich inzwischen erledigt und in sein Gegenteil verkehrt hat. – Mit dem zu untersuchenden Sachverhalt hat diese Passage jedenfalls nichts zu tun.

Seit 1951 versucht eine „Gesellschaft der Freunde des Werkes von E. G. Kolbenheyer“, heute „Kolbenheyer-Gesellschaft“ (mit Sitz in Nürnberg und Geretsried, das Werk Kolbenheyers wieder bekanntzumachen. Die Gesellschaft brachte bis heute neben zahlreichen Einzelpublikationen eine 18-bändige Gesamtausgabe der Werke Kolbenheyers heraus sowie ein sporadisch erscheinendes Periodikum namens „Bauhütten-Briefe“ [recte: Der Bauhüttenbrief]. Seit 1976 ist die Gesellschaft als gemeinnützig anerkannt; es hatte einige Mühe gekostet, ein Gutachten der Akademie der Schönen Künste zu entkräften, das Kolbenheyers Schriften als für die Jugend nicht empfehlenswert eingestuft hatte.[28] 1958, vier Jahre vor seinem Tod, erhielt Kolbenheyer den Sudetendeutschen Kulturpreis.

Die Bemerkung, es habe einige Mühe gekostet, ein Gutachten der Akademie der Schönen Künste zu entkräften, unterstellt, daß das entkräftete Gutachten im Grunde doch recht gehabt habe, zumindest in einigen Punkten. Es gibt aber weder in der Justiz noch in den Geisteswissenschaften einen Unterschied zwischen einem mühevollen Freispruch und einem mühelosen. Auch der Gutachter hat sich ja auch ein wenig Mühe gegeben, um Kolbenheyer schuldig sprechen zu können.

 

II

WERTUNGEN ERWIN GUIDO KOLBENHEYERS

IN DER LITERATURGESCHICHTSSCHREIBUNG NACH 1945

Die Germanistik hat sich nach 1945 kaum mehr mit Kolbenheyer beschäftigt, – in mehreren Literaturgeschichten ist sein Name überhaupt nicht mehr erwähnt, die übrigen setzen sich zumeist kritisch mit ihm auseinander.

Zum unabdingbaren Bestandteil einer wissenschaftlichen Analyse gehört eine Kennzeichnung des empirischen Materials, in diesem Falle also die Beantwortung der Frage, welche Literaturgeschichten herangezogen wurden und nach welchen Kriterien sie ausgewählt worden sind.

Am freundlichsten ist ihm noch die (allerdings selbst nicht ganz vom Ruch des Völkischen freie) „Geschichte der deutschen Literatur" von Josef Nadler[29] gesinnt, die sich aber so weit als möglich der Interpretation enthält und die allgemein gehaltene Würdigung fast ganz auf die historischen Romane beschränkt. Sie schließt das Kolbenheyer-Kapitel mit der etwas zweideutigen Bemerkung: „Die Selbstdarstellung ‚Sebastian Karst‘, 1957 f., drei Bände, gibt von einem Leben und einer [3:] Leistung Rechenschaft, die nur von seinesgleichen gewürdigt werden kann“ (S. 759).

Der Gutachter konstatiert zu Recht, daß sich die Germanistik nach 1945 kaum noch mit Kolbenheyer auseinandergesetzt habe, und wenn, dann kritisch, ablehnend und verurteilend. Das hat jedoch kaum etwas mit der Qualität des Kolbenheyerschen Werkes zu tun, sondern mit dem gewandelten Zeitgeist. Kaum ein Germanist konnte sich mit Kolbenheyer beschäftigen, ohne – mit des Gutachters Formulierung – in den „Ruch des Völkischen“ zu kommen. Karriere in der akademischen Gesellschaft war damit auf keinen Fall zu machen.

Der pauschalen Einschätzung des Gutachters, die Germanistik habe sich nach 1945 kaum mehr mit ihm beschäftigt, kann man dennoch nur mit Einschränkungen zustimmen. Hans Sarkowicz und Alf Mentzer kommen in ihrem Lexikon „Literatur in Nazi-Deutschland“ zu einer zeitlich differenzierten Wertung:

Noch 1962 mußte Walter Jens in seinem Aufsatz Völkische Literaturbetrachtung – heute feststellen, daß ins Exil getriebene Autoren entweder abgewertet oder gar nicht erwähnt wurden, während Grimm, Kolbenheyer, Dwinger oder Griese nach wie vor die uneingeschränkte Anerkennung der Germanisten genossen.[30]

Erst seit Mitte der 60er Jahre waren mit der Aufarbeitung der Exilliteratur und der Popularisierung der westlichen Moderne andere Prioritäten gesetzt, die sich aus der Umerziehung des deutschen Volkes ergaben. Kenntnisreiche und damit ausgewogenere Darstellungen der Literatur der NS-Zeit werden zunehmend seltener; die mehrfach ausgesprochene Erwartung, daß „die kritische Aufarbeitung dieser Werke noch am Anfang steht“ [31] oder „sich eine gerechtere Beurteilung seines Gesamtwerkes“ [32] abzeichnet, ist in der Gegenwart fast vollständig ad acta gelegt.

Da der Literaturgeschichte von Nadler vom Gutachter der Ruch des Völkischen beigelegt wird, erübrigt sich natürlich die Frage nach der Richtigkeit der Aussagen. Wir unterlassen es, den im folgenden zitierten Germanisten irgendeinen Ruch zuzuordnen.


In der „Geschichte der deutschen Literatur“ von Scherer/Schulz
[33] [recte: Schultz] findet sich bereits 1949 sowohl Kolbenheyers Stil als „Gipsbarock und Reisbrettgotik [sic!]“ (S. 704) kritisiert, wie auch die Tatsache, daß die Romane „gleichsam nur die Belege bilden“ sollten für das „biologisch-metaphysische System seiner Philosophie.

Daß Fragen des Stils – trotz anderslautender Ankündigung – hier ebenfalls herangezogen werden scheint nicht recht logisch. Döblins Wallenstein-Roman oder Thomas Manns „Faustus“ bedienen sich wie Kolbenheyers Paracelsus-Trilogie vergangener Sprachformen. Die abwertende Kennzeichnung von Kolbenheyers Sprache als Gipsbarock und Reißbrettgotik durch den zitierten Schultz ist daher ohne Belang. Daß der Gutachter sie als bereits [sic!] 1949 formuliert hervorhebt (Kolbenheyer war 71 Jahre alt, sein Hauptwerk abgeschlossen) sei als Kuriosum am Rande vermerkt. –

Vorsichtig wird auch Kolbenheyers Verhältnis zum Nationalsozialismus erwähnt: „Kolbenheyer wurde von den Vertretern des Dritten Reiches besonders beansprucht, obwohl sein Schaffen von dieser Seite keine Befruchtung erhalten hat …“ (S. 705).

Diese doch wichtige Einschränkung bleibt als blindes Motiv stehen, obwohl sie den Thesen des Gutachters entgegenläuft.

Ernst Alker[34] betont zwar Kolbenheyers ausgereifte schriftstellerischen Fertigkeiten ( „Er führte weltanschauliche Krisen in den Anpassungsstürmen der Vergangenheit vor, hob durch sein [sic!] überzeugende Menschen- und Umweltgestaltung und eine dem jeweiligen Gegenstand angemessene Sprachkunst Lebensformen und Daseinsinhalte aus dem Abgrund des Gewesenen“, S. 403), macht aber auch aufmerksam auf die Nähe der Kolbenheyerschen Philosophie zum nationalsozialistischen Gedankengut:

 „Kolbenheyer hat bereits 1925, zu einer Zeit also, wo der Nationalsozialismus praktisch genommen in politischer Beziehung keine Bedeutung besaß, in einer umfangreichen philosophischen Untersuchung Gedanken vertreten, welche gewissen Tendenzen der nachmaligen Staatsideologie des Dritten Reiches nahe verwandt waren. Sein Versuch einer Metaphysik der Gegenwart ‚Die Bauhütte‘ (1925) ist auf durchaus biologischen Anschauungen aufgebaut und postuliert ein plasmatisches Ethos als die sittliche, jedes private Verhalten bestimmende Sinngebung der Volksgemeinschaft; das Individuum ist laut Kolbenheyer nur in seiner Eigenschaft als transitorischer Träger eines – sofern die Kette nicht abreißt – ewigen Plasmas existenzberechtigt und hat die Verpflichtung, durch individuelle Leistung die Wahrhaftigkeit dieses Plasmas funktionell zu steigern“ (S. 402 f.)

Worin nun in diesen Thesen die Verwandtschaft zu nationalsozialistischem Gedankengut liegt, vermögen weder Alker noch der Gutachter zu sagen. Von ewige[m] Plasma[s] hat Kolbenheyer nirgendwo gesprochen, und die Formulierung von der Wahrhaftigkeit dieses Plasmas ist nun vollends absurd.

Alker sieht in Kolbenheyer eine „repräsentative Kulturpersönlichkeit“ (S. 402) des Nationalsozialismus, die immer wieder als „essayistischer Lehrmeister des deutschen Volkes“ hervorgetreten sei (S. 405). Etwas zurückhaltender formuliert „Meyers Handbuch über die Literatur“ [35], Kolbenheyer sei „nach dem 2. Weltkrieg“ ein „heftig umstrittener Autor“ gewesen. „In seiner völkischen, antiindividualistischen und antikirchlichen Einstellung“ fänden sich „Berührungspunkte mit der Ideologie des Nationalsozialismus“ .

Bei Klaus Günther Just[36] schließlich wird Kolbenheyer ein „biologistisch-materialistischer Denker rechtsradikaler Prägung“ genannt, der „der Vereinnahmung durch die nationalsozialistische Kulturpolitik nachdrücklich zustimmte“, da sich „auf Grund seiner biologistisch-materialistischen Kulturauffassung enge Berührungspunkte mit der nationalsozialistischen Ideologie ergaben“ (S. 523). [6:]

Das ist nun nicht nur falsch, sondern das Gegenteil der Kolbenheyerschen Position. Kolbenheyer hat sich wiederholt und penetrant gegen die Vereinnahmung der Kultur durch die Politik gewandt; am Beispiel der Sektion Dichtkunst der Preußischen Akademie der Künste hat das Mittenzwei[37] gründlich und ausführlich nachweisen können.

Für die neuere germanistische Literaturgeschichtsschreibung, vor allem dort, wo sie sich auf die völkisch-nazistische Literatur spezialisiert hat, ist Kolbenheyer einhellig „einer der prominentesten unter den NS-Dichtern“ [38], einer der „lautstarken Faschisten“ [39], einer der „offenen literarischen Bekenner“ des Nationalsozialismus[40], noch dazu einer der wenigen Autoren, „die sich dem Nationalsozialismus bereits in der Weimarer Republik zugehörig fühlten“, zusammen mit Bartels, Grimm, Johst[41].

Die Charakterisierung Kolbenheyers als lautstarken Faschisten ist ebenso abwegig wie propagandistisch verwaschen; daß sich Kolbenheyer dem Nationalsozialismus bereits in der Weimarer Republik zugehörig gefühlt habe, ist eine durch nichts zu belegende Unterstellung. Daß Grimm, der der NSDAP niemals angehört hatte und dessen Verhältnis zum Nationalsozialismus durchaus ambivalent war, in diesem Zusammenhang ebenfalls genannt wird, kann nur mit Unwissenheit des Autors entschuldigt werden. Auch Adolf Bartels war niemals Mitglied der NSDAP.

Eine ausgewogene, weil auf der Kenntnis des Werks beruhende Wertung versucht Klaus Günther Just, der vom Gutachter nur mit einem abwertenden Urteil zitiert worden ist, im genannten Buch „Vom Gründerzeit bis zur Gegenwart“ [42]:

Ein Sonderfall, und ein hochproblematischer zudem, ist das umfangreiche und gewichtige Erzählwerk von Erwin Guido Kolbenheyer (1878-1962).

Zwar meint auch Just, „daß er [Kolbenheyer – A. P.] der Vereinnahmung durch die nationalsozialistische Literaturpolitik nachdrücklich zustimmte“, zwar unterstellt auch er, daß Kolbenheyers Philosophie „Geistiges durchweg auf Physiologisches zurückführt“ (eine These, die Kolbenheyers Philosophie auf den Kopf stellt), kommt aber dann zu folgender Einschätzung:

Dieser spezifische und irritierende Materialismus […] steht in einem seltsamen Spannungsverhältnis zu der hochgetriebenen Geistigkeit der Kolbenheyerschen Romane und Novellen. Indem Kolbenheyer in seinen fiktiven Werken Geist aus realitätsschwerer Erzählsubstanz hervortreibt, geht er – und hier liegt die Lösung des Problem – als Erzähler einen Weg, der seiner Tendenz als Theoretiker diametral entgegenläuft. Auf Grund seiner biologistisch-materialistischen Kulturauffassung ergeben sich enge Berührungspunkte mit der nationalsozialistischen Ideologie; den „Kulturpolitiker“  Kolbenheyer konnte man mühelos integrieren. Sein Erzählwerk dagegen lag als erratischer Block in der literarischen Landschaft des Dritten Reiches.

Die Mystiker des 16. und 17. Jahrhunderts, denen vorzüglich die Liebe und Leidenschaft des Erzählers Kolbenheyer galt, waren für die nationalsozialistische Propaganda ebensowenig verwertbar wie die hochproblematische, in der verfallenden Donaumonarchie verwurzelten Gestalten seiner Erzählungen aus der Gegenwart. Schon daß Kolbenheyer mit einem Spinoza-Roman Amor Dei (1908) begonnen hatte, paßt, von welcher politischen Position her man auch argumentiert, nicht in das Bild eines erzfaschistischen Schriftstellers, zumal Kolbenheyer sich nie zu einer Preisgabe dieses Werkes zwingen ließ. Selbst ein so erbarmungsloser Kritiker wie Walter Jens hat Kolbenheyers Amor Dei gelten lassen.[43] Noch zwei weitere Romane entstanden in den letzten Friedensjahren vor dem Ersten Weltkrieg: Meister Joachim Pausewang (1910), ein erster Versuch, archaische Stufen der eigenen Sprache zur Gestaltung eines historischen Themas aus der Jakob-Böhme-Zeit zu nutzen, und Montsalvasch (1912), das höchst subtile Gemälde einer versinkenden Kultur, von einem inneren Einverständnis mit der Dekadenz erfüllt[44], die ebenfalls nicht gerade faschistisch ist. Kolbenheyers Hauptwerk, die Paracelsus-Trilogie, erschien, krisengezeugt und krisenüberbrückend, 1917 (Die Kindheit des Paracelsus), 1921 (Das Gestirn des Paracelsus) und 1925 (Das dritte Reich des Paracelsus). Im Dilemma des historischen Romans, von dem bereits die Rede war, steht auch diese Trilogie. Durch subtile Psychologie, außerordentlich reiches Kolorit und ausgewogene Nutzung älterer Sprachformen in den Dialogpartien aber ist sie eins der Meisterwerke dieses problematischen Genres überhaupt geworden. Das gottgelobte Herz (1938), die Lebensgeschichte der mystischen Nonne Margarete Ebner, verzerrt den meisterlichen Stil, in einem Akt der Selbstimitation, zur Manier. Kolbenheyer verliert seine Kraft, sobald er sich nicht mehr als literarische Gegenfigur zu seiner Epoche fühlen kann, wie dies in der Kriegs-, Revolutions- und Nachkriegszeit der Fall war.[45]

Wir haben die Einschätzung Justs deshalb so ausführlich wiedergegeben, weil sie das gesamte Werk einbezieht und so zu einer differenzierten Wertung kommt. Die Aussage über fehlende Schöpferkraft bei Kolbenheyer während des Dritten Reiches steht nun allerdings den Aussagen des Gutachters gegenüber, der die NS-Zeit als die der größten Erfolge Kolbenheyers bezeichnet.

Die von Just konstatierte Differenz zwischen philosophisch-kulturpolitischem und dichterischem Werk ist natürlich kritisch zu untersuchen. Heimann meint in dem schon erwähnten Aufsatz, daß der von Just „behauptete Gegensatz zwischen dem Dichter und Kulturpolitiker Kolbenheyer eher fragwürdig“ [46] sei. Der Gutachter teilt diese Auffassung, indem er das gesamte dichterische Werk als vom Philosophie her determiniert charakterisiert (ohne daß er, wie bereits erwähnt, diese Philosophie zur Kenntnis genommen oder gar ausgewertet hat). Der Widerspruch löst sich, wenn die Kennzeichnung der Kolbenheyerschen Philosophie durch Just (alles Geistige werde aufs Physiologische reduziert und zurückgeführt) als grundlegendes Mißverständnis erkennt. Letztlich ist natürlich jede Philosophie physiologisch bestimmt. Kolbenheyer aber stellt eine entscheidende Frage, die weder dem bisherigen Idealismus noch den materialistischen Denkern wichtig erschien. Fragte man bisher nach dem Wie von Denken und Metaphysik, so fragt Kolbenheyer auch nach dem Warum: Wann und warum beginnt der Mensch zu denken, wann und wozu wird ihm Metaphysik nötig? Eine Welt des Geistigen und des Metaphysischen wird von Kolbenheyer nie bestritten, im Gegenteil, sie wird als naturnotwendig erkannt und beschrieben. Erkennt man diesen Grundzug der Kolbenheyerschen Philosophie, so löst der sich Widerspruch bei Just auf; es wird aber auch deutlich, daß ohne Kenntnis der Philosophie Kolbenheyers sein dichterisches Werk nicht endgültig deutbar ist. Diese Schwierigkeiten nahm Kolbenheyer nicht nur in Kauf, sondern baute sie bewußt auf. Schlicht: Er schrieb nicht für jeden, sondern für die Bereiten, die Schwellenmenschen. Auf diesen Begriff und diesen Zusammenhang wird noch zurückzukommen sein.

Ausgewogen äußern sich Grabert und Mulot in ihrer oft aufgelegten deutschen Literaturgeschichte über Kolbenheyer. Nachdem sie zunächst eine „Überbetonung des Volksgeist- und Rassegedankens“ kritisiert haben, stellen sie fest:


Dennoch bieten unter diesem Vorbehalt seine Romane, aus umfangreichem kulturgeschichtlichem Wissen und tiefem Grübeln geschaffen, anschauliche Bilder deutscher Vergangenheit [folgt Aufzählung und kurze Charakteristik - A. P.]. Der Mittelpunkt seines Schaffens ist die großangelegte Paracelsus-Trilogie […]. Der schwere Weg des faustisch gearteten Arztes und Revolutionärs gegen jede Art von Dogma, des Gottsuchers und mitfühlenden Menschenfreundes durch Mißgunst und Verfolgung bis zur Vollendung seiner Persönlichkeit und seinem Tod in Salzburg ist eindringlich geschildert.[47]

Es könnte eingewendet werden, bei der Mehrheit der Stimmen handle es sich um ideologisch eingefärbte Urteile rechtsnationaler Kreise – aber dieser Einwurf gälte dann ja auch wohl mit anderem Vorzeichen für die vom Gutachter angeführten Stimmen.

Dieser macht es sich insofern einfach, als er positive Urteile über Kolbenheyer mit dem Attribut „völkisch“ versieht – als ob damit irgend etwas gesagt wäre über die Richtigkeit oder Falschheit einer These oder eines Urteils.[48]

Allerdings hat auch ein Thomas Mann, der in seiner politischen Haltung während des Ersten Weltkrieges und in den ersten Jahren danach durchaus an der Seite Kolbenheyers stand (ihn aber als literarischen Konkurrenten empfand: „Was Thomas Mann will, kann Kolbenheyer“, bemerkte Hofmiller), durchaus wohlwollend etwa über den „Paracelsus“ geurteilt.

Exemplarisch für ideologisch vorgeprägte Literaturgeschichtsschreibung ist die weitverbreitete „Deutsche Literaturgeschichte“ von Leo Krell und Leonhard Fiedler.[49] Die Autoren unterstellen Kolbenheyer zunächst, er suche „die Geschichte beispielhaft für seine völkischen Ideen auszumünzen“, stellen dann richtig dar, daß in der Gestalt des Paracelsus sich der deutsche Geist gegen den herrschenden mittelmeerischen auflehne, um dann aber unter der Hand aus dieser Auflehnung eine „Erhebung des deutschen Wesens über das fremde“ zu machen. Auch hier zeigt sich überdeutlich die Unkenntnis des Bauhüttendenkens, das ja gerade die gegenseitige Bedingtheit der Völker zum Inhalt hat und jede Hegemonie eines Volkes über andere als unnatürlich im Sinne des Wortes kennzeichnet. Wenn dann weiterhin behauptet wird, Kolbenheyer fordere „das restlose[n] Aufgehen des einzelnen in das Gesamtvolk“, so zeugt das lediglich von dem Bemühen (um noch einmal mit Karl Kraus zu sprechen), sich den Gegner nach seinem Pfeil zurechtzuschnitzen.

Zu den wenigen, die immerhin die besondere Stellung Kolbenheyers in der literarischen Landschaft erkennen und betonen, zählt Bodo Heimann mit seinem Aufsatz „Die Konvergenz der Einzelgänger“, der schon im Titel klarstellt, daß Kolbenheyer (wie die mitbehandelten Stehr und Strauß) nicht einfach in das Schema Nazi-Barde einzuordnen ist.

Stehr, Strauß, Kolbenheyer und Grimm haben ihre Schriftstellerlaufbahn unabhängig vom Partei aufgebaut und sich lange vor 1933 einen Namen gemacht. […] Erfolgreich waren sie bereits im Wilhelminischen Reich und in der Weimarer Republik.[50]

Heimann zitiert zustimmend Klaus Günther Just: „Erzähler vom Range Hermann Stehrs oder Erwin Guido Kolbenheyers lassen sich nicht nur polemisch-negativ charakterisieren.“ [51]

 

III

NATIONALSOZIALISTISCHES GEDANKENGUT

IM WERK GUIDO KOLBENHEYERS

Der Gutachter geht es erklärtermaßen um den Nachweis einer Affinität Kolbenheyers zum Nationalsozialismus und um das Auffinden solcher Stellen im Werk, mit denen sich eine solche Affinität belegen läßt.

Mackensen/van Hollander[52] übersetzen den lateinischen Begriff „Affinität“ mit: Verwandtschaft, Zuordnung. Besonders das zweite Synonym trifft präzise des Gutachters Intention und Methode, gibt es doch eindeutig die Absicht des Kapitels und des gesamten Gutachtens wieder: Nicht die Haltung Kolbenheyers zum Nationalsozialismus soll untersucht werden, sondern er soll dem diesem zugeordnet werden. Und das geschieht dann durchgängig.

Methodisch nicht nur fragwürdig, sondern geradezu unhaltbar ist der folgende Aufbau des Gutachtens, das verrät, daß es sich eben nicht um ein solches, sondern um einen Nachweis handeln soll. Wertungen des Dichters nach 1945 voranstellend, kommt ein Hauptteil, überschrieben „Nationalsozialistisches Gedankengut im Werk“ . Hier zeigt sich besonders aufdringlich das unzureichende wissenschaftlich-methodische Instrumentarium des Gutachters. Sein Bestreben geht nicht dahin, das „Gedankengut“ Kolbenheyers unvoreingenommen und umfassend darzustellen, sondern dahin, es nach nationalsozialistisch interpretierbaren Passagen zu durchsuchen und darauf zu reduzieren. In gleicher Weise wird das Schaffen Kolbenheyers vor 1933 auf einen Zweig zurückgeschnitten. Die Lyrik wird auf zwei Gedichte beschränkt. Insofern ist die Formulierung IM WERK sowohl überzogen als auch erhellend: Das Gesuchte ließ sich nur in einem ganz geringen Teil des WERKes finden.

Der Gutachter stützt sich im folgenden ausschließlich auf die Bände II und III des „Karst“, dessen Diktion ihm noch zugänglich ist. Philosophische Werke werden nicht einbezogen. Da die Autobiographie im wesentlichen nach 1945 entstanden ist, werden die dort vertretenen Anschauungen auf die Zeit des Dritten Reiches zurückprojiziert. Kolbenheyers Rolle in dieser Zeit wird also direkt nur anhand der beiden Gedichte und seiner Äußerungen zur Emigration beleuchtet. Entscheidende Konflikte mit dem NS-Regime (Redeverbot, Kampf um die Sektion Dichtkunst der Akademie, Theaterauseinandersetzung etc.) werden nicht erwähnt, weil sie dem Ziel eines Nachweises von Nazi-Gesinnung zuwiderliefen.

Gerade durch seinen Kampf um deutsche Geisteshaltung gegen die Verpolitisierung des Volkes auf Kosten des Geistes ist Kolbenheyer mit höchstgestellten Persönlichkeiten des Dritten Reiches ständig in Fehde gelegen.[53]

Im Geistigen, allein im Geistigen liege die große Chance des deutschen Volkes, und sie wäre heute vielleicht nicht die einzige, wenn man früher, als er in den Zeiten des Zenits deutscher Macht in seinen Reden immer wieder auf die Notwendigkeit und Bedeutung des Geistes hingewiesen hat, auf ihn gehört hätte, anstatt den Rufer und Mahner als Reaktionär zu verteufeln und ihm in der Presse sogar mit den Fäusten der SA zu drohen, ja anstatt Redeverbot über ihn zu verhängen und ihm unverhüllt Dachau anzudrohen, wie es tatsächlich geschehen ist.[54]

Als noch in den letzten Tagen des vergangenen Regimes der Langen-Müller-Verlag Opfer und Besitz des Eher-Konzerns wurde, des alleinherrschenden Parteiverlages der NSDAP, war Dr. Kolbenheyer der einzige Hauptautor, der es gewagt hat, aufs heftigste gegen diese beispiellose Gesichtsveränderung seines Verlages aufzutreten, […] gegen die Verpolitisierung des Unternehmens[55]

Die Berührungspunkte Kolbenheyers mit dem Nationalsozialismus, die zu solchen Urteilen geführt haben, sind vielfältiger Natur; sie sollen im folgenden anhand einiger exemplarischer Punkte verdeutlicht werden. Zu diesem Zweck wird Kolbenheyer vorwiegend selbst zu Worte kommen, um den Eindruck einer böswilligen Fehlinterpretation zu vermeiden, und zwar ausführlich, weil sonst vielleicht der Verdacht entstehen könnte, es handelte sich bei den Zitaten um vereinzelte, atypische Äußerungen. Da es hier nicht darum gehen kann, Kolbenheyers zweifellos vorhandene schriftstellerische Begabung nach künstlerischen und ästhetischen Gesichtspunkten zu werten, sondern lediglich der Frage nach seiner Affinität zum Nationalsozialismus, bietet sich als Grundlage für eine solche Betrachtung vor allem die im hohen Alter abgefaßte, 1.500 Seiten starke Autobiographie „Sebastian Karst über sein Leben und seine Zeit“ an, zumal es gelegentlich als unfair gewertet wird, wenn man Autoren einer älteren Generation ihre „Jugendsünden“ vorwirft. Kolbenheyer war durchaus stolz darauf, daß er Zeit seines Lebens seine ideologischen Positionen nicht revidierte. Dieser „Starrsinn“ trug ihm bei Wilhelm Kahle[56] die Charakterisierung als „unbelehrt und unbelehrbar“ ein.

Deren Unlogik scheint dem Gutachter nicht aufzufallen: Wenn jemand unbelehrt bleibt, kann man seine Unbelehrbarkeit nicht feststellen.

Mehrfach nimmt der Gutachter daran Anstoß, daß Kolbenheyer seine politische Haltung nicht dem wechselnden Zeitgeist angepaßt habe. Über die Qualität einer solchen Haltung ist damit aber gar nichts ausgesagt – man sollte immer die Möglichkeit in Betracht ziehen, daß ihr jeweiliger Vertreter sie einfach als richtig betrachtet haben könnte.

 

KOLBENHEYERS AFFINITÄT ZUM NATIONALSOZIALISMUS

Es sei noch einmal unterstrichen, daß diese Themenstellung das Grundübel des Gutachtens evident macht: die ideologisch Vorgabe. Gewiß ist eine Einschränkung auf die Untersuchung der politischen Haltung Kolbenheyers legitim, aber vom gewünschten Ergebnis auszugehen schränkt notwendigerweise den Blick auf ungewünschte Tatsachen ein.

Selbst wenn angenommen werden kann, daß dem Gutachter der Unterschied zwischen Gutachten und Nachweis (in diesem Falle von NS-Gesinnung) nicht geläufig war, bleibt doch auch für letzteren die Methodologie gültig: Wer eine These verifizieren will, versucht sie zunächst mit allen Mitteln zu widerlegen: einmal, um eventuelle eigene Voreingenommenheit auszuschließen, zum anderen, um ein umfassendes Bild zu gewinnen (vgl. Poppers Wissenschaftslehre). Dieses Herangehen ist dem Gutachter jedoch unbekannt, und so führt er nur Behauptungen an, die seine Ausgangsthese (Kolbenheyer = Nazi) stützen können. Das ist bereits beim Begleitschreiben, das - wiederum ein wissenschaftliches Kuriosum - als Bestandteil des Gutachtens dargeboten wird, deutlich geworden (vgl. die eindeutig tendenziöse Auswahl der Schriftstellerstimmen).

Die Voreingenommenheit des Gutachters wird durchgehend in den Formulierungen deutlich. Wir nennen einige Bespiele:

Seite

Der Gutachter

3

Derivat

3

unzugängliche Diktion

4

geschickt eine Unterschriftenaktion lanciert

4

muß [sic!] man hinzufügen ff.

4

hatte einige Mühe gekostet, das Gutachten zu entkräften

4

Ruch des Völkischen

6

Affinität zum Nationalsozialismus

8

Kolbenheyers Auslassungen

8

Konkret war damit die „Anpassung“ des restlichen Europa an eine großdeutsche Hegemonie gemeint

9

in seiner ganzen Schrecklichkeit

9

wenig origineller Verschnitt

9

vermutlich

9

revanchistisch-nazistische Phrasen

9

vielsagender Titel „Versailles“

10

verbale Verbeugung

10f.

völkisch

11

Erfolgsneid

11

 „nur am deutschen Wesen könne die Welt genesen“

12

Bewundernd blickte Kolbenheyer auf die Massenregie der NS-Propaganda

12

unermüdlich, wird nicht müde

13

spezifisch-biologistische Phraseologie

14

schulmeisterlicher Stil

14

Anspruch des Autors auf geistige Führerschaft

14

Den Führer besang Kolbenheyer

14

Ständige Wiederholungen dogmenhafter Tendenzen

15

seine bleibende Sympathie für Hitler

16

sich ... hervorzukehren

17

reimte er eine Dankeshymne, deren gebetartige Züge kein Zufall sind

18

Affinität zum Nationalsozialismus

19

zynische Haltung

19

[hat Emigranten] als „Verräter“ bezeichnet

19

Rachegefühl [wegen seiner angeblichen Nichtbeachtung]

19

unverhohlener Antisemitismus

20

rassistische Schmähungen

20

zynische Gefühlskälte

20

wie aus einem Lehrbuch nationalsozialistischer Judenhetze

20

wer erinnert sich nicht an die widerwärtigen Karikaturen des „Stürmer“

21

greift die verhängnisvolle Propagandalüge vom Verschwörerrolle des Judentums wieder auf

21

Goebbels hätte das nicht anders darstellen wollen

21

Entgleisungen eines verbitterten alten Mannes

21

offenkundiger Antisemitismus

21

bewegte sich seine „wissenschaftliche“ Auseinandersetzung mit der „Judenfrage“ doch immer auf der Ebene der Rassentheoretiker, die den Vernichtungsorgien der SS-Schergen den Boden ebneten

21

kein Wort des Bedauerns

22

fällt es ihm leicht, den Antisemitismus […] zu rechtfertigen

23

pseudowissenschaftlicher Stil

24

eigenwillig [für den Gutachter offensichtlich eine negative Eigenschaft]

24

eilte Kolbenheyer [dem NS-Regime] zu Hilfe

24

im Stile seiner gestelzten Philosophie [gemeint ist: im gestelzten Stile …]

24

beruft sich auf seine Gene [der Begriff kommt bei Kolbenheyer nicht vor]

25

Verwendung von Gemeinplätzen

25

in dem Erfolg gesonnt, den ihm die braunen Machthaber gewährten

25

Sonderrolle stilisierte er gerne zu einer Art moderierendem Widerstand empor

26

hatte sich dazu hergegeben

26

Verzerrungen in der Wahrnehmung der Wirklichkeit

27

Feldbüchereien, die dafür sorgten, daß Kolbenheyers Werk im Gefolge deutscher Panzer ganz Europa überrollen konnten

27

stur blieb er bei seiner Überzeugung

27

unter seinem Beifall in die Emigration getrieben

27

während andere Literaten im Krieg verheizt oder in Konzentrationslagern ermordet wurden, entwickelte sich Kolbenheyers Einkommen erfreulich nach oben

 

 

 

 

1. Die historischen Romane. [7:]
Kolbenheyers literarisches Ansehen beruht so gut wie ausschließlich auf seinen historischen Romanen. Es ist vor allem sein sprachliches Einfühlungsvermögen in vergangene Epochen, das ihm die Achtung auch einiger liberaler Germanisten einbrachte. Zu weit schienen die dargestellten historischen Ereignisse und Personen von den gegenwärtigen Ereignissen entfernt, um direkt damit in Verbindung gebracht zu werden.

Entscheidend ist für den Gutachter auch an dieser Stelle nicht die Richtigkeit von Argumenten, sondern die politische Haltung, vor der aus sie vorgebracht werden. Nur die Achtung auch einiger liberaler Germanisten verleiht einem literarischen Werk Rang und Würde, wer dagegen im Ruch des Völkischen steht, kann schon allein deshalb unmöglich recht haben. Diese Vokabel gehört ohnehin nicht in ein wissenschaftliches Gutachten, sondern ins Wörterbuch des Gesinnungsschnüfflers. Der Gutachter überprüft Aussagen generell nicht auf ihren Wahrheitsgehalt, sondern immer nur auf ihre Links- oder Rechtsbündigkeit, wobei die ersteren als die richtigen und gültigen angesehen werden (s. z.B. die Sammlung der Stimmen über Kolbenheyer). Zitate werden generell nicht auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht, sondern danach, ob sie sich irgendwie „-istisch“ (biologistisch, faschistisch, nationalsozialistisch, sozialdarwinistisch etc.) einordnen lassen.

Nach der Einschätzung der „Sozialgeschichte der deutschen Literatur“ [57] jedoch stehen diese Romane „in der Tradition der apologetischen romantischen Geschichtsverklärung und der nationalistischen Kontinuitätsideologien des 19. Jahrhunderts, die ihre Funktion in der Herstellung eines völkischen Bewußtseins hatten.“ Kolbenheyer selbst hat diese Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart immer wieder selbst hergestellt,

Die Verwendung des Demonstrativpronomens diese unterstellt, daß Kolbenheyer sich in der genannten Tradition sah und seine historischen Romane bewußt und erklärtermaßen zur Herstellung eines völkischen Bewußtseins geschrieben hat. In der Folge wird aber etwas ganz anderes behauptet:

hat auch mehrfach deutlich werden lassen, daß seine Historienromane in erster Linie dazu dienten, die Wahrheit seiner „biologischen“ Philosophie historisch zu untermauern.

Zwischen einer „biologischen“ Philosophie und einem völkischen Bewußtsein bestehen doch aber evidente Unterschiede.

So sieht er in den von ihm beschriebenen Epochen der Reformation und der Mystik „Schwellenzeiten“, in denen der „Befreiungskampf“ der „nordischen Völker“ gegen die mediterrane Vorherrschaft zum Ausdruck gekommen wäre [recte: sei].

Die Formulierung „Befreiungskampf“ der „nordischen Völker“ stammt, obwohl durch Anführungszeichen als Zitat gekennzeichnet, nicht von Kolbenheyer. Der Gutachter wird noch des öfteren zu der Methode greifen, Kolbenheyer Zitate zuzuschreiben, die bei diesem auch dem Sinne nach nicht zu finden sind.

1933 hatte er den Bogen vom Nationalsozialismus – den er beharrliche auch nach dem Kriege noch „Befreiungsbewegung“ nannte – zur Welt seiner Romane folgendermaßen geschlagen:
 „Wenn wir nun für die deutsche Freiheitsbewegung einen nächsten Vergleich aus der Geschichte unseres Volkes suchen, so müssen wir weiter zurück als bis 1813. Wir müssen an das Reformationszeitalter denken:

Damals hat der nordisch-germanische Rassebestand im mündig gewordenen [zu ergänzen: deutschen] Volke die mittelländische Hegemonie zum erstenmal in entscheidender Weise gebrochen. Wir wissen zur Genüge, wie stark auch die kirchenpolitische Vormachtstellung Roms im Leben der Völker des 15. Jahrhunderts gewesen ist, um zu begreifen, daß der Reformationskampf im tiefsten Grunde politisch-volksmäßige Wurzeln hatte. Seine tragende Idee ist wohl religiös gewesen, aber das Religiöse bedeutete für jene Zeit die ihr eigentümliche allgemeine Ordnungsform unserer Zeit ist“ (Vorträge S. 466)[58].

Dieselbe Idee findet sich dann auch im „Sebastian Karst“ noch einmal formuliert:

 „Und diese Ausdrucksformen waren von den begrifflichen Symbolen der mediterranen Religiosität getragen. Allmählich nur und in einem schweren bildnerischen Ringen um die deutsche Sprachgewalt konnten religiös die volkseigenen Symbole ihren Ausdruck finden. Die deutsche Mystik des siebzehnten Jahrhunderts, man denke an Jakob Böhme, die Reformationszeit in ihren geistrevolutionären Typen, [8:] deren Hauptgestalt Paracelsus (nicht Luther) war, und die deutsche Mystik des Mittelalters, das sind Entwicklungsepochen, in denen sich der deutsche Geist den rational-gedanklichen, also den logischen Befangenheiten des mittelländischen Denkens zu entwinden suchte, mochte er sich auch, besonders im Befreiungskampfe der mittelalterlichen Mystik noch völlig in den Ausdrucksbefangenheiten der religiösen, also der emotional-metaphysischen, Ordnungsformen bewegen. Meine historischen Romane waren nicht, wie von den Oberflächlichen befunden wurde, dem Religiös-Dogmatischen, sondern dem Befreiungswege der deutschen Geistesepochen von dieser Rationalität zugeordnet. Ihr Inhalt ist keine Mystik. Die zeitgemäße Denkform bedient sich nur der mystischen Weise. Man wird das später leichter begreifen zu einer Zeit, in der man vielleicht über die Schwelle hinweggefunden hat, die ich mit meiner Bauhüttenphilosophie überschritten habe“ (Karst Bd. III S. 156 f.).

Kolbenheyers Bestreben ist es, sinnfällig zu machen, daß sich Geschichte in sogenannten Anpassungsreaktionen vollzieht, wobei sich sowohl Individuen als auch Völker und „übervölkische Gemeinschaften“, also „Rassen“, an veränderte „biologische“ Verhältnisse anzupassen hätten.

Es fällt schwer, aus den beiden in der Tat ausführlichen Zitaten Affinität zum Nationalsozialismus abzuleiten. Kolbenheyer stellt simpel eine historisch unumstrittene Binsenweisheit dar: daß sich nämlich hinter geistigen, in diesem Falle religiösen, Auseinandersetzungen immer auch materielle (ökonomische, politische und eben auch nationale) Interessen verbergen. Reformation oder z.B. auch Hussitenbewegung waren eben keine bloßen Streitereien um Bibelausdeutung. Worin hier die ganze[n] Schrecklichkeit, wie es im folgenden genannt wird, bestehen soll, bleibt unerfindlich.

Es fällt auf, daß in dem Die historischen Romane überschriebenen Abschnitt nicht ein einziger dieser Romane auch nur dem Titel nach genannt wird, von einer Interpretation ganz zu schweigen. Die Ursache mag die gleiche sein wie bei den unerwähnten und nicht analysierten philosophischen Werken: Der Gutachter hat sie einfach nicht gelesen.

Andernfalls wäre ihm der Lapsus von den bloßen Anpassungsreaktionen an veränderte „biologische“ Verhältnisse nicht passiert. Anpassung ist bei Kolbenheyer eben nur die eine Seite der Entwicklung, die andere ist die der Ausdifferenzierung des Plasmas – Begriffe, die im Gutachten aus den genannten Gründen außerhalb der Betrachtung bleiben.

Konkret war damit die „Anpassung“ des restlichen Europa an eine großdeutsche Hegemonie gemeint, wie er etwa 1933 ausführte:

Wenn Kolbenheyer das gemeint hätte, hätte er es wohl geschrieben. Weder aus den vorhergehenden als auch aus den folgenden Zitaten läßt sich eine solche Auffassung ableiten. Mit dieser Behauptung schlägt nun Ignoranz in Fälschung und Unterstellung um. Die Unkenntnis der „Bauhütte“, in der es um „Ethos aus Naturerkenntnis“ (H. Laube) geht, und ihrer rein biologischen Argumentation führt den Gutachter dazu, einen wissenschaftlich unumstrittenen Sachverhalt in eine politische Phrase umzufälschen. Kolbenheyer hat in seinem philosophischen Werk exakt das Gegenteil beschrieben und gefolgert. Die Hegemonie eines Volkes über ein anderes wird von ihm schlicht als unnatürlich, als den biologischen Entwicklungen schädlich und entgegengesetzt bewiesen. Kolbenheyer hat in einem Gespräch kurz nach Kriegsende diesen Zusammenhang auch einmal recht populär dargestellt:

Für die westlichen Völker der weißen Rasse, sagt Dr. Kolbenheyer, gebe es nur einen Weg: Sämtliche Grenzen auf, sowohl Binnen- wie Staatsgrenzen! Freier Personen- und Warenverkehr innerhalb aller Länder der weißen Völker! Damit würde unter Ausschaltung jeglicher engstirniger und staatsegoistischer Machtinteressen den Völkern endlich die Möglichkeit einer freien Entwicklung gemäß den ihnen innewohnenden Lebenskräften gegeben und in wenigen Jahrzehnten die Welt wirklich befriedet sein.[59]

Wenn Kolbenheyer hier von westlichen Völkern spricht, so kann das nicht als rassistisch oder völkisch diffamiert werden: Es entspricht der inzwischen erfolgten historischen Entwicklung, die diese Forderungen in die Wirklichkeit umzusetzen versucht. Kolbenheyer allerdings sieht diese Einigung als biologische Notwendigkeit; politisches Denken ohne diese Einsicht erschien ihm immer als kurzsichtig und lediglich Tagesaufgaben gerecht werdend. – Wie auch immer, diese Standpunkte dürften in voller Übereinstimmung mit der bayerischen Verfassung stehen.

Fast prophetisch klingen in diesem Zusammenhang Kolbenheyers Worte:

Doch ich bin überzeugt, daß es einmal zu einer Einigung ganz Europas kommt, und dieser geht dann selbsttätig die Einigung Deutschlands voraus…[60]

Ähnlich äußert sich Kolbenheyer anläßlich der kuriosen Tatsache, daß ihn (wohl in den 20er Jahren) ein Brief aus Übersee erreichte, der als Adresse nur seinen Namen, die Bezeichnung „Schriftsteller“ und als Ortsangabe „Europa“ trug:

Ein einmaliges Dokument: Während die Völker Europas noch immer mit gefletschten Zähnen einander gegenüberstanden, praktizierte da ein unbefangener Transozeanier auf simple Weise lobesam und für uns Heutige eindrucksvoll damals schon den einigenden Europa-Gedanken von morgen![61]

Der Gutachter geht in diesem Zusammenhang mit einer Methode vor, die man nur als Taschenspielertrick bezeichnen kann. Immer wieder setzt er bei der Vorstellung und Interpretation von Kolbenheyer-Zitaten weitere Wörter und Wortgruppen (hier das Wort „Anpassung“ ) in Anführungszeichen, so den Eindruck erweckend, sie seien ebenfalls von Kolbenheyer. Das ist aber hier wie an anderen Stellen nicht der Fall. – Auf K#s Auffassung von der als biologisch unabwendbar vorausgesehene Einigung Europas wird ausführlich im zweiten Teil einzugehen sein.

 „Es geht darum, ob die Entwicklung und die Selbstbehauptung Europas, also der Bestand des Abendlandes, noch fernerhin vorherrschend unter eine Lebenshaltung gestellt bleiben soll, die ihrem Ursprunge und ihrer Entwicklung nach den mittelländischen Völkern der weißen Menschheit angehört, oder ob das neue Europa von einer Lebenshaltung wesentlich mitbestimmt werden soll, die in der Geist- und Tatkraft der nordisch-germanischen Völker ihren Ursprung hat.

Die deutsche Freiheitsbewegung unserer Tage ist abermals ein vorkämpferische geworden. Sie gehört dem großen europäischen Ringen an, das sich seit zweitausend Jahren in wechselnden Kampflagen zwischen den von mittelländischer Artung bestimmten Völkern und den nordisch-germanischen Völkern abspielt“ (Vorträge S. 465).

Man mag solche Formulierungen zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch als durch das Klima der in einem bestimmten Teil des Bürgertums damals verbreiteten Euphorie hervorgerufen entschuldigen, so zeigt wiederum die Autobiographie, daß es sich bei Kolbenheyers Auslassungen nicht um momentane Anwandlungen handelte, sondern daß sie dem Kern seiner Weltanschauung entsprachen:

Der Gutachter geht mit keinem Wort auf den Inhalt der Zitate ein; er macht nicht einmal den Versuch, sie zu widerlegen. Der Hinweis auf den jeweiligen Zeitpunkt solcher Äußerungen ist ohne jeden Informationswert.

 Als die erste Entwicklungswelle des Abendlandes verstrandet war, die Welle des mediterranenen Blutes, hob sich aus dem jüngeren Norden die neue Welle von Grund auf, denn alles neue Leben muß von Grund auf aus seinem Lebenserbe beginnen. Das ist Gesetz der natürlichen Ontogenese im Individuellen und Überindividuellen.

Der jüngere Norden war an Lebensmaß über das Maß des eingewohnten Lebensbodens hinausgewachsen. Er mußte sich zu einer neuen Daseinsmöglichkeit anpassen im enggewordenen Raum, daß der Bestand und die Entwicklung gesichert sei, da jedes Leben stirbt, wenn es nicht wachsen kann. Und alles Leben steht unter der aufdrängenden Mehrung seiner selbst in Anpassungsnot an seinen Lebensboden. In dieser Not sucht es die neue Auskömmlichkeit. Es differenziert seine individuellen und überindividuellen Lebensfunktionen aus, das Naturgegebene tiefer für seinen Bestand zu nützen. Auch das ist Naturgesetz“ (Karst Bd. II, S. 358).

Gerade dieses Zitat hätte dem Gutachter deutlich machen können, daß hier eben keineswegs vom Eroberung neuen Lebensraumes oder der Kampf der nordischen Völker gegen die mediterranen die Rede ist. Das Anwachsen der Volkskraft und -zahl führt eben zur Ausdifferenzierung der Gemeinschaft, zur Aufgabenverteilung, zur Ständebildung usw. – ein Gedanke, der sich bei Hegel ebenso findet wie bei Marx oder Ortega y Gasset.

Und an anderer Stelle gelingt ihm dann auch noch die Integration des Zweiten Weltkrieges in diesen Gedankengang:

 „Die Völker des Abendlandes mußten, als sich die jüngere Lebenswelle des Nordens über die des mediterranen Südens hob, leiden und [9:] bluten unter dem Abspiel der drei Ordnungsgewalten“ (Karst Bd. II, S. 359.)

Was dieser Satz mit dem II. Weltkrieg zu tun haben soll, muß das Geheimnis des Gutachters bleiben. Dieser Krieg war denn doch alles andere als der Kampf des Nordens gegen den Süden; es genügt, sich die Bündniskonstellationen anzusehen: Italien und Deutschland auf der einen, Rußland, Frankreich, Großbritannien auf der anderen Seite.

Zusammenfassend findet sich das alles noch einmal in seiner ganzen Schrecklichkeit in der erst 1969 (!) erschienenen Biographie des Kolbenheyer-Freundes Ernst Frank (wobei sich Kolbenheyers „Philosophie“ hier als wenig origineller Verschnitt von gängigem Sozialdarwinismus und Oswald Spengler erweist), nur leicht dem Zeitgeschmack (Europa) angepaßt:

Das ist nun nicht nur im Stil politisches Feuilleton, sondern auch in der Plattheit seines Inhalts.

Eine Analyse des Kolbenheyerschen Denkens ist ohne ein gründliches Studium seiner philosophischen Werke, der „Bauhütte“ und der sie erweiternden und kommentierenden Schriften natürlich undenkbar. Für ein Gutachten zu einem Straßennamen wäre der Aufwand unverhältnismäßig groß gewesen. Aber eben deshalb hätte der Gutachter den Auftrag in diesem Falle ablehnen müssen, da es ihm an den nötigen Voraussetzungen fehlte. Er hätte die Gemeinde auf Kenner des Werkes verweisen müssen, die zu einem unbefangenen und auf gründlicher Kenntnis der Werke beruhenden Urteil hätten kommen können.

S. 25 spricht der Gutachter davon, daß Kolbenheyer es „nur durch die Verwendung von Gemeinplätzen (Zufall, Gene) gelang“, seinen Erfolg zu begründen. Einen Beleg dafür bleibt er schuldig, muß er auch schuldig bleiben, denn beide Begriffe spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle, und der Begriff Gene taucht bei Kolbenheyer natürlich niemals auf. Kurioserweise formuliert das der Gutachter im Anschluß an ein Zitat, in dem Kolbenheyer ausdrücklich darauf hinweist, daß er sich nicht „von Augenblicksereignissen und der Presse leiten [ließ], die nur den Zufall und die Persönlichkeiten des Zufalls kennt“ . Hier steht also genau das Gegenteil.

Der Gutachter hat aber, wie gezeigt werden konnte, nicht nur die philosophischen Werke Kolbenheyers nicht zur Kenntnis genommen,[62] sondern den Großteil auch des literarischen Werkes ignoriert. Die empirische Basis seines Gutachtens sind einige wenige Aufsätze des Dichters, das Spruchkammerverfahren in der Darstellung der Presse, drei Gedichte und die Bände II und III des „Karst“, also etwa 5% des Werkes. Auch sind weder das Kolbenheyer-Archiv noch die Hefte des „Bauhüttenbriefs“, die eine Reihe von Lücken beim Gutachter hätten füllen können, benutzt worden. Er nennt ihr jährliches Erscheinen „sporadisch“ und gibt ihren Titel falsch wieder ( „Bauhütten-Briefe“ ).

Kolbenheyer hat in bezug auf seine Philosophie gesagt, am besten habe ihn Franz Koch verstanden,[63] der Kolbenheyer in seiner „Geschichte deutscher Dichtung“ [64] ausführlich würdigt. Das Buch ist vom Gutachter nicht zur Kenntnis genommen worden. Koch versucht hier auch, die Grundaussage der Philosophie Kolbenheyers zusammenzufassen:

In seiner „Bauhütte“ (1925), einem philosophischen Werke, gibt er einen systematischen Aufriß eines neuen Weltbildes, einer biologischen Metaphysik. Kolbenheyer ist biologischer Denker, und so geht es darum, die Tatsache des Bewußtseins und damit aller Erscheinungen des geistigen Lebens im weitesten Sinn aus der Tatsache des Lebens selbst, genauer aus der Entwicklung gearteten plasmatischen Lebens abzuleiten. Daraus ergibt sich eine völlige Umkehr idealistischer Denkgewohnheiten. Denn nicht mehr von einem Cogito ergo sum nimmt Kolbenheyers philosophische Besinnung ihren Ausgang, sondern umgekehrt wird dieses Bewußtsein als Letztes, als Spitzenleistung, als eine Ordnungsfunktion des Lebens in seiner Spannung zwischen individueller Aufgliederung und überindividueller Gebundenheit erkannt. Aller Nachdruck liegt in diesem Weltbild daher auf den überindividuellen Leben, auf Lebensformen wie Familie, Stamm und Volk, auf dem Arteigenen und Volksgebunden, demgegenüber sich ausschließlicher Individualismus als ungesunde Fehlentwicklung, als Wendung gegen den Strom des Lebens erweist.[65]

Die Sekundärliteratur zu Kolbenheyer wird nicht erwähnt, war dem Gutachter also entweder unbekannt oder für die Stützung seiner vorgegebenen Thesen nicht brauchbar.

Es ist – das läßt sich nicht anders sagen – eines Wissenschaftlers unwürdig, sich über ein dichterisches oder philosophisches Werk nur aus zweiter Hand und nur in einer populären Darstellung zu informieren. Das Kapitel zur „Bauhütte“ umfaßt bei Koch sieben Seiten, von denen etwa drei auf die Darstellung der philosophischen Grundgedanken Kolbenheyers entfallen. Das ist die Basis für das abfällige Urteil des Gutachters!

Zu Spengler hat sich Kolbenheyer im „Karst“ (Bd. I, S. 178ff.) grundlegend geäußert und ebenso grundlegend die Unterschiede im Denken herausgearbeitet. Es kann nicht unsere Aufgaben sein, hier die unterlassene Aufgabe des Gutachters nachzuholen (er hat nachweisbar auch die dreibändige Autobiographie nur angeblättert) und diese Differenzen aufzuzeigen. Nur so viel: Er wirft Spengler die Verwechslung historischer und kultureller Prozesse mit biologischen vor. Niedergang der Kultur bedeute nicht zwangsläufig biologischen Niedergang. Darüber kann aber an der Quelle nachgelesen werden.

Der europäische Gedanke, den der Gutachter hier als Zugeständnis an den an den nach 1945 gewandelten Zeitgeist abtut, findet sich schon in den frühesten Schriften Kolbenheyers. Auch im Band „Vorträge, Aufsätze, Reden“, dessen Inhaltsverzeichnis der Gutachter nach Überschriften einschlägiger Thematik durchblättert hat, finden sich Aufsätze zum Thema der Einigung Europas, die Kolbenheyer – ganz anders, als ihm hier unterstellt worden ist – keineswegs als Durchsetzung einer deutschen Hegemonie verstanden haben will. „Das neue Europa aber […] konnte nur übervölkisch aufgebaut werden.“ (S. 437) Es handelt sich hier geradezu um einen Grundgedanken der Philosophie Kolbenheyers: daß der Versuch, die Spannungen zwischen den Völkern in Europa und anderswo durch Kriege zu lösen, eben den natürlichen biologischen Prozessen widerspricht und keines der Probleme löst.

Peinlich ist das Zugeständnis des Gutachters, die Philosophie Kolbenheyers nur aus zweiter Hand und in populärer Verkürzung zur Kenntnis genommen zu haben. So wird denn auch im folgenden auf eine Darstellung, Analyse und Wertung dieses Denkens verzichtet – es ist dem Gutachter „unzugänglich“ geblieben.

Typisch für die ideologisch bestimmte, wissenschaftsmethodisch unbedarfte Arbeitsweise des Gutachters ist die Tatsache, daß in diesem Kapitel, das sich explizit den historischen Romanen widmen sollte, von diesen mit keinem Worte die Rede ist. Es steht zu befürchten, daß der Gutachter auch diese Bücher nicht gelesen hat. Andernfalls hätten sie seine Darstellung vom Kampf der nordisch-germanischen Völker auf schlichteste Art und Weise ad absurdum geführt. Spinoza und Pausewang, die Nonne Ebner und Paracelsus sind alles andere als übersteigerte Siegfried-Typen im Kampf gegen südländische und ostische Drachen.

Der Gutachter schließt denn auch dieses Kapitel mit einem Ernst-Frank-Zitat, dessen Zusammenhang mit der Thematik nicht zu erschließen ist:

 „Die biologische Entwicklung der Kulturvölker, wie sie Kolbenheyers ‚Bauhütte‘ als Naturereignis offengelegt hat, zeigt, daß auch die volkliche Individuation einem natürlichen Wachstum, einem Geborenwerden, Reifen und Altern wie der einzelne Mensch unterliegt. Als das deutsche Volk in seine Mannesblüte eintrat, seine politische Reife erlangte und die Reichseinheit anstrebte, hatten die westlichen Völker längst ihre Mannesblüte erreicht und überschritten. So finden Mißtrauen und Angst vor uns Deutschen von heute ihre Erklärung: die älteren Völker fürchten unsere Jugendlichkeit. Die beiden Weltkriege waren Sicherungsreaktionen des Alters gegenüber dem mannbar gewordenen deutschen Volk. Im Ganzen gesehen ist also die gegenwärtige Entwicklung das Ringen um eine neue Bestandesform der weißen Menschheit, darüber hinaus die Entwicklung Europas, die Individuation Europa“ .[66]

Soweit der Gutachter zu den historischen Romanen, auf denen, wie er richtig bemerkt, Kolbenheyers literarisches Ansehen beruht.

Die Gliederung des Gutachtens wurde nicht begründet und ist einigermaßen undurchsichtig. Nach einem Abschnitt über die historischen Romane hätte man füglich entsprechende über andere Bereiche des Kolbenheyer-Werkes erwartet, also auch über die Dramen zu Geschichte und Gegenwart, die Gegenwartsromane, die Erzählungen und vor allem über den Kernpunkt, die Philosophie. Statt dessen folgt ein zwei Seiten umfassender Abschnitt über

 

2. Politische Äußerungen Kolbenheyers vor 1933

Kolbenheyer trat vor dem Machtantritt der Nationalsozialisten nur gelegentlich öffentlich auf. Wie die meisten Autoren, die man nach 1933 als „genuine Vertreter“ des „Dritten Reiches“ (Ketelsen, S. 23) ansah (etwa H. Grimm, H. Johst, A. Bartels, etc.)

Hier stimmt die Logik nicht. Abgesehen davon, daß etwa Hans Grimm, der nie Mitglied der NSDAP war, ein durchaus gespanntes Verhältnis zur NS-Führung hatte, kann die zitierte Kennzeichnung natürlich erst nach 1945 formuliert worden sein.

Fragt man nach typischen ( „genuinen“ ) Vertretern der DDR-Literatur, so fallen Namen wie Hermann Kant, Stefan Heym, Erik Neutsch, Erwin Strittmatter, Christoph Hein u. a. – Walser, Lenz, Grass u. v. a. mögen für die BRD vor der Vereinigung stehen. Wie fällt die Antwort auf eine entsprechende Frage zum Dritten Reich aus? Gab es eine typische NS-Literatur? Was ist, mit Just zu sprechen, ein „erzfaschistischer Schriftsteller“? Namen fallen auch dem Literaturkenner kaum ein, abgesehen von einigen Reimern der dritten Reihe, die bei Fahnenweihen und Fackelabenden zitiert, aber nicht gelesen wurden. Beim Film kam man im Dritten Reich sehr schnell davon ab, Kampf und Tod von SA-Kämpfern zu heroisieren. Mit Einverständnis und Förderung der Verantwortlichen setzte man auf Historie, Unterhaltung, Literaturverfilmung. An heroischer Darstellung der Kampfzeit bestand kein Interesse. Die Situation in der Literatur war ähnlich. „[D]ie Literatur des Dritten Reiches zehrte von bedenkenlosen Rückgriffen in die literarische Vergangenheit, ja bestand überhaupt nur aus solchen Rückgriffen.“ [67] Das verführt Ideologen, die die deutsche Literatur und Geschichte nach NS-Vorläufern durchsuchen, dazu, praktisch die gesamte deutsche Kultur und Geschichte als Vorbereitung auf den Holocaust zu interpretieren, nach dem Motto: post hoc, ergo propter hoc.

Vergleicht man die Stoffwahl (vom literarischen Niveau einmal abgesehen) Kolbenheyers mit der ausgesprochener NS-Dichter wie Johst, Anacker, Eckart, Schumann, Schirach u.a.), wird sofort die große Distanz deutlich, die Kolbenheyer zu ihnen hatte. Kolbenheyer hatte keine Beziehungen zu ihnen und hielt sich, wie noch zu zeigen sein wird, vom offiziellen Literaturbetrieb fern. So hat Kolbenheyer auch keine Auftragswerke geschaffen, wenn man vom Kantatentext für die Karlsbader Quelle einmal absieht, der nun allerdings mit NS-Gesinnung nicht in Verbindung zu bringen ist.

Oehlke kennzeichnet in seinem Buch über „Die deutsche Literatur der Gegenwart“ den „Geist der nationalsozialistischen Dichtung im engeren Sinne“ als „politisch, soldatisch, heroisch bestimmt, mit einem Wort: Kämpferliteratur.“[68] Auch die Voreingenommensten unter den Kritikern Kolbenheyers werden diese Attribute seinem dichterischen und philosophischen Werk nicht zumessen wollen.

Der Gutachter fährt fort:

hatte Kolbenheyer bereits vor dieser Zeit den größten Teil seines literarischen Werkes geschaffen, während er sich mit öffentlichen Auftritten noch sehr zurückhielt, vermutlich mangels erkennbarer Erfolge.

Vermutungen dieser Art gehören in den Boulevardjournalismus. Der Wissenschaftler hat sie zu belegen oder zu unterlassen. Eine Widerlegung ist leicht möglich, hat doch Kolbenheyer über Gründe und Anlaß seiner Vortragstätigkeit (zu der auch das 1933 ausgesprochene Redeverbot gehörte – vgl. Karst II. S. 237) deutlich geäußert, vgl. etwa ebd., S. 109ff. oder Bd. III, S. 116. Auch im Band „Vorträge, Aufsätze, Reden“ hat sich Kolbenheyer mehrfach dazu geäußert, z.B. in der Rede an den deutschen Hochschulen im Frühjahr 1932 „Unser Befreiungskampf und die deutsche Dichtkunst“ (S. 127ff.).

Vor allem aber wird an dieser Passage deutlich, daß der Gutachter auch den Bd. III des „Karst“ nur auf der Suche nach halbwegs passenden Zitaten nur oberflächlich angeblättert haben kann. Unmöglich wäre ihm andernfalls die eindrucksvolle Schilderung von Anlaß und Verlauf der Vortragstätigkeit Kolbenheyers auf den Seiten 104-109 entgangen, die seine Vermutung ad absurdum führt.

Schon früh verfaßte er allerdings einige Aufsätze, Reden und Vorträge, deren einschlägige Thematik zukunftweisend war:

   „Wem bleibt der Sieg“ (1919)

   „Volk und Führer“ (1924)

   „Die Kriegsschuldlüge und die Verhinderung des Friedens“ (1925)

   „Die Wende“ (1931)

   „Die volksbiologische Grundlage des deutsch-österreichischen Anschlußgedankens“ (1928), etc.

Inwieweit die Aufzählung einiger Titel einschlägige Thematik beweisen oder zukunftweisend sein soll, ist aus ihr nicht abzulesen, es sei denn, man unterstellt, mit dem Wort Führer habe Kolbenheyer Hitler gemeint (was nicht stimmt, aber vom Gutachter später eben doch unterstellt werden soll). Das Aufgreifen eines Themas allein besagt noch nichts über die dahinterstehende politische Haltung. Diese hätte in einer Analyse der genannten Texte verdeutlicht werden müssen.

Auch in seinen lyrischen Produktionen machten sich verstärkt revanchistisch-nazistische Phrasen breit. So endet eine „Rede in gebundener Form für eine Gedenkkundgebung der Universität Tübingen, 1929“, die den vielsagenden Titel „Versailles“ trug, mit folgenden Versen:

Der vielsagende[n] Titel „Versailles“ sagt zunächst einmal gar nichts: Es ist der Name eines Ortes, an dem ein Friedensvertrag unterschrieben wurde. Das Thema war in der Weimarer Republik eines der am meisten diskutierten, bestimmte es doch die Lebensumstände eines jeden deutschen Bürgers. In der Ablehnung des Vertrages waren sich alle politischen Gruppierungen vom extremen Linken bis zur äußersten Rechten einig. Der diktatorische und provozierende Charakter dieses Vertages war auch den Siegermächten ständig bewußt; es erübrigt sich, Belege dafür anzuführen.

   „Unser Blut wird treiben

   Durch Not und Mühsal, wird im Drang bestehn.

   Wir werden Lug und Trug erblassen sehn.

   Heut Sieger sie. Doch wer wird Sieger bleiben.“ (Das dichterische Werk, S. 28.)

Nun ja, damit endet die Rede in gebundener Form. Was daran nationalsozialistisch ist, bleibt unerklärt und unerfindlich. Verständlich werden die dichterisch nicht überzeugenden Verse vor dem Hintergrund von Kolbenheyers 1919 verfaßter Schrift „Wem bleibt der Sieg“, in der die Grundüberzeugung Kolbenheyers zum ersten Mal biologisch zu begründen versucht wird:

Es mußte zu diesem kulturschänderischen Kampfe [dem Ersten Weltkrieg – A.P.] kommen, nicht weil die Entwicklung der Menschheit ohne Blutvergießen unmöglich wäre (sie vollzieht sich tatsächlich jenseits der äußersten Gewalttat), sondern weil die Menschheit noch nicht fähig war, eine andere Befreiung der lastenden Spannungszustände zu finden, deren wesentliche Ursachen in den Evolutionellen Verschiedenheiten der Völker zu suchen sind. (Vorträge, S. 404)

Weltgeschichte ist wohl Weltgericht, aber Weltgeschichte wird nicht in der Frist einer Generation zum Weltgericht. Alle Gewalt übt auf das Leben der Völker nur sekundären Einfluß. Im innersten Leben der Völker, in ihrem plasmatischen Gute, darin liegt Sein und Nichtsein geborgen, dort ruht Weltgeschichte und das Weltgericht begründet, das unaufhaltsam durch die Generationen hindurch und über die lautesten Zeitereignisse hinweg seinen naturnotwendigen Weg nimmt, vor dem den Siegern dieser Tage bangen möge und uns, den besiegten Deutschen, nicht zu bangen braucht. (ebd., S. 406)

Die Verse und der zitierte Aufsatz sind also alles andere als ein Aufruf zum Revanchekrieg.

Und in einer „Dichtung für Sprechchöre“, der er den Titel „Deutsches Bekenntnis“ gab und die nicht nur formal ein Vorläufer des typischen Chorstücks der NS-Zeit war, finden sich Zeilen wie diese:

Daß nun sogar die Verwendung von Sprechchören als Vorläufer der NS-Zeit diskriminiert wird, mag als Marginalie Zeugnis für die Arbeitsweise des Gutachters ablegen. Mit der gleichen Begründung könnte man Kolbenheyer stalinistischer Gesinnung beschuldigen, ist doch das Chorstück auch typisch für sowjetisches Theater der 30er Jahre; aber auch die linken Arbeitertheater (etwa Wangenheim) oder die Bühne Piscators bedienten sich der Sprechchöre, zu schweigen von Brecht, Kaiser, Majakowski Sartre oder Lorca – alle gewiß nationalsozialistischer Gesinnung unverdächtig. Künstlerische Mittel an sich sind ideologiefrei oder können von jeder Ideologie benutzt werden. Über den Sprechchor und seine Herkunft aus der antiken Liturgie über Theater, Kirche bis hin zum proletarischen Agit-Prop-Theater gibt es ausreichend Fachliteratur; ein Blick etwa in Roedemeyers Standardwerk „Vom Wesen des Sprech-Chores“ (s. Bibliographie) hätte dem Gutachter auch diese Peinlichkeit ersparen können.

Welche Zeilen finden sich nun dort?

 Chor der Westdeutschen:

Und die Sonne dunkelt, die Luft wird schwer,

Und die Nacht ist von Feuern beleckt, [10:]

Daß fremde Begier über Land und Meer

Die lüsternen Fänge streckt.

Eine heilige Straße hat Gott geführt

Durchs Land, den deutschen Rhein:

Wer ihn mit frevlem Schwert berührt,

Soll ohne Frieden sein!

(Ein Takt Pause, kurzer Paukenwirbel und zwei Schläge)“ . (Das Dichterische Werk, S. 31)

 

 Chor der Ostdeutschen:

Wir aber sind ein Wall, gestellt

Wider ein Menschenheer,

Das seines Urstands dumpfe Welt

Brandet von Osten her.

Wir pflügen das Land und bauen dagegen,

Wir schwingen die Hämmer, die Hauen dagegen,

Wir mahlen und brennen und spinnen und weben,

Und all unser Leben

Steigt und fällt über  e i n e m  Gebot,

Daß wir Lebens- und Sterbensnot

Müssen erhalten den Wall und die Wehr

Gegen die Flut vom Osten her,

Ihr Brüder, denkt es zu jeder Stund:

Treue ist deutschen Wesens Grund!

(Ein Takt Pause, kurzer Paukenwirbel und zwei Schläge)“ . (Das Dichterische Werk, S. 32)

Über die dichterische Qualität dieser Verse kann man gewiß geteilter Meinung sein. Aber in beiden zitierten Abschnitten ist ausdrücklich nur von Verteidigungsbereitschaft im Falle eines Angriffs von außen die Rede.

Kolbenheyers „Deutsches Bekenntnis“ endet mit einer verbalen Verbeugung vor dem „Führer“ und dessen menschenverachtender Ideologie:

Es zählt zu den Eigentümlichkeiten der Arbeitsweise des Gutachters, stets vorzugeben, wie das folgende Zitat zu verstehen ist. Nicht nur in diesem Falle, sondern nahezu durchgehend stellt sich heraus, daß der betreffende angebliche Textbeleg mit der vorgegebenen Interpretation nicht die geringste Beziehung hat. Weder in der folgenden Strophe noch überhaupt im ganzen „Deutsche[m] Bekenntnis“ ist von irgendeinem Führer auch nur andeutungsweise die Rede; auch die Verbeugung vor … dessen menschenverachtender Ideologie dürfte schwerlich aufzufinden sein. Dem Gutachter „paßt einfach die janze Richtung nich“ .

 „… Und darüber – uns grüßen die Lebensweiten! –

Blüht Deutschland aus ins Menschenland

Und wir [recte: wird] kommen und kommen und ist all-ein

Und findet die Hand und das Wort und den Blick.

So ruf uns die Tat! Heil unserm Geschick!

Wir können versinken – Deutschland wird sein.

(Ein Takt Pause, Posaunen-Unisono: Deutschlandlied)“ . (Das Dichterische Werk, S. 35 [recte: 34f.])

Der Wunsch, daß Deutschland ins Menschenland ausblühe, ist wohl alles andere als menschenverachtende Ideologie und ist ähnlich auch von Becher und Brecht formuliert worden.

National sind diese Verse gewiß, nationalistisch aber nicht.

Durch seine Identifikation mit der extremen Rechten, die immer deutlicher auch in seinem poetischen Werk zutage trat,

Genau hier erwartet der Leser des Gutachtens entsprechende Belege, die der Gutachter aber schuldig bleibt und schuldig bleiben muß.

geriet Kolbenheyer zunehmend in Konflikt mit literarischen Vertretern der bürgerlich-liberalen Literatur, die den Literaturbetrieb weitgehend dominierten.

Letztere Feststellung wird der Gutachter später als Hirngespinst Kolbenheyers abtun.

1931 trat er zusammen mit Emil Strauß und Wilhelm Schäfer aus der „Sektion für Dichtkunst“ der Preußischen Akademie der Künste aus, der er seit ihrer Gründung 1926 angehört hatte, weil er meinte, gegen das Übergewicht der demokratischen Autoren nichts ausrichten zu können.

Über diese Vorgänge hat inzwischen Mittenzwei[69] profunde, wenn auch nicht vom Zeitgeist freie Untersuchungen vorgelegt. Der Grundtenor war aber auch 1988, dem Jahr der Entstehung des Gutachtens, leicht zu erschließen und zu belegen: Kolbenheyer wandte sich während seiner Zeit in der Sektion für Dichtkunst gegen alle Versuche, sie in den Dienst irgendeiner Politik oder Obrigkeit zu stellen. Das war der eigentliche Grund für seinen Austritt, dem galt all sein Bemühen auch in der Zeit nach 1933. Die Belege sind in diesem Falle eindeutig und leicht zugänglich; in den Briefsammlungen im Kolbenheyer-Archiv hätten sich zahlreiche weitere finden lassen (u.a. der Briefwechsel mit Hans Grimm).

Im selben Jahr beteiligte er sich an einem Treffen der gesamten völkischen Schriftstellerschaft, wo er sich führend an der Formulierung einer programmatischen Resolution beteiligte:

 „Wie deutschen Dichter, die wir zu Pfingsten 1931 auf Schloß Osterstein über Gera versammelt sind, die wir verschiedenen politischen und religiösen Überzeugungen angehören, geben unserer Freude darüber Ausdruck, daß sich im deutschen Volke nach einer Zeit erschütternder Kunstverderbnis das Verlangen nach Erneuerung seines an Form, Geist und sittlicher Kraft lebendigen Schrifttums zu regen beginnt.

Als Kunstverderbnis empfinden wir alle noch so gekonnte Kunst, die an Stelle der Seele: Intellekt, an Stelle der Ehrfurcht: Frivolität, an Stelle der Liebe: Sexus, an Stelle des Dienstes: Opportunismus stellt. Wir, die [11:] wir besser ans andere wissen, was unser Volk fremden Geistesleben verdankt, sind bewegt, daß diese Werte heute erstickt werden durch den Serienimport einer Schriftware, die unserem Volke wesensfremd und schädlich ist. Wir bedauern, daß in der gegenwärtigen ernsten Entwicklungsstunde unseres Volkes hochbegabte, deutsch empfindende Dichter sich immer noch in einer rein artistischen Welt bewegen und sich dadurch den innersten Bedrängnissen des Volkes versagen.

Wir bekennen unserem leidenden Volk die Treue, wollen unseres Lebens lauterstes Vermögen in seinen Dienst stellen und eingedenk bleiben, daß unsere Kunst ein Geschenk aus dem Gnadenborn des Volkstums ist.

Wir sind uns bewußt, daß wir nur ein Teil des deutschen Schrifttums sind, das sich unter diesem Bekenntnis zu sammeln begonnen hat. Wir erwarten ergänzenden Anschluß aller derer, die mit uns eines Glaubens und Willens sind“ (Karst Bd. III, S. 96 [recte: 96f.]).

Selbstverständlich klingen Vokabel wie sittliche Kraft, Seele, Ehrfurcht, Liebe, Treue, Volk, Volkstum in den Ohren linker Ideologen suspekt; mit Recht, wenn man ihren inflationären Gebrauch in den Jahren nach dieser Rede und diesem Treffen berücksichtigt. Sie erhielten ihren Wert aber in der deutschen Aufklärung, Romantik und Klassik, in den Befreiungskriegen und den Kämpfen des aufstrebenden Bürgertums.

Die versuchte Formierung der völkischen Schriftsteller zu einer Sammlungsbewegung parallel zu derjenigen der NSDAP konnte aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich beim Kampf um [recte: gegen] „Entartetes“ und „Undeutsches“ zu einem guten Teil auch um Erfolgsneid handelte.

Der erneute Versuch, Kolbenheyer auch charakterlich zu diskriminieren, muß nicht kommentiert werden. Welchen Untertext der nicht zu täuschende Gutachter hier entdeckt werden will, bleibt unerklärt.

Wesentlich aber ist ein ungewolltes Zugeständnis, daß Kolbenheyer nämlich eine Sammlungsbewegung parallel zu derjenigen der NSDAP installieren wollte, sich also keineswegs, wie passim behauptet, bereitwillig in deren Dienst gestellt habe.

Ein weiteres: Abermals werden Wörter durch Anführungszeichen als Kolbenheyer-Zitate ausgegeben, die bei ihm nicht auftauchen: „Entartetes“ und „Undeutsches“ . Das wird im folgenden durchgehendes Prinzip. Der Gutachter ersetzt neutrale Begriffe Kolbenheyers in solche nationalsozialistischen Vokabulars. Auch dafür einige Beispiele:

Seite

Kolbenheyer schreibt

Der Gutachter „übersetzt“

1

Führer

Führer Adolf Hitler

8

übervölkische Gemeinschaften

also „Rassen“

11

das deutsche Volk

gemeint ist das Großdeutsche

12

Freiheitsbewegung

Kampf der Nazis

11

der Lebensmächtige

der Stärkere

16

biologisch notwendig

heldenhaft

16

ins Ausland emigriert

Verräter

25

Freiheitsbewegung

nationalsozialische Freiheitsbewegung

16

deutsche Lebensgebiete

Lebensraum im Osten

 

 

 

Kolbenheyer beklagte sich wiederholt über die geringe Resonanz seiner Werke vor 1933:

 „Mit Ausnahme einiger wenig bedeutender Zeitschriften (Die Lese, Deutsche Arbeit, Eckart) standen mir keine Mittlerwege offen, außerhalb des Sortimentes zu den Lesern zu sprechen; für Zeitungen schrieb ich nicht. Es mochte mir zuweilen kümmerlich fallen, da meinem Werke der offenkundige Erfolg versagt war, aber ich habe die innere Heiterkeit meines Schaffens darüber nicht eingebüßt“ (Karst Bd. II, S. 151).

Daß Schriftsteller sich über geringe Resonanz und mangelnden Erfolg beklagen, ist nicht unbedingt an nationalsozialistische Gesinnung gebunden. Kolbenheyer hat es konsequent vermieden, in irgendeiner Form für sein Werk zu werben oder Propaganda zu machen. Ein dichterisches und denkerisches Werk müsse aus sich heraus wirken und sich selbst einen Weg ins Volk bahnen. Einen schriftlichen Vorschlag Stefan Zweigs, sich bei Verlegern für Kolbenheyers Werk einzusetzen, kommentierte dieser mit den Worten: „Alles abgelehnt.“ [70]

Im übrigen war die Resonanz so gering nicht, wie die im Kolbenheyer-Archiv einzusehenden Sammlungen von Rezensionen, Artikeln und Erwähnungen belegen. Der Gutachter hat dieses Material leider nicht genutzt.

Es sei in Erinnerung gerufen, daß diese Zitate und Kommentare zum Erfolg oder Mißerfolg des Werkes in einem Abschnitt stehen, der explizit Politische Äußerungen Kolbenheyers vor 1933 referieren soll. Sie sind in diesem Zusammenhang ohne jeden Informations- oder Beweiswert.

Auch daß die Fachgermanistik von seinem Werk vorerst geringe Notiz nahm, vermerkt Kolbenheyer:

Das folgende Zitat hat der Gutachter nicht genau gelesen oder verstanden. Nicht von geringer Notiz ist die Rede, sondern davon, daß man die Eigenart seiner historischen Romandichtung nicht erkannt habe:

 „Daß ich der Romandichtung historischer Stoffe eine neue Form gewann, die bisher noch nicht vermocht worden war, wurde mir erst jetzt selbstachtsamer klar. Die Literaturgeschichte hat es vorübergehend Jahrzehnte später erkannt“ (Karst Bd. II, S. 378).

In der Tat haben erst Wandrey, Hofmiller, Gumbel oder Reclam auf diese Besonderheiten hingewiesen. Da der Gutachter aber die historischen Romane nicht zur Kenntnis genommen hat, erübrigt sich eine weitere Auseinandersetzung zu diesem Punkte.

Kolbenheyer hat diesen Mangel an „öffentlicher Wirkung“ darauf zurückgeführt, daß das deutsche Literaturleben von Juden und „Assimilanten“ beherrscht war, die jegliche Art echter, deutsch empfindender Literatur zu unterdrücken und auszurotten trachteten; doch dazu später mehr.

Die Frage, ob Kolbenheyer eventuell auch recht gehabt haben könne, wird an keiner Stelle des Gutachtens gestellt. Es genügt dem Gutachter, daß Kolbenheyer eine Meinung ausgesprochen hat, die man nach den Regeln der politischen Korrektheit nicht aussprechen darf.

Doch dazu später mehr.

 

 

3. Kolbenheyer und die „Freiheitsbewegung“ des Nationalsozialismus

 

Für den „biologisch“ denkenden Dichter und Philosophen ist das Leben der Völker ein fortwährender Anpassungskampf; – der Stärkere – bei Kolbenheyer heißt das „der Lebensmächtigere“ – setzt sich auf Dauer durch.

Es ist für einen Kenner der Kolbenheyer-Philosophie geradezu peinlich, dergleichen in einer Arbeit zu lesen, die wissenschaftlichen Anspruch erhebt. Schon die Wendung nur der Stärkere – bei Kolbenheyer heißt das „der Lebensmächtigere“ offenbart die unredliche Argumentationsweise: Wenn Kolbenheyer einen Stärkeren gemeint hätte statt eines Lebensmächtigeren, dann hätte er das geschrieben. Die Aussage, daß das Leben der Völker ein fortwährender Anpassungskampf ist, findet sich nirgendwo bei Kolbenheyer. So wird denn auch in den folgenden Passagen wie im ganzen Gutachten bei den ohnehin spärlichen Bezügen auf die Philosophie nie aus den philosophischen Werken zitiert – der Gutachter hat sie nie gelesen. Er beschränkt sich auf einige Zufallsfunde im Vortragsband und im „Karst“, die nur in sehr peripherer Beziehung zum Thema stehen.

In Kolbenheyers Vorstellung befand sich das deutsche Volk (gemeint ist das Großdeutsche) in einer Anpassungsphase, weil ihm die Mächte der weltlichen [sic! – muß wohl westlichen heißen] seinen naturgemäßen Lebensraum verwehrten.

Wieder einmal konstruiert der Gutachter einen sonst von niemandem wahrnehmbaren Untertext: Wenn Kolbenheyer, so unterstellt er, deutsch schreibt, dann meint er großdeutsch, wobei die Konstruktion eines Unterschiedes zwischen beiden sein geistiges Eigentum bleibt. Es kann zwar einen großdeutschen Staat geben, aber kein großdeutsches Volk.

Von Lebensraum ist aber im folgenden und auch in allen anderen Zitaten dieses Abschnitts nicht die Rede. Es geht ausdrücklich um Freiheit, und daß diese – z.B. durch das Versailler Diktat – erheblich eingeschränkt war, stand, wie bereits ausgeführt, bei keiner politischen Richtung in Frage.

Deswegen mußte es sich von dieser Vorherrschaft befreien, denn nur „am deutschen Wesen könne die Welt genesen“ .

Das steht natürlich nirgendwo bei Kolbenheyer, auch nicht dem Sinne nach. Es handelt sich um eine freie Erfindung des Gutachters, die am Wesen der philosophischen Auffassungen völlig vorbeigeht, ja ihnen diametral entgegensteht. Wie auch sollte ein biologisch denkender Philosoph, dem es ja gerade um die Herausarbeitung der Besonderheiten, der Ausdifferenzierung eines jeden Volkes geht, anderen Völkern seine Sinnesart aufzwingen wollen. Genau gegen diesen Prozeß geht ja Kolbenheyer immer wieder an.

In mehrfachem Sinne typisch für die Arbeitsweise des Gutachters ist das verfälschte Geibel-Zitat. Auch hier kein Nachschlagen in den Quellen, auch hier das ideologische Zurechtrücken (Nachrechtsrücken) des Zitats, das ursprünglich eine andere Aussage hat. Bei Geibel heißt es: „Und es mag am deutschen Wesen / Einmal noch die Welt genesen“, und im Gedicht ist in keiner Weise von Aggression nach außen die Rede. Genau diesen Eindruck versucht aber der Gutachter zu erwecken, indem er dem Zitat das Wort nur vorsetzt. Es geht im Geibel-Gedicht um die Einheit Deutschlands und des deutschen Volkes, um das Zurückdrängen der Selbstsucht zugunsten der Gemeinschaft. Gewiß in heutiger Sicht unzeitgemäße Forderungen, auch die nach „Recht und Sitte“ und „Klare(m) Geist“ . Der Ton des Gedichtes wird nur aus seiner Entstehungszeit (1861, also vor der deutschen Reichseinigung) einsichtig. Jörg von Uthmann hat das in seiner Interpretation vorbildlich vorgeführt.[71] Wie sehr die ideologische Brille das Lesen verzerrt, zeigt sich übrigens daran, daß auch das „Lexikon deutschsprachiger Schriftsteller“ der DDR die Zeile falsch zitiert ( „Und es soll …) und sie als „verhängnisvolle nationalistische Tendenz“ ausdeutet.[72]

1933 schrieb er:

 „Ein Volk, das an der Lebensleistung behindert wird, die seiner biologischen Mächtigkeit entspricht, dem fault und verdirbt das lebendige Fleisch; es muß zugrunde gehen oder dem Strom seiner Kräfte den Durchbruch schaffen. Kein Volk kann anders. Es muß die ihm entsprechende Funktion im Lebenskampfe der Rasse um ihren Fortbestand sichern und erhalten. Das ist keine politische, keine wirtschaftliche und keine militärische Angele-[12:]genheit, sondern tiefstes biologisches Geschehen, kein Lebewesen vermag sich diesem Geschehen zu entziehen, auch keine Gemeinschaft von Lebewesen. Alle politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen, militärischen Bewegungen sind nur die äußeren Formen dieses Geschehens im Rasseleben. Und so muß auch das deutsche Volk die seiner Art und Lebensmächtigkeit entsprechende Funktion im Kampfe der Rasse um ihren Fortbestand wiedererlangen.

Deshalb [,] und im tiefsten, heiligsten Grunde nur  deshalb, kämpft Deutschland um seine Freiheit. Es kämpft für Europa, es kämpft für die weiße Menschheit“ (Vorträge, S. 470).

Im selben Vortrag über die „volksbiologischen Grundlagen der Freiheitsbewegung“ führte Kolbenheyer aus, warum es sich bei dem Kampf der Nazis gegen Recht und Freiheit um einen „Befreiungskampf“ gehandelt habe:

Vokabel wie Nazis gehören in Agitprop-Pamphlete, in einer wissenschaftlichen Arbeit sind sie fehl am Platze.

Die Gleichsetzung des Kolbenheyer-Begriffs Freiheitsbewegung mit der Gutachter-Formulierung Kampf der Nazis macht die Unkenntnis der Bauhüttenphilosophie ein weiteres überflüssiges Mal evident. Hatte der Gutachter doch eben abgeschrieben, daß alle  politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen, militärischen Bewegungen … nur die äußeren Formen dieses Geschehens im Rasseleben [sind], der Nationalsozialismus also lediglich eine der äußeren Formen dieser Bewegung ist. Mit dem historischen Wissen des ausgehenden 20. Jahrhunderts mag sich dergleichen anders lesen, hier aber ist die Situation von 1933 zu betrachten. Kolbenheyer hat sich in dem vom Gutachter nicht einbezogenen kleinen Aufsatz „Das Ziel ist Europa“ (1936! Wie bereits erwähnt, ist der europäische Gedanke bei Kolbenheyer keineswegs ein nach 1945 nachträglicher Kotau vor dem Zeitgeist) explizit zu diesem Zusammenhang geäußert:

Wohl trägt die deutsche Revolution vorwiegend politische Züge, wohl hat sich auf allen Gebieten der Primat der Politik durchzusetzen gewußt, im innersten Kerne aber ist die deutsche Revolution triebhaft, eine volksbiologische Bewegung geblieben, eine Bewegung also, die den innersten Lebensregungen einer völkisch eigengearteten Entwicklung entstammt, eine Bewegung, die ausgelöst war von den biologisch wirkenden, ungeheuren Spannungszuständen, die ein niederdrückender, dauernd aufrechterhaltener Waffenstillstand in sich trug. (Vorträge, S. 472)

 „Durch den naturwidrigen und erpresserischen Druck seiner ehemaligen Kriegsgegner ist der deutsche Kampf ein Kampf um die Daseinsmöglichkeit geworden. Was den anderen Völkern heute noch eine Angelegenheit langsam und bedächtig mahlender Konferenzmühlen und Parlamente sein kann, ist für unser notgetriebenes Volk ein Befreiungskampf geworden, der die hemmenden Reste überlebter Lebensformen rascher ausschaltet und unwirksam macht. Hüten wir uns gleichwohl, das deutsche Ereignis dadurch in seiner rasseweiten Bedeutung zu verringern, daß wir es zu einer volksbegrenzten Angelegenheit machen. Der deutsche Befreiungskampf der Gegenwart hat europäische Form und europäische Wirkung“ (Vorträge, S. 464).

Es bleibt unklar, was mit diesem und dem vorhergehenden Zitat bewiesen werden soll. Kolbenheyer beschreibt einen Vorgang und versucht ihn biologisch zu deuten. Das ist sicherlich eine ungewohnte Sicht, macht sie aber deswegen nicht per se zu einer verdammenswerten.

Auch nach 12 Jahren Erfahung mit der zitierten „europäischen Form und Wirkung“ kam Kolbenheyer keineswegs zu einer Revision seiner Interpretation des Nationalsozialismus als Befreiungsbewegung – im Gegenteil, unermüdlich wiederholt er in seiner Autobiographie diese Einschätzung:

 „Das Jahr 1933 aber stand noch völlig im Aufdämmern dieser triebhaften deutschen Volksbewegung. In der Zeit um 1933 konnte für einen deutschen Menschen, der nicht vom Macht- und Ehrgeizspiele der Tagespolitik benommen war, das Ereignis der Volksbewegung und deren Organisation von der Erwartung überholt sein, daß nun der über das deutsche Volk hinausgehende Weg einer Rettung des Abendlandes gewonnen sei“ (Karst Bd. III, S. 164).

Unmittelbar vor diesen Zeilen hatte Kolbenheyer aber erläutert, daß sich diese Einschätzung eben auf das Jahr 1933 und die Zeit unmittelbar danach bezog; er wiederholt also keineswegs unermüdlich seine Wertung:

Die in imperialistischer Ideologie befangenen Versailler Mächte und die Kurzsichtigkeit ihrer Konjunkturpolitiker haben die deutsche Revolution entarten lassen. Man vermochte nicht die, für den naturbedingten Anpassungskampf der weißen Rasse notwendige, Teilfunktion der deutschen Freiheitsbewegung und ihrer Organisation zu erkennen, man versäumte, ihr eine, für das Abendland förderliche, Entwicklung zu lassen. Das ist einer der Gründe jener Krisenlage, aus der sich der zweite Weltkrieg entwickelte, dessen Folgen die Existenz der weißen Rasse bedrohen. (ebd., S. 163f.)

Wichtig für die Einschätzung der politischen Haltung Kolbenheyers wäre der folgende Satz gewesen, in dem unterstrichen wird, daß dies „keineswegs einen deutschen Imperialismus bedeutete“ .

Versailles und die „Unnatur“ der dort abgeschlossenen Verträge [sic!] bleibt Kolbenheyer der Schlüssel zu den Ereignissen:

 „Das deutsche Volk ist gegen die Unnatur des Versailler Paktes aufgestanden und gegen dessen unhaltbare Folgen. Das war das innerste Motiv der nationalen Revolution, der Kern der Volksbewegung, auf dem sich der Nationalsozialismus entwickeln konnte. Wer jene Zeit anders sieht, vermag nicht geschichtlich zu denken oder will es nicht“ (Karst Bd. III, S. 121).

Es gibt wohl keinen Historiker – auch nichtdeutsche eingeschlossen – der nicht einen Zusammenhang zwischen dem Versailler Diktatfrieden und dem Erfolg des Nationalsozialismus herstellt. Etwas anderes tut auch Kolbenheyer nicht; für ihn aber ist der Versailler Vertrag ein Verstoß gegen biologisch-ethisches Denken, wie aus der Bauhüttenphilosophie eindeutig abzuleiten ist.

Es muß leider grundsätzlich konstatiert werden, daß der willkürlichen Makrostruktur des Gutachtens die Mikrostruktur entspricht. So wie der Gutachter für das gesamte Gutachten die These vorgibt, Kolbenheyer sei ein Nazi gewesen, und danach einen kleinen Bruchteil des Werkes daraufhin untersucht, ob sich eventuell Belege dafür finden ließen (jedenfalls nach seiner Meinung), so gibt er auch für jedes einzelne Zitat erst seine Lesart des Folgenden, so den Leser das eigene Urteil vorwegnehmend und erschwerend.

Dabei gibt es groteske Mißdeutungen. Beispiel:

Kolbenheyer, vom Gutachter zitiert:

 „So kurz es bestand, im Dritten Reich war eine Volkskraft entbunden worden, die unter ähnlichen Verhältnissen in der Geschichte kaum ein Beispiel kennt. Das war der Schock, der die Konjunkturpolitiker der Siegervölker ins Anspiel trieb“ . (Karst Bd. III, S. 62).

Wohl kein Leser des Zitats käme von selbst zu der Deutung, die der Gutachter ihm voranstellt:

Bewundernd blickt Kolbenheyer auf die Massenregie der nationalsozialistischen Propaganda zurück (ebd.)

Zwischen dem Zitat und der „Deutung“ besteht nicht die Spur eines Zusammenhangs.

Er wird nicht müde zu betonen, daß es zum Nationalsozialismus keine Alternative gegeben habe:

 „Das Volk mußte aus diesen Gründen allen in Hitler und seiner Parteibildung den klarsten Ausdruck einer Remedur sehen, den einzigen Ausweg. So revolutionär der Weg schien, so natürlich waren [13:] seine Parolen. Und entgegen der offenkundigen Befürchtung eines anarchistischen Umsturzes bot die Parteibildung trotz ihres revolutionären Charakters immer noch eine diszipliniertere, übersichtlichere Politik. Der Nationalsozialismus entwickelte sich zwangsläufig“ (Karst Bd. III, S. 123).

Zusammenfassend noch einmal an anderer Stelle:

 „Das deutsche Volk stand anfangs des zwanzigsten Jahrhunderts vor der Entwicklungsschwelle des nationalen Zusammenschlusses seiner staatspolitisch getrennten Volksteile – ein überreifer, angestauter Spannungszustand vorpolitischer, vitaler Art, über den die anderen geeinten Nationen der weißen Menschheit bereits hinausgekommen waren. Unter all den sekundär aus dieser vitalen Spannung folgenden politischen Ereignissen, die sich im deutschen Volke vor der auflauschenden europäischen Öffentlichkeit abspielten, hat die nationalsozialistische Bewegung die letzte Steigerung offenbart. Sie entwickelte sich spontan als Folge des Wahnsinns der Versailler Zwangspakte. Der Nationalsozialismus war der, am Widerstande der Westmächte gescheiterte Versuch einer Befreiungsrevolution, die triebhaft auf nationale Einung zustrebte. Entwicklungsgeschichtlich ist er durch den Verlust des zweiten Weltkrieges und dessen Folgen wieder weit vor die Schwelle zurückgeworfen worden, über die das deutsche Volk den Vorstoß zu seiner endgültigen Nationalisierung zu führen unternahm.

Wer kühl überblickt, was bis zum Jahre 1938 de facto und entschleiert von all den diplomatischen und propagandistischen Verneblungen geschehen ist, wird kein anderes Bild gewinnen können. Alle organisatorischen Maßnahmen des Nationalsozialismus in Inneren Deutschlands sind letzten Sinnes Durchbruchsmaßnahmen auf der Schwelle einer volksbiologischen Entwicklung gewesen, als solche weder im Innern, noch von außen her klar erkannt. Die deutsche Revolution war die Befreiungs- und Durchbruchsreaktion eines gehemmten Volkes“ (Karst Bd. II [recte: III] S. 48).

Der Gutachter unterläßt eine Kommentierung dieser Aussagen, die dem historisch gebildeten und unvoreingenommenen Leser als durchaus zutreffend erscheinen. Entscheidend ist die Einschränkung ihrer Gültigkeit bis auf das Jahr 1938; haben doch nicht nur etwa Ernst Jünger, sondern z.B. auch Sebastian Haffner unterstrichen, daß die NS-Politik bis zu diesem Zeitpunkt mit den Interessen des deutschen Volkes übereinstimmte – und das bestätigten auch die Staatsoberhäupter der späteren Feindmächte.

 

 

4. Volk und Führer: Dank dem Befreier

Im Jahre 1924 hat Kolbenheyer einen Aufsatz zum Thema „Volk und Führer“ verfaßt. Auch hier formuliert er relativ früh Gedanken, denen er bis zum Ende – trotz aller Erfahrungen – treu blieb. Wie es für ihn typisch ist, behandelt er auch hier ein an sich in seinen Kreisen gängige Thematik ( „Führertum“ ) originell nur dadurch, daß er sie in seine spezifische biologistische Phraseologie einpaßte:

Es ist schon bemerkenswert, wie hier jemand, der nur einen Bruchteil des Kolbenheyer-Werkes oberflächlich zur Kenntnis genommen hat, von seine(r) spezifische(n) biologistische(n) Phraseologie redet und zu wissen glaubt, was für ihn typisch ist.

 „Der biologischen Jugendlichkeit des deutschen Volkes ist es zuzuschreiben, daß es mehr als andere Völker nach Führung verlangt. Es strebt, die Verantwortung für sich selber auf ein Gewissen zu legen, dem es Kraft und Mächtigkeit zuschreiben kann, seine, des ganzen Volkes, Entwicklung zu leiten. Unter der Hut des Führergewissens will das Volk den starken inneren Entwicklungstrieben nachleben. So will der Jüngling, der bewußt und unbewußt vor allem seiner Entwicklung lebt, während er eine Hand über sich weiß, die zur rechten Zeit fürsorglich hemmend oder fördernd eingreifen wird“ (Vorträge S. 423).

Im „Führer“, wie Kolbenheyer ihn erwartet, verdichtet sich die „Anpassungsnot“ seines Volkes, verdichtet sich der Befreiungskampf des Deutschtums, die nationale Erhebung. Aber 1924 scheint die Zeit noch nicht reif zu sein, „noch ist Hitler nicht profiliert genug“ : [14:]

Diese Formulierung ist, obwohl durch Anführungszeichen als Kolbenheyer-Zitat ausgegeben, eine freie Erfindung des Gutachters. Der Name Hitler fällt in diesem Aufsatz und auch in ähnlichen nicht, denn es geht eben nicht um die Person Hitler, sondern um Führertum und Führer in Zeiten der Anpassungsnot. Bei allen Völkern und zu allen Zeiten erwuchsen aus der Not Persönlichkeiten, die diese zu bewältigen versuchten – nur daß dieses Phänomen für Kolbenheyer eben ein biologisches ist. Eben darum ist ihm Adolf Hitler als konkrete Person gleichgültig; sein Name fällt ihm Gesamwerk bis 1945 außerordentlich selten. Auch darüber hat sich Kolbenheyer explizit geäußert, als es um die Gestaltung der Ausgabe letzter Hand ging:

Nirgends sei vom Nationalsozialismus an sich die Rede, ja der Name Hitler komme überhaupt nur ein einziges Mal vor, und zwar in seiner Salzburger Rede an die Hitlerjugend, aber nicht einmal diese Rede werde er weglassen, neinnein, denn gerade sie sei unter seinen Reden von einer besonderen Wichtigkeit, weil er in ihr in einer Zeit, da außer ihm kein deutscher Kulturträger ein Gleiches gewagt hätte, es fertiggebracht hat, öffentlich darauf hinzuweisen, daß nicht nur Politik, sonder auch Kultur zu üben und zu pflegen sei, nicht nur eingedroschene Gesinnung, sondern Geist und immer wieder der Geist hochgehalten und gepflegt werden müsse.[73]

 „Es gibt kein gewolltes, kein gesuchtes, kein gewähltes Führertum, nur ein gewachsenes. Jeder Entwicklungszustand eines Volkes schafft sein eigenes Führertum. Wenn sich in einer Zeit des inneren und äußeren Dranges, der inneren und äußeren Not kein Gestalter, der zugleich auch Befreier wäre, offenbart, so gilt es nicht, verzweifelt nach ihm zu suchen, sondern sich dessen bewußt zu werden, daß es zunächst geboten ist, eine bittere Entwicklungszeit zu bestehen, um dahin zu gelangen, wo der Befreier wieder werden kann und eher nicht wird. Nicht einen Lebenstag zu spät wird der Führer kommen, aber auch keinen zu früh. Er muß in die Zeit reifen, wie die Zeit in ihn“ (Vorträge S. 427).

Es ist nochmals zu unterstreichen, daß diese Zeilen aus dem Jahre 1924 stammen und – in der Sicht Kolbenheyers – ein biologisches Phänomen beschreiben, kein politisches, und daß sie sich in keiner Weise auf Hitler beziehen, dem die Bezeichnung „Führer“ zu jener Zeit noch nicht zugesprochen worden war. Die Gleichsetzung Führer=Hitler durch den Gutachter ist eine ungerechtfertigte Unterstellung.

Der Gutachter zitiert unzulässigerweise abermals und ausschließlich nach der Ausgabe letzter Hand. Der Aufsatz ist aber für diese an vielen Stellen überarbeitet, ergänzt oder auch gekürzt worden. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, dieses Versäumnis hier zu korrigieren.

Und dasselbe noch einmal eine Seite weiter, womit auch Kolbenheyers schulmeisterlicher Stil in Anklängen wiedergegeben wäre, der schon vor 1933, aber besonders danach den Anspruch des Autors auf geistige Führerschaft durch ständige Wiederholungen dogmenhafter Sentenzen dokumentieren soll:

Die Formulierung dasselbe noch einmal eine Seite weiter soll glauben machen, daß Kolbenheyer sich innerhalb kürzester Zeit wiederholt. Eine Seite weiter beginnt aber ein anderer Aufsatz, der aus dem Jahre 1925 stammt. Wenn jemand eine Äußerung sinngemäß nach einjährigem Abstand wiederholt, ist es ungerechtfertigt, von ständige(n) Wiederholungen dogmenhafter Sentenzen zu sprechen. Und selbst wenn: Daraus den Anspruch des Autors auf geistige Führerschaft abzuleiten ist doch eine etwas kühne Hypothese.

 „Der Führer, der Gestalter, hat dabei nur die Funktion, dem Entwicklungsvorgang zum Wort, zur Tat zu helfen. Er verkörpert gleichsam in sich und für die anderen das logische und praktische Zeichen des überindividuellen Entwicklungsvorganges. Er macht mündig und macht tätig. Es ist ein Irrtum, daß es Entwicklungszustände eines Volkes ohne Führer und Gestalter und ohne entsprechende Entwicklungszustände geben könne. Wenn ein Volk, wenn eine Zeit reif ist, dann ist der Führer da.[“ ] (Vorträge, S. 428)

Das Zitat findet sich nicht an der angegebenen Stelle, sondern in einem anderen Aufsatz (ebd. S. 426). – Für Kolbenheyer ist Führertum eine biologische Funktionskomponente, wie aus eben diesem Aufsatz deutlich abzulesen ist. Eine konkrete Person ist damit nicht gemeint. Den Begriff des „absoluten Führers“ lehnt Kolbenheyer als rationalistisch ab (ebd. S. 425).

Den „Führer“ besang Kolbenheyer auch in einem Gedicht, das er „Der Meister“ überschrieb:

Der Meister

Tausend müssen sinken und sterben,

   Daß einer werde,

Einer, zum kampfgehärteten Erben

   Auf strenger Erde,

 

Keiner über den anderen allen,

   Der sich genösse,

Einer, auf den das Los gefallen,

   Der es erschlösse.

 

Tausend müssen bluten und streben,

   Daß einer baue,

Blicke verdürsten aus tausend Leben,

   Daß einer schaue.

Mit Hitler war dem deutschen Volke dann schließlich ein „Führer“ erwachsen, der Kolbenheyers Ansprüchen genügte.

Unter der Hand des Gutachters verwandelt sich der „Meister“ in den „Führer“ und dieser schließlich in Hitler. Der Gutachter verzichtet beim Heranziehen der Gedichte auf exakte Quellenangaben. Das ist gerade im Falle der Lyrik unzulässig, hat doch Kolbenheyer nahezu alle seine Gedichte bei jeder Neuveröffentlichung überarbeitet und z. T. erhebliche Änderungen vorgenommen. Das Gedicht „Der Meister“ zitiert der Gutachter nach der Ausgabe letzter Hand. Die Gleichsetzung Führer= Meister läßt sich so aber nicht beweisen, das Gedicht hätte denn der „Führer“ heißen müssen. Aus dem abweichenden Titel geht schon hervor, daß es Kolbenheyer nicht um um eine Glorifizierung der konkreten Person Adolf Hitler ging, sondern um eine generelle Erscheinung im biologisch-historischen Leben eines jeden Volkes.

Die eigentlichen Quellen hat der Gutachter nicht benutzt, sie waren ihm vermutlich sogar unbekannt. Das Gedicht erschien erstmals in Lyrikband „Vox humana“ [74] und wurde danach auch in den Band VI („Dramen und Gedichte“ ) der „Gesammelten Werke“ [75] aufgenommen. Daß die Arbeit mit den zeitgenössischen Quellen die Grundvoraussetzung historischer und philologischer Wissenschaft darstellt, ist eine Binsenweisheit. Da Kolbenheyer, wie bereits erwähnt, seine Texte immer wieder überarbeitet hat (kaum eines seiner Gedichte blieb unverändert), stellt sich diese Forderung um so dringlicher.

Allerdings sind die Änderungen in diesem Falle nicht relevant: Die typographische Gestalt wurde verändert (Einrückung jeder zweiten Zeile), und in der zweiten Strophe, zweite Zeile, wurde „satt“ durch „sich“ ersetzt – immerhin aber doch eine recht erhebliche Bedeutungsänderung: Aus der Verurteilung des Wohllebens über allen anderen wird die des Egoismus und die Feststellung der Volksverbundenheit des „Meisters“ .

Gegenüber Robert König äußerte sich Kolbenheyer am 22. April 1961 zum Gedicht „Der Meister“ : Es „ist mein verantwortungsvollstes Gedicht“ .[76] Es darf also angenommen werden, daß auch der Titel sehr bewußt gewählt worden ist und es nicht angeht, ihn einfach mit Führer oder Hitler gleichzusetzen.

Daß der Gutachter die beiden genannten Bände (der entsprechende Band der Gesammelten Werke enthält die umfangreichste Sammlung von Kolbenheyer-Gedichten!) nie in der Hand gehabt hat, zeigt auch deutlich die Tatsache, daß ihm ein für sein Anliegen wichtiges Gedicht entgangen ist: In beiden Bänden gibt es tatsächlich ein Gedicht mit dem Titel „Der Führer“ aus dem Jahre 1937. Wir verzichten hier auf Analyse und Wertung dieses Textes. Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe dieses Kommentars, Versäumnisse des Gutachters aufzuarbeiten, sondern lediglich, sie nachzuweisen. Vor allem aber geht hier nicht um die Gesamtdarstellung von Kolbenheyers Haltung zum Nationalsozialismus (die der Gutachter von vornherein als Affinität bezeichnet). Es geht lediglich darum, zu überprüfen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Mindestanforderungen genügt. Es ist folgenschwer genug: Sein Ergebnis ist die Ausmerzung des Dichternamens aus dem öffentlichen Leben und, die umfassende Verfemung seines Werkes und das Auslöschen jeglichen Gedenkens. Da die Toten wehrlos sind, muß mit ihrer Hinterlassenschaft besonders sorgfältig und behutsam umgegangen werden.

Sarkowicz und Mentzer schreiben in ihrer Einleitung zum bereits erwähnten Lexikon „Literatur in Nazi-Deutschland“ :

Die Unterschrift unter das ‚Treuegelöbnis‘ für Adolf Hitler von 1933 oder lobende Zeilen zum Führergeburtstag allein sind noch nicht ausreichend, um die Position eines Autors während der NS-Zeit zu bestimmen. (S. 30)

Zudem dürfte es einen Unterschied darstellen, ob man Hitler vor oder nach der Kenntnis seiner Verbrechen feierte: Zum Zeitpunkt der Entstehung des Gedichts war Hitler ein weltweit anerkannter Staatsmann, von dem etwa Churchill sagte, er wünsche auch anderen Völkern in schwierigen Situationen einen solchen.

Der Gutachter zeigt sich in anderem Kontext durchaus nicht so unnachsichtig: Lobeshymnen auf Stalin etwa werden von ihm schlicht unter den Teppich gekehrt, wie der folgende Exkurs zeigen wird:

Exkurs 1

Es stellt sich die Frage, wie Kolbenheyer vom Gutachter beurteilt worden wäre, hätten die betreffenden Gedichte Stalin gegolten. Darüber gibt das von ihm herausgegebene „Lexikon der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur seit 1945“ [77] Auskunft. Zunächst ist festzustellen, daß Kolbenheyer in das Lexikon nicht aufgenommen worden ist. Das könnte begründet werden damit, daß sein Hauptschaffen vor 1945 liegt, aber immerhin liegen ja noch drei philosophische Werke nach 1945 sowie die große Autobiographie „Sebastian Karst“ vor, zum anderen träfe dieses Kriterium auch etwa auf die lange vor Kolbenheyer verstorbenen Brüder Heinrich und Thomas Mann zu, die ausführlich referiert werden. Ideologische Gründe sind zu vermuten, sollen hier aber nicht vorschnell unterstellt werden. Der Gutachter fällt ein hartes Verdammungsurteil gegen Kolbenheyer, vor allem auch wegen seiner Führergedichte. Wie geht er mit Lobliedern auf den anderen Diktator der ersten Jahrhunderthälfte um, auf Stalin, dessen Verbrechen sich ganz gewiß mit denen Hitlers zumindest vergleichen lassen? Untersuchen wir einige exemplarische Fälle:

Stephan Hermlin

Seine emphatischen Stalin-Hymnen werden im Gutachter-Lexikon lediglich erwähnt ( „dichtete Stalin-Hymnen“ ), eine Be- oder Verurteilung erfolgt nicht.

Im Gewitter von blauen Blitzen

Der Bajonette und Schreie

Wollen Völker die Sowjets schützen

Erkennen sich plötzlich als Freie,

Können mit Lenin die Macht besitzen,

Mit Stalin,

            Kommissar der Nationalitäten

(aus der Stalin-Kantate)

Johannes R. Becher

Die zahllosen Stalin-Hymnen Bechers werden nicht erwähnt, falls man nicht die Formulierung von den „lyrische[n] Ergebenheitsadressen“ darauf beziehen will, die allerdings im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der DDR verwendet wird.

Als Beispiel für Bechers Lobgesänge auf Stalin hier zwei Strophen aus dem Gedicht „Danksagung“, Teil einer umfangreicheren Dichtung zum Tode Stalins:

Dort wirst du, Stalin stehn, in voller Blüte

Der Apfelbäume an dem Bodensee,

Und durch den Schwarzwald wandert seine Güte,

Und winkt zu sich heran ein scheues Reh.

[…]

Gedenke, Deutschland, deines Freunds, des besten.

O danke Stalin, keiner war wie er

So tief verwandt dir. Osten ist und Westen

In ihm vereint […]

Heinrich Mann

Seine Verteidigung der Stalinschen Prozesse und seine anerkennenden Worte für „Kamerad Stalin“ werden nicht erwähnt. Besprochen werden ohnehin nur Werke, die vor 1945 liegen, was für ein Lexikon der Gegenwartsliteratur, das sich dem Schrifttum nach diesem Stichjahr widmet, einigermaßen merkwürdig ist.

Erich Weinert

Autor und Übersetzer zahlreicher Stalin-Hymnen, die nicht erwähnt werden. Als Herausgeber und Nachdichter ist Weinert z. B. verantwortlich für die Stalin-Anthologie „Im Herzen der Völker“ .[78] Auch daraus eine typische Probe:

Einig schaffen wir und siegen.

Bolschewikenkraft ist gut.

Denn mit seinen Adlerflügen

Gab uns Stalin Licht und Mut.

 

Aus der Nacht emporgerissen,

Leuchtend unser Leben ward.

Stalins Wort gibt uns das Wissen.

Stalins Wille macht uns hart.

(aus: Lied vom Adler, S. 54)

Anna Seghers

gelobte, „Stalin, dem Genius des Friedens, die Treue zu halten“ . Diese Seite der Schriftstellerin wird nicht erwähnt.

Lion Feuchtwanger

hatte in seinem Bericht „Moskau 1937“ ein jubelndes „ja, ja, ja“ zur Stalinschen Sowjetunion formuliert und die Schauprozesse als intellektuelle Diskussion verharmlost und gepriesen. Der Bericht und Feuchtwangers nie zurückgenommene Stalinverehrung werden nicht erwähnt.

Es geht natürlich nicht darum, die genannten Schriftsteller nun unsererseits zu denunzieren und die zahlreichen nach ihnen benannten Straßen aus dem Geschichtsbuch zu radieren. Aus der historisch-biographischen Situation läßt sich vieles erklären und verstehen. Hitler fand immerhin - zumindest zu dem Zeitpunkt, als Kolbenheyers Gedichte entstanden - lobende bis lobpreisende Anerkennung von Staatsmännern aller Couleur: Wie hätte man von Nicht-Politikern tiefere Einsicht erwarten können? Es geht vielmehr um den Nachweis, daß der Gutachter mit ideologischer Einseitigkeit an die Betrachtung und Beurteilung literarischer Prozesse herangeht und wissenschaftliche Kriterien dabei außer acht läßt. Die Beispiele weisen eindeutig nach, daß es sich um Methode handelt: Stalin-Verherrlichung ist schlimmstenfalls eine läßliche und verständnisvoll belächelte Jugendsünde, Gedichte auf Hitler verbannen das gesamte Leben und Werk des Autors in den Orkus.

Das spiegelt sich auch in der Grundanlage des Lexikons. Es referiert seinen Anspruch nach die deutsche Gegenwartsliteratur nach 1945. Der Gutachter vergißt aber in keinem Falle, die meist in den ersten Jahren des Dritten Reiches entstandenen Führergedichte zu erwähnen und zu verurteilen (und damit das gesamte Werk), während er gleichzeitig die Stalingedichte, die in den Lexikonrahmen gehören würden, konsequent ausklammert und die Autoren wegen ihrer linken Gesinnung ausführlich würdigt.

Das Fehlen jeglicher Urteile oder gar Verurteilungen zu den Stalin-Exzessen der genannten Schriftsteller könnte man als nunmehr erworbene wissenschaftliche Objektivität sogar begrüßen, wenn nicht der Gutachter etwa im Falle Agnes Miegel wieder nach der anderen Seite mit der ideologischen Keule zuschlägt. Während ihre großen Balladen über die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten unerwähnt bleiben ( „Wagen an Wagen“ ), werden ihre Gedichte an den Führer „zum Peinlichsten [gezählt], was die deutsche Restliteratur [sic!] in dieser Zeit hervorgebracht hat“ [79]. Miegel werden für diese Gedichte niedrigste Motive unterstellt. Die Vertreibung der 76jährigen, „nur mit dem nötigsten Gepäck im Rucksack“, wird politisch korrekt als gerechtfertigte Reaktion auf ihre Haltung gebilligt.

Ende des Exkurses 1

 

Bei der Bewältigung von Schwellenzeiten im biologischen Leben eines Volkes erfolgt nach Kolbenheyers Theorie eine Bündelung und Zusammenfassung aller plasmatischen Kräfte eines Volkes, die in einer Führergestalt einen biologischen Ausdruck findet. Nicht der Führer schafft das Volk, sondern das Volk den Führer.

Vor allem die Übereinstimmung mit den biologischen Bedürfnissen sah er gegeben:

 „Die Neigung des neuen Mannes in Deutschland wies intuitiv auf die natürliche Entwicklungsbahn der weißen Rasse vor, auf jene naturbenötigte Auskömmlichkeit der neuen Bestandsform, die heute noch nicht in ihren biologischen Motiven begriffen wird, obgleich von einer Union der Völker das weiteste Gerede geht“ (Karst Bd. III, S. 62).

(Das Zitat findet sich nicht an der angegebenen Stelle, sondern eine Seite danach.)

Diese „biologische Tauglichkeit“ [die Formulierung ist trotz ihrer Anführungszeichen eine Erfindung des Gutachters] tröstete Kolbenheyer auch über eine gewissen außenpolitische ( „übervölkische“ ) Unverträglichkeit des „Führers“ hinweg: [15:]

Wieder fühlt sich der Gutachter bemüßigt, Kolbenheyers Begriffe durch ihm genehmere zu ersetzen. Wenn Kolbenheyer „außenpolitisch“ gemeint hätte, hätte er es geschrieben. Er schreibt aber „übervölkisch“, benutzt also bewußt einen biologischen Begriff. Die mitunter beinahe perfide Methode, wissenschaftliche Begriffe Kolbenheyers durch solche der Ideologie zu ersetzen, insbesondere der NS-Propaganda, aber zu gleichem Zwecke auch der politcal correctness unserer Tage, findet hier einen erneuten und höchst überflüssigen Beleg.

 „Nur blieb seine politische Begabung vorwiegend innervölkisch, hatte also einen einseitigen, extrebem Zug. Gleichwohl hielt sie weit wesentlicher die biologische Entwicklungsrichtung ein, der die Schwellenlage der weißen Menschheit zudrängte, im Vergleich zu den Konjunkturpolitikern der Feindnationen“ (Karst Bd. II. S. 58).

In gewissem Sinne gerät diese Unverträglichkeit des „hinreißenden Volksmannes“ (= Führers) [abermals weiß der Gutachter genauer als der Dichter, was dieser eigentlich sagen wollte], wie Kolbenheyer meint, sogar zum Vorteile, versetzt sie doch die dekadente Diplomatie der „Feindnationen“ in hilfloses Staunen:

Weder von  dekadent noch von hilflose(m) Staunen ist im folgenden Zitat die Rede; der Gutachter will den Dichter nur überkolbenheyern.

 „So stand zunächst das diplomatische Anspiel der Gegner Deutschlands. Nur hatte man sich auf deren erste Niederlage allzu gemächlich verlassen, weil man die biologischen Kräfte durch die Rationalismen der Pakte gebunden glaubte. Nun erkannte man die von einem hinreißenden Volksmann geweckten und geballten Kräfte des gefesselten Volkes. Ein neues Deutschland entstand, das nur mehr als gleichberechtigter Partner im übervölkischen Zusammenwirken gelten konnte“ (Karst Bd. II, S. 59).

Seine größten Taten vollbrachte der „Führer“ nach Kolbenheyers Ansicht damit, daß er den deutschen Lebensraum in seiner ganzen Größe „befreite“ :

 „Nach vier vorwiegend organisatorischen Jahren war die deutsche Befreiungsbewegung dahin gelangt, daß jene Entwicklungsschwelle überschritten werden konnte, die andere Nationen in ihrer staatspolitischen Entwicklung längst überschritten hatten, zuletzt Italien. Das deutsche Volk drängte seit Generationen dieser Entwicklung zu, begreiflicherweise am stärksten von seinen Grenzgebieten aus. Es wollte zur nationalen Einung der deutschen Volksstämme im Reichsgebiet gelangen. Dieser natürliche, entwicklungsgerechte Antrieb war durch Hitler, den Grenzlanddeutschen, nun auch im innerdeutschen Volke wirkungskräftig geworden. Die biologisch unhaltbaren Zwangsbestimmungen der Pakte nach 1919 hatten den ‚Trommler‘ auf den politischen Plan gerufen. Er hatte die ersten Schritte getan, die der deutschen Souveränität wieder zuführten, und hatte das reichsdeutsche Volk neuerdings (seit Bismarcks Altreichsgründung) vor eben jene Entwicklungsschwelle geführt, die vor allen anderen Nationen Europas schon überschritten worden war: alle waren stammesgeeinte Reiche geworden“ (Karst Bd[.] III, S. 372).

Kolbenheyer erklärt seine bleibende Sympathie für Hitler

So etwas kann nur schreiben, wer Kolbenheyer nicht gelesen hat und die zahlreichen Passagen im „Karst“, die sich mit Hitler befassen, nicht zur Kenntnis genommen hat oder nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Von Sympathie für Hitler, gar von bleibender, ist an keiner Stelle des Kolbenheyer-Werkes die Rede. Kolbenheyer betrachtet, wie selbst aus den recht marginalen Zitaten deutlich abzulesen ist, Hitler als biologisches Phänomen. Er meint das biologisch, was Hölderlin idealistisch meinte: „Wo aber Gefahr ist, wächst / Das Rettende auch.“ (Patmos)

nicht zuletzt damit, daß sie beide „Auslandsdeutsche“ waren, die mehr als andere die Unnatürlichkeit der Zerrissenheit des Reiches schmerzlich verspürten. In dieser Eigenschaft dankt er 1938 Hitler überschwenglich für den Anschluß Österreichs:

 „Nur wer von Jünglingsjahren an dieses innerste, natürlichste, durch Generationen gehegte Verlangen der Deutschen Österreichs nach Vereinigung mit dem Reiche erlebt hat und selbst ein Österreicher war, kann voll ermessen, was die Tat des Befreiers für seine Heimat bedeutet. Wenn Adolf Hitler im Reich als Mehrer der Macht und des Volkes, als kühner Erfasser eines weltgeschichtlichen Augenblickes und als entschlossener Friedensführer bejubelt wird, wir, aus dem alten Österreich, haben in seiner Tat mehr noch erlebt, für uns ist er der Erfüller einer Sehnsucht, die seit jenen Bitternissen des Sechsundsechziger Jahres unbefriedigt in uns gebrannt hat. Und weiterhin ist für uns mit der Tat des Befreiers dem Blutopfer der deutschen Regimenter im Weltkrieg der offenbare Sinn gegeben. Für den Bestand des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit und Einheit sind die Deutschen Österreichs in den Krieg gezogen. Der Kanzler des reichsgeeinten Volkes ist der Vollstrecker dieses naturhaften Willens geworden. [16:]

Und der Jubel Österreichs war nicht der Beifallssturm für eine politische Entscheidung, die schlagfertig, kühn und weise geführt war. Österreich jubelte Hitler zu, weil er durch die Vereinigung der Heimat mit dem Reiche das gesamtdeutsche Volk auf dem Wege seiner natürlichen Kraftentfaltung mit einer genialen Augenblickstat vorangebracht hat“ (Vorträge, S. 473)

Was Kolbenheyer hier bietet, ist eine reine Tatsachenbeschreibung. Die Vereinigung Deutschlands und Österreichs stieß bei der überwältigenden Mehrheit beider Bevölkerungen auf uneingeschränkte Zustimmung. Zudem unterstreicht Kolbenheyer, was er zu diesem Zeitpunkt an Hitler bewundert: Friedensführer.

In zahlreichen öffentlichen Vorträgen legte Kolbenheyer sein Einverständnis mit der Großdeutschen Eroberungspolitik Hitlers ausführlich dar,

Der Gutachter unterläßt es, diese These auch nur mit einem Titel oder Zitat zu belegen. Es wäre ihm auch nicht gelungen: Eroberungspolitik wurde von Kolbenheyer als unbiologisch und unnatürlich grundsätzlich abgelehnt.

nicht ohne immer wieder auch auf die Zusammenhänge der von ihm in seinen Romanen behandelten sekundären Auseinandersetzung des „nordischen Menschen“ mit der mittelländischen Kultur zu verweisen

Vom „nordischen Menschen“ ist weder in Kolbenheyers Romanen noch an irgendeiner anderen Stelle seines Werkes die Rede. Das angebliche Zitat (Anführungszeichen) ist eine Erfindung des Gutachters.

und sich selbst als Theoretiker des Nationalsozialismus hervorzukehren:

Wir haben bereits mit Kolbenheyers Worten darauf verwiesen, daß vom Nationalsozialismus an sich in Kolbenheyers Werk nicht gesprochen wird. Da die Romane aus der Kritik des Gutachters völlig ausgespart worden sind, geht die Behauptung ohnehin ins Leere.

 „Unser Hinweis auf die Sehnsucht der Grenz- und Auslandsdeutschen suchte ich darzustellen, daß ein neuer Reichsgedanke aus den Zwangszuständen der Versailler Pakte entstanden sei. Das dynamische Geistwesen des deutschen Volkes werde den Befreiungsweg aus den mediterran-rationalen Befangenheiten dieser Pakte finden. Ein anderes Nationalgefühl sei erwacht, es werde den Befreiungskampf tragen, der nun folge, für den schon die studentischen Kämpfer vor Langemarck gefallen seien“ (Karst Bd. III, S. 165).

Auch hier beschreibt Kolbenheyer lediglich einen historischen Vorgang. Daß der Nationalsozialismus seinen Aufstieg in wesentlichen Teilen den Versailler Verträgen verdankt ist heute unter Historikern völlig unumstritten.

 „Voller Bewunderung sieht Kolbenheyer auch noch nach der totalen Katastrophe auf die militärischen Anfangserfolge der Weltmacht zurück:

Die Bewunderung wird im folgenden Zitat nicht belegt. Die Katastrophe des Endes ändert allerdings nicht das geringste am Verlauf des Polenfeldzuges. Auch hier wieder das Denkschema: post hoc, ergo propter hoc.

 „Um die Jahreswende 1939 auf 1940 stand das Dritte Reich noch im Glanz seines Sieges über das, von den Westmächten mißbrauchte, Polen. Es war ein Sieg unter neuer Kriegstaktik, so überraschend schnell, daß der Welt, die Deutschland weder Freiheit noch Einigung gönnte, einen Augenblick lang der Atem stockte“ (Karst Bd. III, S. 399 f.).

Denn ganz im Sinne der Partei-Doktrin ist für Kolbenheyer die Eroberung des „Lebensraumes im Osten“ legitime, ja heldenhafte, da biologisch notwendige „Anpassung“ :

Die Eroberung des „Lebensraumes im Osten“ ist abermals ein vorgetäuschtes Zitat. Die Wörter „heldenhaft“ und „biologisch notwendig“, die der Gutachter hier gleichsetzt, schließen einander logisch aus. Naturgesetze setzen sich nicht heldenhaft durch, sondern notwendig. Im folgenden Zitat ist aber von alldem ohnehin nicht die Rede:

 „Will man biologisch denken, darf nicht vergessen sein, daß die politischen Ereignisse bis zum Jahre 1941im wesentlichen nichts anders waren, als eben die [recte: diese] der deutschen Lebensgebiete, die unter dem Populationsanstiege des deutschen Volkes eine naturgerechte Lebensreaktion bedeuteten“ (Karst Bd. III, S. 372 [recte: 373]).

Das Ereignis, das Kolbenheyer – als ehemaligen Karlsbader – endgültig auch der Partei zuführte (NSDAP-Mitgliedsnummer 6429716) – bis dahin hatte er sich von Parteiversammlungen usw. weniger aus abweichender Überzeugung als eingedenk seiner geistigen Überlegenheit ferngehalten –,

Das ist nun wiederum völlig aus der Luft gegriffen. Vor allem dürfte Kolbenheyer an Parteiversammlungen bis dahin nicht teilgenommen haben, weil er nicht der Partei angehörte. Seine hier unterstellten Motive sind reine Spekulation. (Warum nun der Karlsbader Kolbenheyer ein "ehemaliger Karlsbader" sein soll, erschließt sich dem Leser nicht ganz.)

war die Annektion der Tschechoslowakei 1938/39.

Hier gerät dem Gutachter sowohl historisch als auch biographisch einiges durcheinander. Der Anschluß der sudetendeutschen Gebiete als Ergebnis des Münchner Abkommens war keine Annektion der Tschechoslowakei; die Heimkehr seiner Landsleute ins Deutsche Reich aber war der Anlaß für Kolbenheyers Parteibeitritt. Die Annektion der Rest-Tschechei hat Kolbenheyer als Mißachtung biologischer Gesetze mißbilligt; die Slowakei hingegen wurde nicht annektiert. Sowohl im „Karst“ als auch im Gespräch mit Dimt hat Kolbenheyer diese Vorgänge geschildert:

Als Sudetendeutscher aber war er [Kolbenheyer – A.P.] von Anfang an für die Belange des von den Tschechen unterdrückten Deutschtums leidenschaftlich eingetreten, hatte den Vorsitz der Sudetendeutschen Kulturgemeinschaft in Berlin übernommen und schließlich seinen Namen durch den Beitritt zur Sudetendeutschen Partei Konrad Henleins zur Verfügung gestellt. Als die Gefolgsleute dieser Sammlungsbewegung 1940 geschlossen in die NSDAP übergeleitet wurden, schloß er sich von dieser Entwicklung nicht aus. Die solcherart spät erlangte Mitgliedschaft bei der Partei war – er muß es immer wieder betonen, allein die Bezeugung seines Dankes und seiner Genugtuung über die geglückte Beendigung des Leidensweges seiner angestalltem Heimat und nicht Ausdruck etwa der Übereinstimmung mit der gesamten Ideologie der Partei.[80]

Kolbenheyer reagiert mit theoretischen und poetischen Führerhuldigungen. Im Juli 1939 sinniert er – ganz im Sinne seiner „Bauhüttenphilosophie“ – über die Bedeutung des Individuums angesichts der Größe der Ereignisse:

 „Das biologische Kernproblem: Individuum und Allgemeinheit – muß eine Neubetrachtung und Neufassung erfahren. Es ist unter leidenschaftliche Erörterung gesetzt.

Die beiden Nationen, die bei höchster Kulturreife auch das kräftigste Innenleben des Volkskörpers besaßen, verkörperten in der Gefolgschaft ihrer genialen Führer zuerst vor allen Nationen diese innervölkische Sammlung zu einer neuen Gemeinschaftsform, die den Nationalismus in ausgeprägter Weise zur Wirkung bringt: das deutsche Volk im Nationalsozialismus Adolf Hitlers und das italienische im Faschismus des Duce. [17:]

Dem Individuum kann in dieser neuen Weltgestaltung nur die Bedeutung eines eingeordneten Funktionsexponenten bleiben.

Lassen Sie uns das Schicksal preisen, das unser deutsches Volk durch seinen Befreier an die Führung dieses artumfassenden Neubaues gestellt hat.“ [81]

Der Gutachter gibt als Quelle die Zeitschrift „Die Neue Literatur“ vom 7.7.39 an, so ein Quellenstudium vortäuschend. Er hat es aber zweifelsfrei wiederum nur aus zweiter Hand, nämlich aus dem später erwähnten Buch Joseph Wulfs „Literatur und Dichtung im Dritten Reich“, der genau die gleichen Zeilen zitiert. Der Beweis für diese Unredlichkeit liegt auch darin, daß der Gutachter die Seitenangaben stets etwa 377 f. angibt und nicht wie Wulf (den er „Wulff“ schreibt) und wie hier übernommen 377-378.

Und für einen Privatdruck, der die Gedichte zahlreicher prominenter nationalsozialistischer Schriftsteller enthielt und als Geschenk an Adolf Hitler ging, reimte er eine Dankeshymne, deren gebetartige Züge kein Zufall sind, ist doch „der Führer Adolf Hitler“ der Messias der kolbenheyerschen Befreiungsmythologie:

Der hier wie oft verwendete Stil des politischen Feuilletons, vermischt mit einem erfundenen Zitat ( „der Führer Adolf Hitler“ ), offenbart gleichzeitig die peinliche Laxheit des Umgangs mit dem Untersuchungsgegenstand: reimte er eine Dankeshymne, schreibt der Gutachter über ein Gedicht, das keinen einzigen Reim enthält. Die Formulierung Messias der kolbenheyerschen Befreiungsmythologie ist rein polemischer Natur und ohne jeden Beweis- und Aussagewert.

Dank

 

Es lebt ein Dank, mein Führer, den die Jugend

Dir nicht zu bringen weiß und deiner Großmut:

Dank reifer Herzen, denen deutsches Schicksal

Das eigne war in Spannung, Not und Sturz,

Die wägen lernten, nicht nur gläubig nehmen.

 

Aus schwülem Frieden peitsche sie der Krieg,

Und nach dem Opfer lagen sie gebunden

Und wissen, was es heißt, wenn Sattheit quälend,

Wenn Leiden schreiend, Schmach erstickend wird.

Mehr als Geschenk ist Ihnen [recte: ihnen] Deine Tat.

 

Denn Deine Tat rief den gelähmten Willen,

Und der Geweckte, wissentlich geballt

In klare Zucht, wuchs auf zur Lebensmacht,

Macht, die für alle Zeit gebrochen schien,

Nun aber selbsterlöst die Welt befreit.

 

Den so erfahrnen wird Dein Leben Tat,

In der ein Volk zu seinem Wesen findet,

Sich seine Freiheit schafft in Deinem Willen,

In Deiner Liebe, Deinem strengen Mut.

Volk wird aus Dir, und Dein ist seine Kraft.

 

Wer das erlebt hat, dankt in Dir dem Volk,

des Volkes Schicksal weiß er Dir verbunden,

Da Deinem Leben er das Heil erwünscht,

Wünscht Heil er dem, wofür er lebt: dem Volk.

 

Dieses Gedicht[82] war eine der Schriften, die man Kolbenheyer 1948 vor der Spruchkammer anlastete. Er rechtfertigte sich folgendermaßen:

 „Das Gedicht des Betroffenen drückt den Dank dafür aus, daß es Hitler möglich geworden war, das deutsche Volk aus seiner Zerklüftung zu sammeln, seine Kraft zu entbinden und durch diese repräsentative Leistung das Volk aus einem Zustand der Unter-[18:]drückung zu befreien. Das Geschenkwerk wurde im Winter 1938 auf 1939 vorbereitet. Zu dieser Zeit war die Heimat des Betroffenen befreit. Durch das Gedicht „Dank“ hat der Betroffene seiner sachlichen und menschlichen Bewegtheit Ausdruck verliehen. Eine Verherrlichung Hitlers kann in dem Gedicht deshalb nicht erblickt werden, weil das Gedicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit erschien. Von einer Verherrlichung kann erst gesprochen werden, wenn sie zur öffentlichen Wirkung gelangt. Der Betroffene hat das Gedicht als persönlichen Dank geschrieben und einem Sammelwerke gewidmet, er hat trotz widerholter [recte: wiederholter] Aufforderung abgelehnt, das Gedicht zu veröffentlichen. Durch diese Tatsache soll keineswegs der Inhalt und die Aufrichtigkeit des Inhaltes abgeschwächt werden. Das Gedicht wurde in der Freude über die politische Befreiungstat geschrieben“ (Karst Bd. III S. 272).

Mit der gleichen Begründung antwortete Kolbenheyer auch auf die Frage nach seiner Rolle im „Dritten Reich“ einem Beamten:

 „Man konnte den Mann auf die durchaus positiven Anfänge der nationalsozialistischen Volksbewegung hinweisen. Das wurde sehr aufmerksam entgegengenommen und nur die Frage wurde gestellt, wann das Absinken erfolgt sei. Mit dem Überwuchern der Untauglichen in den Machtstellen und mit dem Verluste der gesunden Reaktionsfähigkeit Hitlers, war die Antwort. Charakteristisch aber für die Lebenshaltung war die Frage des jungen Beamten, weshalb Karst noch 1940 der Partei beigetreten sei. Die Aufklärung: Dank für die Befreiung der Heimat“ (Karst Bd. II, S. 53).

Kolbenheyer hat das Gedicht auch nicht in die erste Gesamtausgabe aufgenommen, ein Zeichen dafür, daß er es nur als Gedicht für diesen einen Anlaß ansah, nicht um einen Ausdruck grundsätzlicher Gesinnungen. Daß deutsche Einheit den konservativen und rechten Kräften wichtiger war als der internationalistisch gesinnten Linken zeigte sich ja nicht nur 1938, sondern auch ein halbes Jahrhundert später.

Daß Kolbenheyers Affimität [sic!] zum Nationalsozialismus  sich aber nicht nur in der Übereinstimmung mit der „Lebensraumpolitik“ erschöpfte

Das ist nun schlicht atemberaubend. Mit nicht einem Wort ist bisher auf Kolbenheyers Haltung zur „Lebensraumpolitik“ (abermals ein Scheinzitat) eingegangen worden, nun wird einfach Kolbenheyers Zustimmung und Unterstützung konstatiert. Kolbenheyers Philosophie lehnt die Eroberung fremden Lebensraumes strikt ab, sie widerspricht all seinen Erkenntnissen. Was der Gutachter hier leistet, kann nur als Fälschung beschrieben werden. Unkenntnis der Bauhüttenphilosophie, wie sie hier vorliegt, kann im Falle eines Wissenschaftlers nicht als Entschuldigung gelten.

soll hier noch anhand zweier beispielhafter Gesichtspunkte erläutert werden, die in einem gewissen Zusammenhang stehen. Kolbenheyers Stellung zur Emigration und seine Haltung zum Antisemitismus.

 

5. Kolbenheyers Einstellung zur Emigration

Eine der ersten aktiven Stellungnahmen Kolbenheyers für das nationalsozialistische Regime bildete ein Beitrag zu einem Sammelband mit dem Titel „Sechs Bekenntnisse zum neuen Deutschland“, der 1933 herausgegeben wurde und sechs Antworten deutscher Schriftsteller auf einen offenen Brief ihres französischen Kollegen Romain Rolland enthielt. Rolland hatte seiner Entrüstung über die Zerstörung des deutschen Kulturlebens durch die Nationalsozialisten Ausdruck verliehen, seiner Empörung über den öffentlich verkündeten Rassismus, die Gewalttaten und nicht zuletzt über die Verbrennungen „undeutschen Schrifttums“, bei denen die Werke verfemter Schriftsteller – von Erich Kästner über Heinrich Mann, Sigmund Freud, Erich Maria Remarque bis hin zu Alfred Kerr und Kurt Tucholsky – von nationalsozialistischen Studenten öffentlich verbrannt wurden. in Kolbenheyers Antwort liest man hierzu:

 „Ob die ‚kindischen Autodafés der Gedanken‘, die Bücherscheiterhaufen zu leugnen seien? Man mag über symbolische Handlungen dieser Art denken wie man will, sie sind nicht jedermanns Geschmack, aber Herr Rolland lese die Namen der Autoren, die Titel ihrer etwas radikal abgelehnten Bücher! Nicht nur Deutschland, Europa, die ganze zivilisierte Welt wird nach dem ‚Autodafé dieser Gedanken‘ auf voller Kulturhöhe bestehen, sei’s auch, daß die Autoren und Verleger der verbannten [recte: verbrannten] ‚Gedanken‘ eine beträchtliche Tüchtigkeit bewiesen haben, die Herrn Rolland als beweiskräftig für den Inhalt der Gedanken zu nehmen scheint. Die Bibliotheken, [19:] Verlage und Sortimente Deutschlands sind wohlerhalten und ohne Einbuße ihres Kulturwertes geblieben.“ [83]

Der Gutachter zitiert aus zweiter Hand, nach Joseph Wulf, der Kolbenheyers Beitrag nur verkürzt bietet. Der vollständige Text steht im Vorträge-Band.

Auch dieser zynischen Haltung blieb Kolbenheyer über die Jahre hinweg treu.

Worin der Zynismus bestehen soll, bleibt unerfindlich. Kolbenheyer beschreibt lediglich einen Vorgang, der nicht jedermanns Geschmack sei und den er weiter unten demonstrative Brutalität nennt. In der Tat war die Bücherverbrennung in Deutschland (dergleichen fand in nahezu allen Ländern der Erde statt; in den USA wurden Bücher allein ihrer deutschen Sprache weben vernichtet); Romain Rolland, zu dieser Zeit glühender Verehrer der Stalinschen Sowjetunion, fand übrigens zu deren barbarischer Kulturvernichtung kein Wort des Bedauerns oder gar der Anklage. – In der Tat blieben ja Bibliotheken und Sortimente in Deutschland zunächst unangetastet, die Bücherverbrennung blieb ein symbolischer Akt.

Er hat nie für einen verfolgten Schriftstellerkollegen Partei ergriffen, ja er hat die Verfolgung „undeutschen“ und „artfremden“ [wiederum Scheinzitate] Schrifttums noch aktiv unterstützt, indem er sie wiederholt rechtfertigte. Es sind die Bedingungen der „Revolution“, die seiner Ansicht nach abweichende Meinung nicht mehr gelten lassen konnten:

Davon steht aber im folgenden Zitat nichts. Auch hier versucht Kolbenheyer lediglich die Ursachen für geistige Unterdrückung zu deuten und spricht von Vergewaltigung der Schaffensfreiheit. Daraus eine Unterstützung der Schriftstellerverfolgung abzuleiten kann nur als böswillige Unterstellung interpretiert werden.

 „In den ersten Zeiten der deutschen Revolution strebte das überhitzte Organisationswesen alle Schaffensfreiheit zu vergewaltigen. So schloß man auch künstlerische Elemente, von denen man fürchtete, daß der Elan der Befreiungsbewegung gehemmt werden könne, von ihren Wirkungsmöglichkeiten aus“ (Karst Bd. III, S. 235).

Wer dem „Elan der Befreiungsbewegung“ weichen, d.h. vor Verfolgungen fliehen mußte, wird schließlich von Kolbenheyer auch noch als „Verräter“ bezeichnet:

Nein, das wird er nicht. Das Wort taucht in diesem Zusammenhang nicht auf. Kolbenheyer versucht immer und immer wieder, dergleichen Vorgänge biologisch zu erklären. Verrat ist keine biologische Kategorie.

 „Man war, wenn man sein Asylantentum nicht gut zu verstecken vermocht hatte, zunächst einmal ins Ausland emigriert (an 250 Literaten sollen es gewesen sein). Dort hatte man sich gefunden, hatte vom Feindlande aus gegen das Volk gewirkt, in dessen Sprache man schrieb und dachte, und hatte dem Feind gedient“ (Karst Bd. III, S. 478).

Das klingt nun in der Tat nicht sehr angenehm, ist aber auch aus der Nachkriegssituation Deutschlands und Kolbenheyers zu verstehen. Auch der Ton der Emigranten gegenüber den Gebliebenen (etwa Klaus Mann zu Benn) war alles andere als zartfühlend; und daß die Emigranten – wie etwa Alfred Döblin – sich der Besatzungsmacht als unnachgiebige Inquisitoren zur Verfügung stellten, machte die Verständigung nicht leichter – von den Äußerungen Th. Manns ganz zu schweigen. Die nach 1945 einsetzende Diskussion um die „Innere Emigration“, zu der Kolbenheyer sich allerdings nicht zählte, machte diese Gegensätze sehr deutlich.

Das Entsetzen des Auslandes über die Bücherverbrennungen

Dieses Entsetzen war zum großen Teil auch politisches Kalkül der späteren Kriegsgegner, deren Kulturpolitik keineswegs so liberal war, als daß es unbeschränkte künstlerische Freiheit gegeben hätte. Bücherverbote etwa in den USA oder die Ermordung Tausender Schrifsteller und Künstler in der Sowjetunion waren des Erwähnens oder der Empörung nicht wert.

blieb Kolbenheyer vollkommen unverständlich. Das „Ausmerzen artfremder Literatur“ (in der Diktion der Nationalsozialisten) scheint ihm so sehr „biologische Notwendigkeit“, daß er hinter der Entrüstung der gesamten [sic!]  Weltöffentlichkeit nur politisches Ränkespiel und die Rachsucht der Emigranten sieht:

Auch davon ist im folgenden Zitat nicht die Rede:

 „England war seit 1933 von deutschen, meist jüdischen Emigranten aus den Kreisen der Intelligenz bezogen. Emigranten sind bereitwillige Zwischenträger. Diesen Kreisen Aufnahme und Schutz zu gewähren, gehörte zur englischen Diplomatie. Politische Flüchtlinge haben Unbill erlitten oder fürchten Unbill, sie wollen ihre Bedrängnis vergelten, sie haben aber das gewohnte Leben lassen müssen. Das schafft Ressentiment. Ein erstarkendes Deutschland war Englands große Sorge. Zu den lebhaftesten Emigranten gehörten die Literaten und literarisch Bewanderten. [Absatz] In Deutschland hatte es einen Büchersturm gegeben, Bücherscheiterhaufen hatten gebrannt. Kaum etwas macht einen übleren Eindruck auf die gebildeten Kreise Englands als derlei demonstrative Brutalität. Wäre diese Literatur beschlagnahmt und eingestampft worden, hätte man Schreibverbote zudiktiert, die Emigranten hätten in England weniger leicht gespielt. Liberale Verkehrsformen sind den Briten anerzogen“ (Karst Bd[.] III, S. 289).

Kolbenheyers Ablehnung der Emigranten gründete sich jedoch nur vordergründig in solchen politischen Erwägungen. Ein wesentlich tieferes Ressentiment steckte dahinter: ein aus der Zeit, da ihn die literarische Öffentlichkeit nicht beachtet hatte, herrührendes Rachegefühl gegenüber der „Assimilantenliteratur“, das schließlich in unverhohlenem Antisemitismus mündete.

Der Gutachter hat es mit der Rache. Zum einen meint er, Kolbenheyer habe den Emigranten lediglich Rachegelüste unterstellt, zum anderen unterstellt er jetzt Kolbenheyer Rachegelüste. Woher er und er allein diese tiefen Einblicke ins Unterbewußtsein Kolbenheyers gewonnen hat, bleibt dem Leser unerfindlich – ebenso die Behauptung vom unverhohlene(n) Antisemitismus, auf den im folgenden einzugehen ist.

 

6. Kolbenheyers Einstellung zum Antisemitismus

Gemeint ist Kolbenheyers Einstellung zum Judentum. Daß bereits in der Überschrift dieses Abschnittes der Begriff Antisemitismus auftaucht, kann nur tiefenpsychologisch gedeutet werden.

Man könnte angesichts der Tatsache, daß der Gutachter jenes Buch, in dem Kolbenheyer explizit und ausführlich zu diesem Thema Stellung genommen hat, nicht einmal dem Titel nach erwähnt ( „Mensch auf der Schwelle“ ), geschweige denn gelesen und ausgewertet hat, die Passage schweigend übergehen. Der Vorwurf des Antisemitismus ist jedoch so schwerwiegend, daß er heutzutage und hierzulande auch als unbewiesene Anschuldigung genügt, die bürgerliche Existenz eines Menschen für immer zu zerstören.

Im Spruchkammerverfahren von 1948 beantwortete Kolbenheyer die Frage nach seiner Stellung zum Antisemitismus der Nationalsozialisten damit, daß er auf seinen ersten Roman „Amor Dei“ hinwies, dessen positive Hauptfigur der jüdische Philosoph Baruch Spinoza gewesen war. Aufschlußreicher als dieser [20:] damals schon lange zurückliegende Roman mag indes dasjenige sein, was Kolbenheyer nach 1945, nach dem Bekanntwerden der Vernichtungsgreuel, zu diesem Thema niederschrieb.

Der Gutachter hat mehrfach betont, daß sich Kolbenheyers Ansichten während seines gesamten Lebens nicht geändert haben – warum das nun hier nicht mehr gelten soll, bleibt unerfindlich.

Nichts war ihm unbekannt geblieben, akribisch verfolgte er in dieser Zeit die Berichterstattung des Rundfunks und der Zeitungen, besonders aufmerksam die Nachrichten von den Nürnberger Prozessen:

 „Tagtäglich ‚zur selben Stunde‘ konnte man von Nürnberg die Stimme eines, später übel berüchtigten, jüdischen Reporters, Ouhlmahn mit Namen, hören, der in der Hast der Sendeminute seine Radioübertragung benutzte, den letzten Rest der Wohlmeinung für die Angeklagten hinwegzumaulen.“ (Karst Bd. II, S. 43)

Nicht nur diesen Radio-Kommentator der Nürnberger Prozesse, der für die dortigen Angeklagten nicht die richtige „Wohlmeinu[n]g“ aufzubringen vermag, überzieht Kolbenheyer mit rassistischen Schmähungen,

Worin diese bestehen, bleibt dunkel.

auch der Vorsitzende des ersten Spruchkammerverfahrens, das ihn zurecht [sic!] als „belastet“ eingestuft hatte,

Was schert den Gutachter die spätere Revision des Urteils – er selbst nimmt die Einstufung vor.

wird noch im Rückblick ganz in dieser Manier angegangen. An zynischer Gefühlskälte sind solche Sätze kaum noch zu überbieten:

 „Übersteigert wurde die Korruption dadurch, daß man zu Richtern und Klägern bevorzugt Elemente berief, die während der Zeit des Nationalsozialismus KZ-Häftlinge gewesen waren oder – zum Beispiel als Juden – sich einer Verfolgung ausgesetzt fühlten [!]. Richter solcher Art mußten die neurotischen Folgezustände dessen, was sie erlitten hatten (keineswegs immer zu Unrecht [!], abreagieren.“ (Karst Bd. III, S. 357)

Auf die juristische Fragwürdigkeit der Spruchkammerverfahren sind wir oben schon eingegangen; sie steht heute außer Frage. Grundsätzlich gilt in allen Rechtsstaaten dieser Welt die Auffassung, daß Opfer als Richter das Ende der Gerechtigkeit bedeuten.

Wie aus einem Lehrbuch nationalsozialistischer Judenhetze

Ein solches Lehrbuch gibt es allenfalls im Lehrbuch des roten Agitators, das es auch nicht gibt.

liest es sich, wenn Kolbenheyer seinen Richter [gemeint ist der Vorsitzendes des Spruchkammerverfahrens] beschreibt:

 „Er [K.] stand einem Halbgebildeten, Zungenfertigen, dem Macht über ihn gegeben war, gegenüber. Ein Schädlingstyp seiner eigenen Rasse suchte an Karst unter der Tarnformel einer Sühnemoral seine Rasse zu rächen.“ (Karst Bd. III, S. 367)

Wer erinnert sich nicht an die widerwärtigen Karikaturen des „Stürmer“,

Niemand erinnert sich, denn wohl kaum einer der heute Lebenden oder der Adressaten des Gutachtens hat je dieses Blatt in der Hand gehabt. Dieser Vergleich gehört – um das Attribut nun auch einmal zu benutzen – zum „gängigen“ Repertoire jeglicher Auseinandersetzung um wirklichen oder vermeintlichen Rassismus. Der gewiß nicht im Ruch rechter Gesinnung stehende Robert Gernhardt hat bereits 1980 zu einem ähnlichen Anwurf Stellung genommen:

Natürlich kann man sich darüber ärgern, mit welcher Gedankenlosigkeit solche (Kannibalen- A.P.) Witze produziert und konsumiert werden. Gedankenlos ist es aber auch, in einem solchen Falle gleich die „Stürmer“ -Keule aus dem Waffenschrank zu holen. Wer keine „Stürmer“ -Witze aus eigener Anschauung kennt – mittlerweile sicher die Mehrzahl der Deutschen –, muß aufgrund des Vergleichs […] zur Meinung gelangen, daß diese nun wirklich furchtbaren Witze so schlimm ja wohl auch nicht gewesen sein können.[84]

wenn Kolbenheyer seinen Richter beschreibt:

 „In München hatte man noch einen ehemaligen KZ-Häftling, einen üppigen Juden mit Hängebacken, Wulstlippen und hervorstehenden Augäpfeln, der alle wünschenswerten Eigenschaften besaß. Von ihm war anzunehmen, daß er das Sudetendeutschtum hasse und daneben als Bühnenkundiger etwas über Literatur wisse, seis auch nur vom Hörensagen. Das war eine Person, die dem Hasse der Emigranten gegen die im Volke verbliebenen Dichter entsprach“ (Karst Bd. III, S. 358 [recte: 357f.]

Das Zitat ist tendenziös gekürzt, die Kürzung ist nicht vermerkt. Kolbenheyer kennzeichnet den Vorsitzenden der Spruchkammer noch als „Operettensänger aus der Tschechoslovakei“ .

Die Beschreibung ist in der Tat mehr als unfreundlich; von einem Angeklagten ist aber wohl kaum zu erwarten, daß er seinen voreingenommenen Richter sympathisch schildert. Wer die Fotos des Betreffenden gesehen hat, mag sich ein eigenes Urteil bilden. – Gegenüberstellen aber kann man durchaus die in vielen Lexika und Literaturgeschichten genußvoll zitierte Beschreibung Kolbenheyers durch Oskar Loerke: „das tückische aufgeblasene breiige Nichts“ . – „Ja, Bauer, das ist ganz was anders.“

In Kolbenheyers Vorstellung rächten sich die Emigranten nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes dafür, daß ihnen die „deutsche Freiheitsbewegung“ die Kontrolle über den Literaturbetrieb zugunsten „artgerechter“ [abermals ein Scheinzitat] Literatur, wie er selbst sie vertrat, entzogen hatte. Sie hatten verhindert, daß er schon vor 1933 zu Ruhm und Ehre hatte kommen können:

 „Es ist erwähnt, daß schon in der Zeit meines Beginnens Presse, Zeitschrift und Theater vom Judentum sehr beachtet und beeinflußt wurden. Seine literaturschaffenden Organe waren sorgfältig ausgewählt, man konnte von ihnen Fingerspitzengefühl erwarten, das undefinierbaren Tastgesetzen folgte. Es genügte, wenn ein Autor das Bekenntnis zum Liberalismus versäumte, er brauchte durchaus kein Antisemit zu sein, es genügte, wenn er jüdisches Wesen ohne Haß und Liebe als eine gesellschaftliche Naturerscheinung darstellte oder Stoffe behandelte und für sie die artgerechte Form fand, die einem jüdischen Autor ähnlich zu erfassen unmöglich gewesen wäre, weil sie arteigene Intuition erforderten – all das und jedes einzeln, mochte der Autor auch Meisterliches leisten, reichte hin, ihn unter [21:] den Bann publizistischer Vernachlässigung und des Verschweigens zu setzen“ (Karst Bd. II, S. 390).

Kolbenheyer hatte auf der vorhergehenden Seite eine Begründung für diese These gegeben und auf den großen Einfluß jüdischer Kulturschaffender auf das geistige Leben hingewiesen.

Kolbenheyer greift hier, zehn Jahre nach dem Krieg – etwa zu der Zeit, als man bereits Straßen nach ihm benennt –, die verhängnisvolle Propagandalüge vom Verschwörerrolle des Judentums wieder auf und scheut nicht davor zurück, diese – Goebbels hätte das nicht anders darstellen wollen –

Abermals gewährt uns der Gutachter Einblicke in anderen verborgene Bereiche, diesmal sogar in die Gedankenwelt eines Toten, dessen Willen ihm bekannt ist. Wir erfahren, was Goebbels gewollt hätte, wenn er denn gekonnt hätte.

zur Rechtfertigung der Zerstörung der deutschen literarischen Kultur heranzuziehen:

 „Würde das deutschschreibende Judentum und würden seine Assimilanten sich darauf beschränkt haben, ihre Werke nur als Schöpfungen einer Kunst dem Volke angeboten zu wissen, und sie hatten vorzügliche Leistungen zu bieten, so wäre es niemals zu jenem auffälligen Akte der öffentlichen Bücherverbrennung gekommen, wohl auch kaum zu der propagandistisch sehr geschickt aufgemachten [!] Emigration.

Das revoltierende deutsche Volk zeigte seine Empörung darüber, daß die Assimilationsliteratur alle Kommunikationswege der Kunst (Presse, Theater, Lehrstühle) vordringlich besetzt hielt, daß diese Literatur umsichtig, erfinderisch und splendid beholfen wurde und so tatsächlich den Markt beherrschte, daß Dichtung deutscher Wesensart, die dieser Literatur sehr wohl gewachsen und in ihrer bildnerischen Wirkung überlegen war, mit allen Mitteln in den Schatten gerückt wurde“ (Karst Bd. III, S. 98).

Der Gutachter unterlegt diesem Zitat zwei Vorwürfe:

1. Kolbenheyer habe die verhängnisvolle Propagandalüge vom Verschwörerrolle des Judentums wieder aufgegriffen und

2. er habe die Zerstörung der deutschen literarischen Kultur gerechtfertigt.

Es steht außer Frage, daß das kulturelle Leben durch Vertreibung und Emigration einschneidende Einbußen erlitten hat. Von einer völligen Zerstörung zu sprechen ist aber lediglich eine agitatorische Floskel. In ihrer Einleitung zum Lexikon „Literatur in Nazi-Deutschland“ haben Sarkowicz und Mentzer eine Reihe von Tatsachen dagegen angeführt, die zu reproduzieren hier nicht der Ort ist.

Wovon ist nun im Zitat wirklich die Rede?

Kolbenheyer konstatiert die beherrschende Stellung des Judentums nicht in der künstlerischen Produktion, der er vorzügliche Leistungen bescheinigt, sondern in den Vermittlungsmöglichkeiten künstlerischer Werke, als Presse, Verlagswesen, Theater. Über die jüdischen Anteile in diesem Bereich kann man sich informieren, sie bestätigen die Einschätzung Kolbenheyers. Von Verschwörung und Rechtfertigung ist im Zitat nichts zu lesen. Zitiert sei hier nur aus dem Brief Max Halbes an seinen Verleger Kurt Walter 1942:

 „Wie ein deutscher Schriftsteller und Dramatiker, der zur Zeit der Jahrhundertwende seine[n] Weg zu machen hatte, dies alles ohne die damaligen jüdischen Theaterdirektoren – Juden waren sie ja alle – hätte bewerkstelligen sollen, bleibt Geheimnis des -Amtes für Schrifttumspflege der NSDAP.“ (a.a.O., S. 202)

Im gleichen Lexikonartikel zu Halbe wird diesem bescheinigt, daß ihm „antisemitische Vorurteile […] weigehend fremd“ waren. (S. 201)

Es sind vor allem die literarischen Repräsentanten der Weimarer Republik, wie Alfred Döblin, aber auch die Gebrüder [recte: Brüder] Heinrich und Thomas Mann, denen seine ganze Verachtung gilt:

Es bleibt unklar, wer den Titel Repräsentanten zu vergeben hat. Über das Verhältnis des Gutachters zum Stalinfreund Heinrich Mann ist im Exkurs 1 bereits einiges gesagt worden. Im folgenden ein paar Bemerkungen über das Verhältnis von Thomas Mann zu Kolbenheyer:

Exkurs 2

Die politischen Positionen Kolbenheyers und Thomas Manns waren über lange Zeit nahezu identisch. (Der Kolbenheyer – zu Unrecht – vorgeworfene Antisemitismus findet sich durchaus und durchgängig bei Thomas Mann.[85]) Zu Beginn der 20er Jahre waren zudem unterschiedliche politische Positionen noch kein Anlaß, den Andersdenkenden zu verteufeln oder ihm gar das Recht auf Öffentlichkeit abzusprechen. (Th. Mann und Kolbenheyer finden sich in Anthologien durchaus auch nebeneinander.[86])

Thomas Mann hat Kolbenheyer immer als Konkurrenten verstanden, vor allem natürlich auf literarischem Gebiet, ohne das offen auszusprechen. Immerhin notiert er noch am 23. 3. 1934 in sein Tagebuch, daß man „einen Vortrag des Kolbenheyer verboten hat, in welchem irgendetwas gegen die Organisation des Geistes erinnert war“ .[87] (Es handelt sich um den Vortrag „Der Lebensstand der geistig Schaffenden und das neue Deutschland“ . Kurioserweise gehört gerade diese Rede zu jenen vier, die nach 1945 wiederum verboten wurden.

Kolbenheyer war durchaus ernstzunehmender Nobelpreiskandidat, bis sich die politische Landschaft wandelte. Heinrich Mann wandte sich in einem Brief vom 27. 6. 1934 an seinen Bruder:

Mein besonderer Wunsch wäre, dass Du die Gelegenheit wahrnimmst, um Kolbenheyer in Stockholm unmöglich zu machen.[88]

Thomas Mann registriert in seinem Tagebuch:

Brief von Heinrich, der den Wunsch übermittelt, daß Ossietzky den Friedens-Nobelpreis erhalte. Auch soll ich verhindern, daß Kolbenheyer den für Literatur bekomme, was zu drohen scheint. Nehme mir vor, deswegen an Böök zu schreiben.[89]

Eine kurze Zusammenfassung der Vorgänge um den Nobelpreis bietet Peter Dimt in seiner „Schlederloher Teestunde“ .[90]

Daß Thomas Mann sich an Kolbenheyer mißt und immer der Bestätigung seiner Überlegenheit bedarf, geht auch aus einer Tagebuchnotiz hervor, die er am 31. 5. 1935 auf einer Schweiz-Reise machte: „Es gab ein helles Aufleuchten meiner Existenz, die sich denn doch als glänzender und den Menschen teurer erweist, als die der Kolbenheyer und Ponten.“ [91] Die archaisierende Sprache Th. Manns im „Faustus“ ist ohne die vorhergehende Lektüre von Kolbenheyers Paracelsus-Trilogie nicht denkbar.

Ende Exkurs 2

 

 „Die literarisch aktivsten der späteren Emigranten, die Brüder Mann und der Schriftsteller Döblin, beherrschten zur Zeit meines Austrittes aus der Akademie (1931) dieses Gremium. Die kulturpolitische Beflissenheit der Brüder Mann ist bekannt. Beide Assimilationsliteraten haben alle die Vorteile gesucht und genossen, die das in der Literaturmache herrschende Judentum solchem Eifer bietet. Döblin war selbst Jude“ (Karst Bd. III, S. 96).

Kolbenheyer sieht sich selbst als eines der Hauptopfer des Judentums und dessen angeblicher „Literaturmache“, das ihn nach Kräften zu unterdrücken versucht habe, auch wenn ihm das nicht ganz gelungen sei:

 „Mein Name fand nur mehr Beachtung, wenn er schon nicht mehr zu umgehen war. Und doch, meine Bücher fanden ihren Weg ins deutsche Volk. Am fühlbarsten blieben die Bühnenwerke gehemmt. Mit wenigen Ausnahmen konnten die Bühnenleitungen von Juden und deren Assimilanten beschlagnahmt gelten“ (Karst Bd. II, S. 391).

Der Gutachter macht sich nicht die Mühe, diese Äußerungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Statt dessen wertet er sie im folgenden ab:

Was sich bis hierhin vielleicht als Entgleisungen eines verbitterten alten Mannes interpretieren ließe, wird durch weitere Zitate als Grundüberzeugung eines Autors erwiesen, der über die Zeiten hinweg tatsächlich „unbelehrt und unbelehrbar“ blieb.

Kolbenheyer hat an mehreren Stellen seiner Autobiographie versucht, seinen offenkundigen Antisemitismus im Sinne seiner „Bauhüttenphilosophie“ theoretisch zu überformen.

 „Unter die größten Entdeckungen, auf die der menschliche Verstand in den neuesten Zeiten gefallen ist, gehört nach meiner Meinung die Kunst, Bücher zu beurteilen, ohne sie gelesen zu haben.“

G. Chr. Lichtenberg, Schriften vermischten Inhalts I, 274

Es ist schon kurios, jemanden vom Sinn der Bauhüttenphilosophie parlieren zu hören, der sie einbekanntermaßen wegen ihrer ihm unzugänglichen Diktion nicht zur Kenntnis genommen hat.

Es zeigt sich hier deutlich, warum er auch als Theoretiker im „Dritten Reich“ bestehen konnte, bewegte sich seine „wissenschaftliche“ [was wissenschaftlich ist, bestimmt der Gutachter] Auseinandersetzung mit der „Judenfrage“ doch immer auf der Ebene der Rassentheoretiker, die den Vernichtungsorgien der SS-Schergen den Boden ebneten. Was Kolbenheyer gerade zum Holocoust zu sagen hat ( „unglücklichste, weil eine naturunmögliche Lösung“ ), bzw. was er alles nicht sagt – kein Wort des Bedauerns –, zeigt, wie wenig fremd ihm die ideellen Voraussetzungen des als „Kriegsrepressalie“ verharmlosten Holocousts waren, auch wenn er diesen aus „wissenschaftlichen“ Gründen abgelehnt hätte (er „hatte nichts davon gewußt“ ):

 „Ich bin nie Antisemit gewesen“, sagt Kolbenheyer in einem Gespräch mit Peter Dimt.[92]

"Rassismus“ ist eine Vokabel der politischen Agitation und Propaganda. Wissenschaftliche Aussagen können nicht rassistisch, biologistisch, faschistisch, nationalsozialistisch usw. sein, sondern nur richtig oder falsch. Eine mathematische Gleichung gilt unabhängig vom Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung ihres Anwenders.

Als Rassismus kann nur die Behauptung der Minderwertigkeit einer Rasse gelten. Wer von ihrer Verschiedenheit spricht, sagt nichts über Wertigkeit. Die These vom Gleichheit aller Rassen, wie sie heute in der politischen Propaganda aufgestellt wird (es gibt sogar eine internationale Organisation dieses Namens) ist in sich selbst absurd: Wenn alle Rassen gleich sind, dann gibt es keine.

Über Kolbenheyers Haltung zum Antisemitismus zu sprechen bedeutet natürlich, seine Haltung zum Rassenproblem insgesamt zu beleuchten. Kolbenheyer hat sich dazu mehrfach und ausführlich geäußert, zum Problem des Judentums explizit in „Mensch auf der Schwelle“, das er Gutachter nicht herangezogen hat.

Er unterstellt Kolbenheyer mehrfach Rassismus, ohne den Begriff zu definieren und die Vorwürfe zu belegen. Ihm genügt die Verwendung des Rassebegriffs als Beweis. Nun ist die Existenz menschlicher Rassen niemals und auch heute nicht in Frage gestellt worden. Die Völkerkunde gruppiert und definiert Menschenrassen, ohne sich dabei dem Vorwurf des Rassismus aussetzen zu müssen. Rassismus beginnt erst dann, wenn vom Minderwertigkeit einer menschlichen Rasse gesprochen wird. Die Beschreibung der Andersartigkeit, der Besonderheit und der Eigenständigkeit einer Menschenrasse hat dagegen mit Rassismus nichts zu tun.

Im gesamten Werk Kolbenheyers findet sich nicht ein einziges Mal auch nur andeutungsweise eine des Rassismus verdächtige Äußerung. Vielmehr finden sich zahllose Belege für Kolbenheyers Auffassung vom Gleichwertigkeit (nicht: der Gleichheit) aller Rassen und ihrer gegenseitigen Bedingtheit. Einige seien hier angeführt:

Im „Karst I“ geht Kolbenheyer auf den äußeren Unterschied zwischen mediterranen und nordischen Typen ein und schlußfolgert:

Weder die ethischen noch die schöpferischen Leistungen des einen noch des anderen Typs können kulturgeschichtlich den Vorrang behaupten.[93]

Und wenige Seiten weiter spricht er vom

Fragwürdigkeit ethischer und schöpferischer Wertungen jener Theoretiker, die in den rassischen Differenzierungstypen der Haare, der Haut, der Augen und des Schädelbaues, deren Entstehungsgründe noch unerschlossen sind, Beweise der Überlegenheit und der Minderwertigkeit erblicken wollen. Damit sind keineswegs sehr weitgehende Unterschiede des ethischen und schöpferischen Vermögens sonst in Abrede gestellt.[94]

Daß Kolbenheyer „kein Wort des Bedauerns“ (S. 21) über den Mord an Juden geäußert habe, ist schlicht falsch; schon in den folgenden Passagen des „Karst“ wird er als „verbrecherisch“ gekennzeichnet, und es ist wiederum typisch, daß der Gutachter eines der entscheidenden Zitate unterschlägt:

Mag manche dieser Handlungen (Judenmord) als Kriegsrepressalie gedeutet werden, das schuldige Gewissen zu beschwichtigen, sie sind Verbrechen an der Natur und Menschheit, nur muß angesichts einer Schuldpropaganda, die das ganze deutsche Volk treffen soll, bewußt bleiben, daß sie dem Umfange nach nur einen Bruchteil dessen bedeuten, was an dem deutschen Volke verübt worden ist. Das Verächtlichste aber: Deutsche entblöden sich nicht, eine persönliche Schuld an diesen Verbrechen und ihre persönliche Reue zu bekennen, Deutsche, die keine Ahnung von dem haben konnten, was da hinter dem Rücken des Volkes begangen wurde. Was da geschehen ist, entspricht so wenig der deutschen Art, daß man sich nur fragen kann, wie es auf deutschem Volksboden möglich war. […] Und das Regime wußte, wie volksfremd diese Handlungen waren. Sie wurden peinlichst geheim gehalten.[95]

Aus dem Zitat ist eindeutig abzulesen, daß Kolbenheyer die Vernichtung der Juden eben nicht als „Kriegsrepressalie“ einordnet, wie der Gutachter unterstellt, sondern diesen Begriff im Gegenteil als verharmlosend und als Versuch der Selbsttäuschung kennzeichnet.

Auch im privaten Gespräch, in dem keine Rücksichtnahme auf öffentliche Reaktionen zu befürchten war, hat Kolbenheyer den Mord an den Juden als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ und „biologische[n] Widersinn“ [96] bezeichnet, also als unnatürlich und auch entschieden dem Charakter des deutschen Volkes völlig Fremdes bezeichnet.

Für Kolbenheyer ist das „ganze Judenproblem […] wie das aller anderen Völker auch, nur ein biologisches Problem“.[97]

Auch im Abschnitt über Kolbenheyers Haltung zum Antisemitismus wird der befremdliche Umgang des Gutachters mit Zitaten deutlich. Ein sehr langes Zitat aus dem Karst III (GA S. 21f.) kommentiert der Gutachter mit den Worten, Kolbenheyer habe hier den „parasitären Charakter“ der Juden im „gesunden Volkskörper“ festgestellt. Beides kommt aber im Zitat gar nicht vor.

 „Der Lebensboden der seßhaften Völker war durch den Krieg und den Rachefanatismus, der ihm folgte, erschüttert. Darüber wurde die Juden-[22:]frage laut, die Frage der nichtautochthonen, völkischen Zerstreuungswelt. Und so hörte man Nationalsozialistisches auf den Gassen Londons, obgleich die Judenfrage nicht zu den Grundproblemen des Nationalsozialismus gehört hatte; sie wurde erst später eines seiner Probleme, für das man seine biologisch unglücklichste, weil eine naturunmögliche, Lösung versuchte.

Es gehört zu den naturbedingten, zu den tragischen Verhängnissen des Judentums, daß es unter den autochthonen Völkern der weißen Rasse den stammeseigentümlichen und erbgewahrten R[e]aktionen einer nomadischen Uranpassung folgen muß. Mit außerordentlicher Lebensenergie hat es sich in dieser Anpassungsform behauptet und gerade durch sie seinen Bestand durch die Fährnisse der Jahrhunderte in weltweiter Zerstreuung durchgesetzt, eine kaum vergleichliche Stammesentwicklung in der Menschheit. So nur konnte das Judentum nach seiner Emanzipation zu einem wirksamen Element des internationalen Verkehrs werden, mußte aber unter den rasch wechselnden Entwicklungsformen des Verkehrs den erbbedingten, autochthon bestimmten, nicht zwischenvölkisch, sondern übervölkisch gearteten Entwicklungstendenzen der Völker wesensfremd gegenüberstehen.

Am ungehemmtesten sind die rasch zugreifenden, sondergearteten Wesenszüge zutage getreten, wann immer ein autochthones Volk in einen Schwächezustand fiel. Dann haben die erleichterten Nutzungsgelegenheiten der wirtschaftlichen und auch der kulturellen Verhältnisse eine eruptive Triebhaftigkeit der nomadischen Lebensartung offenbart, die in ihren Folgen für das Judentum jeweils unheilvoll werden konnten“ (Karst Bd. II, S. 430 f.)

 „Aus der nomadisch veranlaßten Assimilationsnötigung wächst das gesteigerte Ressintiment des Judentums gegen das deutsche Volk, denn das ist vom Osten her das erstbezogene Volk. Es kann zum Haß gegen das heimatbewußt gebliebene werden, auf dessen Lebensboden bei wirtschaftlicher Durchdringung die erste Assimilation notwendig wird. Das ist die innerste Ursache des Antigermanismus des Judentums.

Bodenständige Völker sind bestrebt, Artfremde auf ihrem Lebensboden an ein erträgliches Maß der Symbiose zu halten. Bei erster Begegnung mit ihm können sie von den Assimilanten leicht mißverstanden werden. Sie lassen sich langehin übervorteilen: der Bodenständige lebt seines Bodens gewiß, ist beruhigt, braucht keine Tarnung. Weil die Gojim zunächst übervorteilt werden können, wird in den assimilierenden Juden das überfolgerte Trugbild geistiger Überlegenheit des eigenen Volkes wirksam, es verringert Vorsicht und steigert das Bewußtsein der Beschwerden der Assimilation. Das bodenständige Volk läßt die Assimilation lange unbeachtet; werden ihre Auswirkungen fühlbar, ist es meist zu spät. Empörung hebt sich, sie kann zu Haß werden. Dem nomadisch gearteten Judentum mangelt aus Artungsgründen das intuitive Verständnis dieser natürlichen Abwehrreaktion, es sucht den symbiotischen Ausgleich nicht, denn es überwandert den Lebensboden. Ist aber einem anderweitig niedergekämpften bodenständigen Volk die Möglichkeit genommen, sich zu erwehren, dann kann das Ressentiment des assimilierenden in eine selbstverblendete, eine unsinnige Steigerung geraten, die jede Tarnung abwirft …“ (Karst Bd. III, S. 366).

Der Gutachter setzt hier Pünktchen für ein einziges Wort: Morgenthauplan, der Plan für die Ausrottung des deutschen Volkes, und er führt den Absatz nicht zuende, weil Kolbenheyer dann von der „Tragik des Judentums“ spricht – das hätte seine Kreise gestört. Er geht auch mit keinem Wort auf den Inhalt der Zitate ein, in denen Kolbenheyer lediglich einen Vorgang beschreibt, der ja historisch stattgefunden hatte. Statt dessen greift er wieder zu dem Mittel, Kolbenheyer NS-Propagandavokabel als dessen eigene Worte erscheinen zu lassen:

Hat Kolbenheyer solcher Art erst einmal den „parasitären Charakter“ [sic!] der „jüdischen Rasse“ festgestellt, fällt es ihm auch leicht, den Antisemitismus als natürlichen Abwehrmechanismus eines „gesunden Volkskörpers“ [sic!] zu rechtfertigen:

Man muß diese Behauptung beim Lesen der folgenden Kolbenheyer-Passage immer im Gedächtnis behalten, um seine Abstrusität zu begreifen:

 „Als Antisemitismus kann nicht bezeichnet werden, wenn ein Volk oder Volksteil bodenständiger Artung gegen das Judentum Stellung nimmt, falls die jüdische Unterwanderung sich solcher Lebensgebiete zu bemächtigen sucht, die nur in bestimmtem Umfang einer sym-[23:]biotischen Gemeinsamkeit dem Artfremden preisgegeben werden können. Jedes bodenständige Volk wird und muß das auskömmliche Gleichgewicht dieser Reaktionen behaupten. Wird solcher Art inneres Gleichgewicht empfindlich gestört, kommt es zu Spannungen, die durch Beschwichtigungsformeln nicht von jener Steigerungsgrenze abgehalten werden können, an der gewaltsame Reaktionen durchbrechen können. Dann erst entwickelt sich das Extrem des Antisemitismus.

Soll die ungestörte Auskömmlichkeit des symbiotischen Verhältnisses aufrecht erhalten werden, darf unter Toleranz nichts verstanden werden, was dazu mißbraucht werden kann, daß unterwanderte, artfremde Lebensbestände an die Grenzen dieser naturbedingten Ausgewogenheit oder über sie hinaus gelangen können. An dem wesenseigenen nomadischen Urtrieb des Judentums liegt es, immer wieder vor die biologischen Grenzen einer auskömmlichen Anpassungsfähigkeit zu gelangen und diese Grenzen überschreiten zu wollen. Das ist Naturverhängnis [!]. Nicht ohne Grund offenbart sich das biblische Judentum mit Fluch beladen. Sein Gott ist nicht ein Gott des waltenden Maßes, es ist ein Gott des Zorns und der Rache von Anbeginn. Man lese das Zeugnis!
Das Judenproblem innerhalb der autochthonen Völker ist restlos nicht lösbar. Physiologisch ist es nicht zu lösen, biologisch nur durch beruhigte Symbiose zu stillen. Hierin liegt der Wahn der Führungskreise des Nationalsozialismus dem Judentum gegenüber. Man glaubt dem Problem durch physiologische Aussonderung [!] begegnen zu können. Dieser Wahn hat sich dann als Kriegsrepressalie [!] gegen das Kriegsende verbrecherisch gesteigert“ (Karst Bd. III, S. 368 f.).

Es ist nicht möglich, einen Gutachter zu widerlegen, der naturwissenschaftliche Texte nur ideologisch zu lesen und zu deuten versteht. Immerhin aber hätten zwei Sachverhalte deutlich abgeleitet werden können:

1. Kolbenheyer spricht nicht von Parasitentum, sondern von Symbiose – einer Lebensgemeinschaft zu gegenseitigem Vorteil.

2. Kolbenheyer bezeichnet die Judenvernichtung eindeutig als verbrecherisch.

Damit sind die oben geäußerten Vorwürfe gegenstandslos.

Kolbenheyer sieht die einzig „biologische“ Lösung des Problems in der Schaffung einer „tarnungslosen Ausgleichsregelung“ :

 „Extreme Tendenzen müssen auf beiden Seiten, den sich ändernden Anpassungsverhältnissen gemäß, durchblickt und einbekannt werden. Eine wesentliche Erschwerung des symbiotischen Ausgleiches liegt eben in der Tarnungstendenz des wirtschaftlich abgewandelten Nomadismus, der jeden Versuch einer objektiven Haltung in dieser, biologisch einzig möglichen Richtung unter die Anschuldigung des Antisemitismus zu stellen sich bemüßigt fühlt“ (Karst Bd. III, S. 369).

So viel Ausgleichswille und „objektive“ [welch feinsinnige Anführungszeichen!] Haltung darf aber nicht davon ablenken, daß sich hinter dem, was Kolbenheyer in seinem pseudowissenschaftlichen Stil als verschiedene „Reaktionen“ vom Konkreten ins Unbestimmte hinwegformuliert, sechs Millionen ermordete, „des gleichen Fehlers schuldige“ Juden verbergen:

Abermals liest der Gutachter Dinge in den Text, die außer ihm niemand sieht. Ob er in völliger Unkenntnis der theoretischen Schriften deren Stil als pseudowissenschaftlich kennzeichnen kann, darf bezweifelt werden. Im folgenden bezeichnet Kolbenheyer jegliche Form des Rassismus als Torheit und Fehler. Das hindert den Gutachter nicht daran, anschließend das genaue Gegenteil zu deduzieren:

 „Es ist Torheit, eine Rasse an sich als gut oder schlecht zu bezeichnen. Der Antisemitismus begeht diesen mehr als logischen Fehler den Juden gegenüber, die Juden machen sich des gleichen Fehlers den Gojim gegenüber schuldig. Nur die Art der Reaktionen, unter dem gleichen Fehler begangen, ist verschieden“ (Karst Bd[.] III, S. 367.
Kolbenheyer war vor, im und nach dem „Dritten Reich“ Antisemit.

Denn der Gutachter hat es gesagt.

 

KOLBENHEYERS STELLUNG IM „DRITTEN REICH“

Auf dem „Meldebogen auf Grund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus 3/1946“ wird unter anderem gefragt: „Haben Sie irgendwann Vorteile durch Ihre Mitgliedschaft bei einer Naziorganisation gehabt?“ Kolbenheyer hat an dieser Stelle ein knappes „nein“ eingetragen, und er hat auch während des Spruchkammerverfahrens 1948 darauf hingewiesen, daß er erst ab 1940 Parteigenosse gewesen war und davor keiner nationalsozialisti- [24:] schen Organisation angehört habe, deswegen auch nicht davon habe profitieren können. Darüber hinaus wies er aber auch den Verdacht von sich, durch seine Stellung zum Hitler-Regime persönlich profitiert zu haben; vielmehr sei er von der Partei sehr distanziert behandelt worden:

 „Die revolutionäre Politik mußte zielbegrenzt und gedrängt handeln. Ich galt den politischen Führern als ein verdächtiger Autor aus der Vorzeit und, weil ich im Volke durchgedrungen war, unlenkbar und seines eigenen Willens“ (Karst Bd. III, S. 163).

Daß Kolbenheyer nicht als nationalsozialistischer Dichter eingeordnet wurde, geht z. B. aus einem Schreiben Friedrich Bethges (Schriftsteller, Reichskultursenator, SS-Sturmführer) an Hans Hinkel (Leiter des Kampfbundes für Deutsche Kultur) vom Mai 1935 hervor, in dem Bethge Stellung nimmt zur Nichtverleihung des Schillerpreises im gleichen Jahre:

Lieber Hans Hinkel!

Ein Kulturdokument! Nichtnationalsozialisten urteilen über nationalsozialistisches Schrifttum! (Leute, die ich sonst durchaus verehre. Wenn Sie Namen hören wollen; Kolbenheyer […][98]

Der Gutachter unterliegt, bedingt durch seine Unkenntnis der Kolbenheyerschen Philosophie, durchgängig einem Mißverständnis: Der Gleichsetzung des von Kolbenheyer Befreiungsbewegung genannten Vorganges mit der hier als Hitler-Regime bezeichneten Form. Kolbenheyers Kritik geht ja aber gerade dahin, eine zunehmende Entfremdung zwischen beiden feststellen zu müssen.

Eigenwillig blieb Kolbenheyer aber doch in der Nähe der „Bewegung“ :

 „Ich wußte bald, daß ich Außenseiter bleiben werde. Das sollte aber nicht bedeuten, ich sei in Opposition zu dern Bewegung des deutschen Volkes gestanden. Die Organisation des Nationalsozialismus  setzte sich mit einer, in der Geschichte kaum vergleichlichen Wirkung durch und zwar für das Abendland keineswegs negativ. Die Partei hat in dieser ersten Zeit der nationalen Volksbewegung die damals einzig mögliche Form zu geben vermocht“ (Karst Bd. III, S. 163).

Hier wird die Dialektik von Befreiungsbewegung und NS-Form noch einmal sehr deutlich gemacht, dennoch vom Gutachter nicht zur Kenntnis genommen. Ebenso wird die zeitliche Begrenzung nicht bemerkt: dieser ersten Zeit, damals. Es ist in der volkspädagogischen Geschichtsdarstellung leider üblich, die zwölf Jahre des Nationalsozialismus einzig vom Ende und von Auschwitz her zu deuten und historische Veränderungen und Widersprüche auszublenden.

Bereits in dieser ersten, der „Bewegungsphase“ des NS-Regimes, eilte Kolbenheyer zur Hilfe und begann, seine Ideen per Vortrag zu verbreiten. Da man von Seiten der Partei nicht sicher war, ob Kolbenheyers schwer verständliche Reden der Sache eher nutzten oder schadeten, wurde er wegen einiger inkriminierter Äußerungen mit einem vorübergehenden Redeverbot belegt.

Der Gutachter, dem die Theorie Kolbenheyers ebenfalls schwer verständlich oder ganz unzugänglich blieb, stuft sie jedenfalls eindeutig als nationalsozialistisch ein. Die Formulierung, Kolbenheyer sei dem NS-Regime zur Hilfe geeilt, muß nicht kommentiert werden.

Gerade durch seinen Kampf um deutsche Geisteshaltung gegen die Verpolitisierung des Volkes auf Kosten des Geistes ist Kolbenheyer mit höchstgestellten Persönlichkeiten des Dritten Reiches ständig in Fehde gelegen.[99]

Im Geistigen, allein im Geistigen liege die große Chance des deutschen Volkes, und sie wäre heute vielleicht nicht die einzige, wenn man früher, als er in den Zeiten des Zenits deutscher Macht in seinen Reden immer wieder auf die Notwendigkeit und Bedeutung des Geistes hingewiesen hat, auf ihn gehört hätte, anstatt den Rufer und Mahner als Reaktionär zu verteufeln und ihm in der Presse sogar mit den Fäusten der SA zu drohen, ja anstatt Redeverbot über ihn zu verhängen und ihm unverhüllt Dachau anzudrohen, wie es tatsächlich geschehen ist.[100]

Als noch in den letzten Tagen des vergangenen Regimes der Langen-Müller-Verlag Opfer und Besitz des Eher-Konzerns wurde, des alleinherrschenden Parteiverlages der NSDAP, war Dr. Kolbenheyer der einzige Hauptautor, der es gewagt hat, aufs heftigste gegen diese beispiellose Gesichtsveränderung seines Verlages aufzutreten, […] gegen die Verpolitisierung des Unternehmens[101]

Im selben Jahr 1933 war er aber aktiv bei der „Neuordnung“ der inzwischen von „artfremden Literaten“ befreiten Preußischen Dichter-Akademie in Berlin beteiligt.

Die in Anführungszeichen gesetzten Zitate bleiben ohne Quellenangabe, es handelt sich wiederum nicht um Worte Kolbenheyers. – Zum energischen Bemühen Kolbenheyers, die Akademie vor politischer Vereinnahmung zu bewahren, ist weiter oben bereits das Notwendige gesagt worden.

Seine Werke waren, der lästigen Konkurrenz der verbotenen Literatur ledig, nun plötzlich gefragt. Kolbenheyer trat an die Öffentlichkeit und entdeckte seine Berufung als Retter der deutschen Geisteskultur:

Dergleichen hat sich Kolbenheyer niemals angemaßt, und auch das folgende Zitat steht damit in keinem Zusammenhang:

 „Nun war ich aber, soweit es das kulturelle Leben anging, in den politisch bewegten Parakosmos durchgebrochen. Ich habe öffentlich gesprochen, und meine Rede war verboten worden. Dabei wurde mir erst bewußt, daß die stürmische Freiheitsbewegung meines Volkes ein Anrecht auf meine Person habe. Mein Lebenswerk war weit ins Volk eingedrungen, ich hatte Anzeichen, daß es eine bildnerische Wirkung ausübe. In einer Umbruchszeit verpflichtete das. Verantwortungsbewußtsein nahm mir die beglückende Selbstbefangenheit meines früheren Lebens“ (Karst Bd. III, S. 234).

Kolbenheyer nahm durchaus wahr, daß sein plötzlicher Erfolg mit dem Triumph der gesellschaftlichen Gruppen einherging, denen er sich auch zuvor schon verbunden gefühlt hatte. Da er sich aber als unabhängigen Dichter begreifen wollte, neigte er dazu, seine eigenen Aufstieg nur durch Zufall mit dem Sieg der Nazi-Bewegung korrespondieren zu sehen. Im Stile seiner gestelzten Philosophie [sic!] liest sich das so:

 „Wenn ich für den Anteil meiner eingeordneten Funktion dem Parakosmos meines Daseins Schöpferisches anzubieten hatte, so konnte dieser Einschlag in das äußere, völkische Ereignis der Gegenwart doch im wesentlichen nur wie ein Spiel des Zufalls wirken, als sei es eine ephemere Erscheinung wie so viele andere. Mit dem Anlauf der nationalen Freiheitsbewegung aber steht mein öffentliches Auftreten in keinem direkten genetischen Zusammenhang“ (Karst Bd. III, S. 142).

Das Zitat steht in keinerlei Zusammenhang mit der vom Gutachter vorgegebenen Deutung – es widerspricht ihr.

An anderer Stelle freilich beruft er sich eben nicht auf den Zufall, sondern auf seine Gene, die seine persönliche Entwicklung mit der „seines“ Volkes gleichschalteten:

Niemals und nirgendwo hat sich Kolbenheyer auf seine „Gene“ berufen; der Begriff taucht in seinem Werk und natürlich auch im folgenden Zitat nicht auf.

 „Daß ich gerade um diese Zeit durch das Theater und meine Vorträge aus meiner Zurückgezogenheit in die Öffentlichkeit gelangte, hat keinen politischen Grund. Die große äußere Bewegtheit meines [25:]

Lebens ist eine der sonderbaren, von äußeren Zufällen kausal unabhängigen Übereinstimmungen meiner erbbedingten Entwicklung meines Volkes. Und gerade dieser Parallelismus hat mich die politische Lage freier beobachten lassen, ohne politisch tätig gewesen zu sein. So vermochte ich, erschließender für mich, die Volksbewegung vom Volke aus biologisch zu beobachten, ohne mich von Augenblicksereignissen und der Presse leiten zu lassen, die nur den Zufall und die Persönlichkeiten des Zufalls kennt“ (Karst Bd. III, S. 26).

Das Zitat ist wiederum nicht an der angegebenen Stelle zu finden, sondern 100 Seiten danach. Aus ihm ist abzulesen, daß Kolbenheyer sich als Betrachtender, nicht als politisch Handelnder verstand. Von einer Gleichschaltung seiner Gene mit denen des Volkes, wie das der Gutachter herausgelesen haben will, ist schwerlich etwas zu erfahren.
Die beiden Zitate mögen genügen, um zu verdeutlichen, daß Kolbenheyer selbst die Notwendigkeit sah, seinen Durchbruch zum Erfolg zu rechtfertigen

Wohl kein unvoreingenommener Leser der beiden Passagen wird auch nur ansatzweise derartiges feststellen können.

daß ihm das aber nur durch die Verwendung von Gemeinplätzen (Zufall, Gene) gelang.

Wo der Gutachter den Gemeinplatz „Gene“ bei Kolbenheyer verwendet gesehen haben mag, soll sein Geheimnis bleiben. „Im Auslegen seid frisch und munter / Legt ihrs nicht aus, so legt was unter.“ Goethe (Zahme Xenien).

Auch die Tatsache, daß er nach 1933 seinem bereits vorhandenen dichterischem Werk kaum noch etwas Substantielles hinzuzufügen hatte, ist Kolbenheyer aufgefallen. Und auch hier gibt er nicht zu, daß er sich damals in dem Erfolg gesonnt hat, den ihm die brauchen Machthaber gewährten

Abermals gönnt uns der Gutachter hier einen nur ihm möglichen tiefen Blick in das innerste Seelenleben des Dichters. Wer dergleichen behauptet, muß es beweisen können.

und daß er sich hauptsächlich auf das Verfassen von propagandistischem Aufsätzen und Reden verlegt hatte:

 „Vom Herbstbeginn des Jahres 1933 über die Jahre 1934 bis 1935 bis in den Spätherbst 1936, also durch drei Jahre habe ich weder Dramen noch Erzählungen geschrieben. Wenn ich mich erinnere, wie schwer mir die Schaffenspause in der Zeit des ersten Krieges gefallen ist, scheint es mir merkwürdig, daß ich diese Pause kaum empfand. Damals wurde der Anwuchs der dichterischen Systeme gewaltsam unterbrochen, in der Zeit 1933-1936 wurden die theoretischen stark bewegt, sie hatten gleichsam nachholenden Antrieb gefunden“ (Karst Bd. II, S. 222).

Das Zitat findet sich nicht an der angegebenen Stelle, sondern im 3. Band des Karst. Kolbenheyer spricht im Anschluß an diese Zeilen vom ständigen Wechsel theoretischen und dichterischen Schaffens. Seine oben angeführte Interpretation hat der Gutachter also im Sinne der Goethe-Xenie untergelegt; aus dem Text ist sie nicht abzuleiten. Nun wird er so kräftig nachlegen, daß man von der Fäschung von Beweismitteln sprechen muß:

Kolbenheyers „theoretische Systeme“ wuchsen an Vortragsthemen wie „Deutsche Freiheitsidee“ (1933), „Die volksbiologischen Grundlagen der [nationalsozialistischen!] Freiheitsbewegung“

Das Wort [nationalsozialistischen!] hat der Gutachter fingerfertig eingefügt. Es kommt bei Kolbenheyer auch im betreffenden Aufsatz nicht vor. Der Gutachter liest nicht, was geschrieben steht, sondern schreibt, was Kolbenheyer hätte schreiben müssen, damit er dem Zerrbilde gleicht, das er von ihm vor dem Gutachten entworfen hat.

 „Arbeitsnot und Wirtschaftskrise, biologisch gesehen“ (1935), „Der einzelne und die Gemeinschaft“ (1939) oder „Das Geistesleben in seiner volksbiologischen Bedeutung“ (1942) u.v.a.

Der Gutachter macht sich nicht die Mühe, den Inhalt der genannten Aufsätze zur Kenntnis zu nehmen, sondern beschränkt sich auf Auszüge aus dem Inhaltsverzeichnis des Vorträge-Bandes.

Kolbenheyer berief sich nach dem Krieg häufig auf Schwierigkeiten, die er auch mit verschiedenen Parteifunktionären gehabt habe. Aber es gab wohl niemanden, der solche Schwierigkeiten nicht hatte in einem System, wo jeder Parteibonze gegen den anderen kämpfte und der Günstling des einen zwangsläufig bei den Konkurrenten Verdacht erregte.

Der Gutachter unterläßt es, die Art dieser Schwierigkeiten zu definieren. Es ging eben nicht um Differenzen bei der Vergabe von Posten, Druckkapazitäten oder Auflagenhöhen, sondern – und das verschweigt der Gutachter wohl wider besseren Wissens – um solche weltanschaulicher Art.

Hinzu kam, daß Kolbenheyer als Persönlichkeit sich nicht vereinnahmen ließ, sein Selbstverständnis erlaubte ihm wohl die ideologische Hilfestellung, nicht aber eine Unterordnung, zumal er sich geistig weit überlegen fühlte.

Das sind nun erstaunliche Erkenntnisse, die für das Gutachten aber ohne Folgen bleiben. Dem Gutachter gelingt der Spagat, fehlende Unterordnung und Sonderrolle als typisch nazistisches Denken anzubieten.

Seine solchermaßen erworbene Sonderrolle stilisierte er gerne zu einer Art moderierendem Widerstand empor:

 „Aus dieser sonderbaren Konstellation meines Dasein, das seine unbefangene Eigenart fast einsiedlerisch zu behaupten suchte und sich doch in einem nicht ungefährlichen Einsatz der unmittelbaren Einwirkung auf den Parakosmos auszusetzen gedrungen fühlte, wurden die eigentümlichen Widerstände verständlich, die ich im politischen Leben, soweit es mich betraf, allenthalten zu fühlen bekam. Ich war den Parteipolitikern während der NS-Zeit suspekt und blieb es erst recht den Haßpolitikern nach 1945.

Meine literarische Wirksamkeit bezeugt immerhin, und das spricht auch für die natürliche Bedingtheit der NS-Bewegung, daß selbst zu der drangvollsten Zeit des ersten revolutionären Durchbruches ein Widerstand gegen das Vielzuviel möglich war und sich auch weiterhin Widerstand gegen Übergriffe behaupten ließ. Nur mußte dieser Widerstand von dem Willen getragen sein, Hilfe zu bringen und nicht lediglich zu opponieren“ (Karst Bd. III, S. 235). [Der letzte Teil des Satzes ist bei Kolbenheyer kursiv hervorgehoben. 26:]

Jahre zuvor hatte sich Kolbenheyer bereits dazu hergegeben, als Exponent des neuen Deutschland auf einer langen Vortragsreise durch England das dortige Publikum von der kulturellen und biologischen Sendung des Nationalsozialismus zu überzeugen.

Typisch für den Gutachter ist hier zunächst wieder einmal der Versuch, dem politischen Gegner niedere Motive zu unterstellen. Dieser kann sich einfach nur „hergeben“ ; Aufrichtigkeit und Ethos werden ihm von vornherein abgesprochen.

Die in England gehaltenen oder dort verbreiteten Vorträge und Aufsätze Kolbenheyers befassen sich mit dem Ziel Europa oder tragen Titel wie „Völkerverständigung“ . Wenn das nach Meinung des Gutachters die Sendung des Nationalsozialismus war, so ist seine Empörung schwer zu verstehen. Die Ursache liegt darin, daß er sich nicht die Mühe gemacht hat, diese Texte zu lesen und daher auch jeden Beleg für diese These schuldig bleibt und bleiben muß.

In den Kriegsjahren sah er seine Aufgabe dann doch mehr in der „Lebenshilfe“, die er wiederum durch zahlreiche Vorträge gewährte:

 „Noch in den Jahren 1941 und 1942, als das geeinte Reich nach Siegen, die eine Welt bestaunte, in voller Kraft und Glaubensgewißheit stand, seinen Platz unter den freien Völkern erkämpfen zu können, wurde ich mehr als früher von der Allgemeinheit in Anspruch genommen. Fast schien es, als sei ich meinem Lebenswerke entrissen. Auch die Arbeit an meiner Gesamtausgabe und der Volksausgabe der Paracelsus-Trilogie hatte etwas Abschließendes an sich. Anforderungen zu Vorträgen und Vorlesungen aus meinen dichterischen Werken häuften sich. Ich mußte daran denken, daß jene Stunden des Besinnens und einer kunstgeführten Sammlung meinem tiefbewegten Volke zur Lösung innerer Spannungen, also zu einer Lebenshilfe geraten könnten. Es blieb mein Gewissen bei dieser Preisgabe mehr beschwichtigt als beruhigt. Ich übernahm die Verpflichtung voll Unruhe, wie werde es mit mir weitergehen? Vom Spätherbst 1940 bis in den Herbst 1941 waren es fünft Vortragsreisen, die ungefähr 60 Tage beanspruchten“ (Karst Bd. III, S. 443).

Stunden des Besinnens und einer kunstgeführten Sammlung also suchte Kolbenheyer seinem Volke zu vermitteln – für den Gutachter ein zutiefst verwerfliches Ansinnen. Denn der Vorträge-Band enthält aus dieser Zeit nur 2 (zwei) politische Texte, von denen einer die Paracelsus-Rede ist. Der andere wäre die Lektüre des Gutachters wert gewesen: Sie befaßt sich nämlich mit dem Thema „Jugend und Dichtung“ (Mai 1942) und wendet sich, wenn auch mit der gebotenen Vorsicht, gegen formelhafte „Gesinnungskundgebungen“ [102].

Aus solchen gravierenden Fehleinschätzungen der eigenen Rolle ergaben sich dann zwangsläufig Verzerrungen in der Wahrnehmung der Umwelt. Als er im Februar 1942 zur Kant-Kopernikus-Feier nach Königsberg geladen wurde, konnte er dort, obwohl ihm der berüchtigte Gauleiter Koch nicht gewogen war, vier Tage lang zahlreiche Vorträge und Dichterlesungen halten, von Gespräch zu Gespräch eilen, so gesucht war er als Dichter und Theoretiker. Dies veranlaßte zu folgender Bemerkung:

 „All dies möge erinnern, daß im Deutschland dieser Zeit auch ein Mann, der nicht an den politischen Strängen zog, im Vororte eines bedrängten Gaues nicht wesentlich behindert werden konnte, wenn die geistigen Kreise ihm zugewandt blieben. Das Gerücht vom literarischen Terror dieser Zeit ist eine der Propagandalügen der Emigration [!], die für sich alle ‚Literatur‘ in Anspruch nahm. Verpönt konnte jene liberalistische Libertinage gelten, deren Spiel man unter der Reedukation der Nachkriegszeit genügend beobachten konnte. Wenn je im deutschen Volke, so ist in der Zeit nach dem Kriege von kulturpolitischer Zwangsherrschaft zu sprechen. Das deutsche Volk schweigt noch und wartet“ (Karst Bd. III, S. 500 [recte: 500f.]).

Kolbenheyers Stellung im „Dritten Reich“ wird etwas deutlicher, wenn man feststellt, daß er zwischen 1933 und 1945 eine ganze Reihe der bedeutendsten deutschen Literaturpreise erhielt. An das Jahr 1938 erinnerte er sich besonders gerne:

 „Inzwischen näherte sich mein 60. Geburtstag. Er brachte mir volle Erntegarben der Anerkennung und Treue. Das Reich verlieh mir die höchste Auszeichnung, den Adlerschild“ (Karst Bd. III, S. 376).

Kolbenheyer legte Wert darauf, daß der Adlerschild vom Reich verliehen wurde, nicht von der Partei, eine Differenzierung, die an der Realität weit vorbeigeht. Keinen der Preise, die ihm verliehen wurden, hätte er erhalten, wäre er nicht ein zumindest gerne geduldeter Autor gewesen.

Das ist ohne Zweifel richtig, muß aber durch die Feststellung ergänzt werden, daß das Vorschlagsrecht für alle diese Preise nicht bei der NSDAP und ihren Gliederungen, sondern fast ausnahmslos bei Kulturschaffenden lag.

Es waren unter anderem folgende Auszeichnungen:

1933 Senator der Deutschen Akademie in MÜNCHEN

1935 Goethepreis der Stadt BREMEN

1936 Literaturpreis der Stadt MÜNCHEN [27:]

1937 Goethepreis der Stadt FRANKFURT

1938 Adlerschild des Deutschen Reiches

1938 Ehrenmitglied der Rumänischen Akademie BUKAREST

1941 Kant-Plakette der Stadt KÖNIGSBERG

1941 Ehrenmitglied der Akademie der Wissenschaften in WIEN

1942 Nicolai-Medaille der Wiener Philharmoniker

1942 Paracelsuspreis der Stadt VILLACH

(1943 Stiftung des mit 10.000 RM ausgestatteten E. G. Kolbenheyer-Preises der Stadt KARLSBAD)

1944 Grillparzer-Preis der Stadt WIEN[103]

Der Gutachter entnimmt diese Aufstellung einer kleinen Werbebroschüre der Kolbenheyer-Gesellschaft.

Bei soviel öffentlicher Anerkennung blieb notgedrungen [sic!] auch der wirtschaftliche Erfolg nicht aus. Die Auflagen der Kolbenheyerschen Werke, vor allem der Romane, aber auch der (selten gespielten) Dramen und der beiden Lyrik-Bände stiegen beharrlich. Seine Vorträge wurden gedruckt, ebenso einige Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträge. Seine Werke gehörten nun zur Grundausstattung der öffentlichen Bibliotheken, wurden an den Schulen behandelt, und an den Universitäten entstanden Dissertationsthemen daraus. Je länger das „Dritte Reich“ währte, desto wohlhabender wurde Kolbenheyer, selbst in den Kriegsjahren nahm sein Reichtum zu:

 „Zu meinen schmerzlichen Erinnerungen gehört, daß ich meiner besten Wirkung gerade erst gewiß werden konnte, als mein Volk dem Verzweiflungskampfe entgegentrieb. Die Gesamtausgabe meiner Bücher und Schriften war begehrt, ihre Auflage bald erschöpft, die Volksausgabe der Trilogie war in 50.000 Exemplaren aufgelegt worden, sie mußte in gleicher Auflagenhöhe in wenigen Monaten neu erscheinen“ (Karst Bd. III, S. 454).

Nun gilt heute als unumstritten, daß das Leseinteresse jener Jahre eben nicht expliziter Nazi-Literatur galt, sondern auf der einen Seite ablenkender Unterhaltungsliteratur, auf der anderen anspruchsvoller und berührender Dichtung.

Anstelle der öffentlichen Bibliotheken traten nun als Großabnehmer die Feldbüchereien, die dafür sorgten, daß Kolbenheyers Werk im Gefolge deutscher Panzer ganz Europa überrollen konnte.

Dergleichen Passagen kommentieren sich selbst.

Aber selbst zu diesem Zeitpunkt wollte sich Kolbenheyer noch nicht als Nutznießer des Nationalsozialismus sehen; stur blieb er bei seiner Überzeugung, sein Erfolg gründe sich nicht auf der Protektion durch das System, sondern auf der der „biologisch notwendigen“ Hinwendung des deutschen Volkes zur „artgerechten“ Literatur:

 „Die großen Auflagen, die von den Feldbüchereien angefordert wurden, zeigen keinerlei parteipolitisches Gepräge. Der deutsche Frontsoldat wählte und entschied deutsche Literatur.“ (Karst Bd. III, S. 97)

Es wäre für den Leser des Gutachtens aufschlußreich gewesen, welche Kolbenheyer-Bände in die Feldbücherei kamen. Vor allem war es die „Karlsbader Novelle“ um Goethe. Sie hatte zu ihrer Durchsetzung keine Panzer nötig.

Abermals mißbilligt der Gutachter die Tatsache, daß Kolbenheyer stur bei seinen Überzeugungen blieb. Das geschieht in der Absicht, ihn auch charakterlich zu diskreditieren. Der Gutachter merkt nicht, daß er damit seine eigene Grundthese unterläuft, nämlich die, daß Kolbenheyer sich um Geldes und Ruhmes wegen bereitwillig den Mächtigen zur Verfügung gestellt habe. Aber hätten diese Motive nicht auch vor 1933 und nach 1945 Gültigkeit haben müssen? Geld und Ruhm gab es auch in diesen Zeiten durch bedenkenlose Anpassung an den Zeitgeist zu erwerben.

Allerdings haben auch Kolbenheyers Charaktereigenschaften erheblich zu seinen in allen von ihm durchlebten Staatsformen auftauchenden Schwierigkeiten beigetragen. Überzeugt von der Richtigkeit seines Kunstwillens und seiner Philosophie, sind bei ihm Züge von Starrsinn, absoluter Kompromißlosigkeit, Schroffheit und Direktheit, Verbitterung und in Ansätzen auch Haß vor allem gegen Unaufrichtigkeit und Anmaßung der Ämter zu spüren. Auch Züge von Eitelkeit und Sendungsbewußtsein sind ihm nicht fremd. Vor allem aber mußte sein biologisch begründetes Weltbild mit allen politisch-ideologisch fundierten und „konjunkturpolitisch“ (wie Kolbenheyer das nannte) handelnden Staatsformen kollidieren, denn hier kannte er keinerlei Zugeständnisse. Er hatte seine Sache über alles gestellt, und nahm dafür selbst den Verlust langjähriger Freunde und Verehrer in Kauf (Wandrey, Stapel). Auf der anderen Seite war er bereit, für aufrichtige Freunde große Opfer zu bringen, ohne davon Aufhebens zu machen. „Gib und schweig!“ lautete seine Devise.

Zumindest für die letzten fünf Jahre des „Dritten Reiches“ [der Gutachter unterläßt es nie, hier die politisch korrekten Anführungszeichen zu setzen] läßt sich Kolbenheyers Verdienst an dieser Entscheidung für die „deutsche“ Literatur quantifizieren.

Im folgenden treibt der agitatorische Eifer den Gutachter dazu, zu einem stilistischen Mittel zu greifen, das sich in der DDR- und der sowjetischen Publizistik größter Beliebtheit erfreute: die spöttisch „während-Methode“ genannte Art, Dinge zu vergleichen, miteinander zu verknüpfen und Kausalität zu unterstellen, die nur scheinbar miteinander zu tun haben: Hermann Kant, genauer Kenner der Presseszene in der DDR, hat sich in seinem Roman „Das Impressum“ darüber erheitert. Er läßt dort einen Redakteur sagen:

Ich könnte mir gut vorstellen, daß hier die bewährte „Während-Methode“ am Platze wäre: „Während die Säuglingssterblichkeitsziffer vom Nato-Staat Portugal zu den höchsten in Europa gehört, ist es dank der sozialistischen Fürsorge für die Familie und besonders für Kind und Mutter in der DDR gelungen …“, du verstehst, die bewährte „Während-Methode“ ![104]

Man kann derart aber eben auch perfide Wirkungen erzeugen: „Während Hamburger Kinder im Phosphorhagel der Alliierten verschmorten, prüfte Thomas Mann im sonnigen Kalifornien kennerisch die Trinktemperatur eines weißen Burgunder.“ Nun also der Gutachter:

Während eine große Zahl der Autoren, die unter seinem Beifall als „artfremd“ und „undeutsch“ in Isolation oder Emigration getrieben worden waren,

Dem Gutachter dürfte es schwerfallen, einen Beleg für das Wort „Beifall“ zu finden. Die in Anführungszeichen gesetzten angeblichen Kolbenheyer-Vokabel sind wieder einmal ein Phantasieprodukt des Gutachters.

ja Schwierigkeiten hatte, sich überhaupt nur ausreichend zu ernähren, und während andere Literaten im Krieg verheizt oder in Konzentrationslagern ermordet wurde, entwickelte sich Kolbenheyers Einkommen erfreulich nach oben.

Aufklärung über die Gründe für die in der Tat auch für Kolbenheyer ungewöhnlich hohen Honorare der Jahre 1941-1943 gibt Moser selbst in seinem Zitat auf S. 27. Dimt schildert den Zusammenhang so:

Wieso er ein so auffällig hohes Einkommen gehabt habe? – Durch das Paracelsus-Gedenkjahr [1941 – 400. Todestag. A. P.], das die Volksausgabe der Trilogie erbrachte, und das sechzigjährige Jubiläum, zu dem die achtbändige Jubiläumsausgabe seiner Werke erschien.[105]

Übrigens hat Kolbenheyer die ihm angebotene Entschädigung in Höhe von 52.000 RM für einige Tausend seiner Bücher, die in Leipzig einem Terrorangriff zum Opfer fielen, zugunsten des zerstörten Verlages nicht angenommen.[106]

Er bezog:

1940:  55.721 RM

1941: 146.367 RM

1942: 111.189 RM

1944:  82.384 RM

1945:  26.383 RM [28:]

Daß Kolbenheyer der Zeit, in der es ihm so gut ergangen war, nicht nur aus ideellen Gründen nachtrauerte, mag verständlich sein (1946 betrug sein Einkommen nur noch 3.147 RM).

Immer wieder der durch nichts belegte Versuch, Kolbenheyer auch charakterlich zu demontieren.

Über die Gründe für die in der Tat hohen Einkünfte ist bereits oben ausreichend gesprochen worden. Der Hinweis auf angeblich deswegen im Dritten Reich hungernde Schriftsteller ist ebenso diffamierend wie absurd. Schriftsteller leben nun einmal von ihren Honoraren.

Eine seiner letzten Taten während der Nazi-Zeit bildete die Veröffentlichung des bereits erwähnten Vergeltungsartikels im „Westdeutschen Beobachter“ vom 25. 12. 1943, der in zahlreichen anderen Zeitungen nachgedruckt wurde, jenes Artikels, in dem er den rücksichtslosen Einsatz der Vergeltungswaffen (V1) forderte, denn zu sehr war sein persönliches Geschick mit dem des Nationalsozialismus verknüpft, als daß er nicht gespürt hätte, daß er als Schriftsteller das Ende der nationalsozialistischen Zeit nicht ohne Schaden überstehen könnte.

Die Unterstellung, Kolbenheyer habe die Vergeltung gefordert, um seine Honorare zu sichern, verrät zum einen etwas über die Denkweise des Gutachters, zum anderen aber die offensichtliche Unkenntnis des betreffenden Artikels. Der Gutachter vermeidet es daher auch, seine These durch Zitate zu belegen, und eilt schnell zu dem von ihm benutzten Buch. Den Aufsatz selbst hat er nicht in der Hand gehabt, es ist ihm auch entgangen, daß er im Bd. 2/VIII der GAW nachzulesen gewesen wäre. Vermutlich würde auch Moser heute keinen Vorwurf wegen der Vergeltungs-Vokabel mehr erheben, da der Begriff in die Militärstrategie fast aller Staaten übernommen worden ist und als legitimes Mittel der Kriegsführung gilt.

Wehmütig erinnerte er sich noch Jahre nach der Niederlage:

 „In jenem Jahre 1942 stand ich auf der Höhe meines öffentlichen Wirkens. Jäh, unter Terrorgewalt des Feindes, wurde es abgebrochen. So hat mich das Geschick auf mich selbst zurückgewiesen. Von da ab gehörte mein Leben nur mehr der Stille, aus der ich im Jahre 1932 für ein Jahrzehnt abgerufen wurde. Ich habe in dieser Zeit mit Hunderten diskutiert, und nur mit Mühe konnte ich meine Muße gewinnen. Es war eine sonderbare Zeit, an der mir heute am wunderlichsten erscheint, daß mein Werk keinen Schaden an ihr genommen hat“ (Karst Bd. III, S. 495).

Wehmut kann aus diesen Sätzen wohl nur der Gutachter herauslesen, dem immer wieder tiefe Blicke ins Unbewußte des Dichters gelingen. – Aufschlußreich aber wäre es für die Einschätzung Kolbenheyers gewesen, wenn das Zitat auch noch den folgenden Satz umschlossen hätte:

Es gelang, weil ich unter kein Kommando gestellt war und keinerlei Konzessionen zu machen brauchte. (ebd.)

Aber dieser Satz fügte sich wohl nicht in die Vorgaben des Gutachters.

 

BEURTEILUNGEN ERWIN GUIDO KOLBENHEYERS

Abschließend sollen einige Beurteilungen Kolbenheyers zitiert werden, die das oben Dargelegte von verschiedenen Ansatzpunkten her bestätigen:

Abermals unterläßt es der Gutachter, über die Auswahlkriterien zu informieren. Warum gerade diese Stimmen? Und hier kurz vor Schluß des Gutachtens enthüllt dessen Autor schlagartig und unfreiwillig seine Arbeitsmethode: Es wurden nur solche Stimmen ausgewählt, die das oben Dargelegte von verschiedenen Ansatzpunkten her bestätigen. Andere Meinungen wurden von vornherein nicht berücksichtigt. Um eines der wichtigsten Versäumnisse wenigstens anzudeuten: Josef Mühlbergers Standardwerk „Geschichte der deutschen Literatur in Böhmen 1900-1939“[107], in dem Kolbenheyers Werk ausführlich gewürdigt wird, war dem Gutachter offenbar nicht bekannt.

Statt Quellenangaben gibt der Gutachter nur Daten als Beleg – er hat die Vorauswahl ganz einfach anderswo abgeschrieben.

 „Kolbenheyer, der heute längst in das Bewußtsein der Nation eingegangen ist, hat langer Zeit des Wartens bedurft, ehe der Stamm seines Werkes im Boden seines Volkes Wurzeln schlagen konnte. Vorwiegend ist es das letzte Jahrzehnt gewesen, währenddessen er der großen Gemeinde ans Herz wuchs, die heute seinen Büchern Unwägbares verdankt“ .

(Karl Ude, Münchner Neueste Nachrichten, 30. 12. 1943)

 

 „Mit Erwin Guido Kolbenheyer, einem literarischen Jugendfreund, der heute daran vielleicht nicht gerne erinnert wird, weil er einer der offiziellen Dichter und Akademiker Hitlerdeutschlands geworden ist [!], büffelte ich die Nächte durch …“

(Stefan Zweig, Die Welt von Gestern, Stockholm 1944, Sonderausgabe Frankfurt 1978, S. 121).

Hier wäre der Hinweis unumgänglich gewesen, daß Kolbenheyer diese Beziehung sehr anders darstellt. Im „Karst“, Bd. I, der vom Gutachter aber nicht verwendet worden ist, schreibt Kolbenheyer:

Was Stefan Zweig über unseren studentischen Verkehr in seiner Lebensbeschreibung sagt, beruht nicht auf Wahrheit … (S. 427)

und Kolbenheyer begründet das ebd. ausführlich. Daß sich Zweig unter anderen politischen Umständen auch sehr anders und sehr lobend über Kolbenheyer ausgesprochen hat (vgl. Karst, Bd. II, S. 435) wird vom Gutachter unterschlagen.

 

 „… erinnere ich mich eines Führer-Gedichts und des Artikels über die V-Waffen, den Kolbenheyer anläßlich seines 65. Geburtstages unter dem Titel ‚Warum Vergeltung?‘ in der Tagespresse verbreiten ließ …

Kolbenheyers geistige Bedeutung habe ich immer für gering gehalten … Die sehr hohen Auflagen seiner Bücher dürften darauf zurückzuführen sein, daß die N.S.-Büchereien Anweisungen hatten, sie zu erwerben und einzustellen.“

(Werner Bergengruen, Zürich-Oerlikon, 31. 8. 1948).

[29:]

 

 „Kolbenheyer hat, wie ja klar gesehen wird, aktiv an der Zementierung des Blut- und Rassenwahns mitgearbeitet … Ich erinnere mich einer wilden nationalistischen Rede Kolbenheyers, ich replicirte, ich war auch für ‚Nation‘, aber man mußte vorher genau sehen, mit welchem Inhalt man seinen Nationbegriff füllte. Dem wich er aus“ .

(Alfred Döblin, Baden-Baden, 17. 8. 1948)

(Zeichensetzung wie auch beim vorigen Zitat original.)

 

 „Herr Dr. Dr. Kolbenheyer … war der geistige Paladin eines Systems, das wir kennen und das er erst recht gekannt hat. Eines Systems, das die politischen Gegner zu Tode marterte, das ganze Rassen auszurotten suchte, das die Bücher verbrannte, K.’s Kollegen aus der Dichterakademie und ihrem Vaterlande trieb, das eigene Volk noch sehenden Auges in den Abgrund jagte. Herr K. wird nicht bestreiten können, noch wollen, daß er durch seine Schriften und mit seinem Namen der Vervollkommnung dieses entsetzlichen Systems gedient hat.“

(Erich Kästner, München 23. 8. 1948)

 

 „… ging Kolbenheyer auf Gralssuche. Nietzsche und Richard Wagner leiteten ihn in die Landschaft der sozial und ethisch Emanzipierten. Er wurde Monist … Der biologische Monismus wurde nicht nur gegen den alten und jungen Kantianismus (Windelband) ausgespielt, sondern in den Nationalitätenkampf des alten Österreich eingeführt: die Reichsidee ist biologischer Auftrag an das vitalste, ‚jüngste‘, Volk der Geschichte: das deutsche. Hier liegt der Berührungspunkt mit dem im gleichen geographischen Raum aufgewachsenen Adolf Hitler.“

(Curt Hohoff, Süddeutsche Zeitung, 14./15. 4. 1962).

 

Es gibt nur wenige Philosophen, von denen Kolbenheyer sich so abgegrenzt hat wie Nietzsche:

Dieser feminin-exaltierte „Wille zur Macht“ hat manches Wirrsal in unklaren Köpfen angerichtet, er kann als ein Schlagwortrequisit einer übelbeleumundeten Gründerzeit verstummen. Er war allzu zeitgemäß.

Hohoff will hier nur Kolbenheyer in eine Traditionslinie stellen, die nach 1945 mit Rassismus und Übermenschentum in Verbindung gebracht worden ist. Hingegen dient der Name Windelband wohl nur im Sinne Lichtenbergs dazu, uns zu zeigen, daß der Autor etwas wisse.

 

 „Erwin Guido Kolbenheyer … war ein verworrener und mit seiner Verworrenheit prunkener Literat. Literarisch wirksam war dieser verschrobene Schriftsteller nie, auch nicht zu der unseligen Zeit, da er von den Nationalsozialisten als einer der Ihren erkannt und auf den Schild eines ‚Präceptor Germaniae‘ gehoben wurde. Er war einer der Ihren in seinem geradezu tollwütigen Nationalismus, seinem Haß auf Christentum, Humanismus und Intellekt. Er sang den Er war einer der Ihren sin seinem geradezu tollwütigen Nationalismus, seinem Haß auf Christentum, Humanismus und Intellekt. Er sang den ‚Führer‘ an … Er hatte, auf seine kaum leserliche Art, mühsam und mit quacksalberischer Gelehrsamkeit eine Art metaphysischen Biologismus konstruiert, der den Intentionen des ‚Dritten Reiches‘ grandios entgegenkam … Seine Tragik war, daß seine Seitenexistenz durch die verfluchte Zeit in die Mitte gezogen und ernst genommen werden mußte, daß seine Arbeit das Unheil bestärkte und der Schuld den falschen Schein poetischer und philosophischer Berechtigung gab. Und er half dazu. Er, seine Erscheinung, mag als Warnung weiterleben. Sonst aber wird ihr bestes Teil das Vergessen in Gnade sein.“

(Friedrich Luft, Die Welt, 16. 4. 1962).

 

 „Kolbenheyer schloß sich nicht opportunistisch den Nazis an …, aber in vielem vertrat er die gleichen Ideen wie diese und ließ es bereitwillig zu, daß man seinen Namen als Aushängeschild verwendete … Noch 1944 konnte Kolbenheyer mit Hilfe des damaligen Reichsprotektors in Böhmen und [30:] Mähren seine dramatische Tetralogie ‚Menschen und Götter‘ drucken lassen … Hitler verherrlichte er in kritikloser, hymnischer Bewunderung … 1939 sprach Kolbenheyer in einer Rede auf der Reichstagung des ‚Amtes für Schrifttumspflege‘ von den ‚genialen Führern‘ Hitler und Mussolini, und 1942 rief er im Rahmen der Salzburger Kulturtage die Hitler-Jugend dazu auf, sich des Führers würdig zu erweisen … Selbst nach dem Zweiten Weltkrieg wollte Kolbenheyer nicht zur Kenntnis nehmen, auf welch verbrecherische Weise Hitler den Krieg geplant hatte … In seiner … Autobiographie … hält er in eigensinniger Starrheit an seinen Irrtümern fest“ .

(Karl Pörnbacher, Bayerischer Rundfunk, 21. 9. 1980)

 

[Stempel] Prof. Dr. Dietz-Rüdiger Moser [Unterschrift]

 

Dem Gutachter muß insgesamt vorgeworfen werden, daß seine ideologische Voreingenommenheit Inhalt und Methode seiner Arbeit bestimmen. Das zeigt sich deutlich darin, daß

·    die Interpretation der Zitate diesen vorangestellt worden ist und diese in den meisten Fällen die Ausdeutung nicht stützen oder ihr gar widersprechen,

·    nur ca. 5% des Werkes einbezogen wurden, vor allem jene, die den Vorgaben des Gutachters zu entsprechen scheinen,

·    historische und biographische Hintergründe – vor allem bei der Deutung der Gedichte – nicht beleuchtet,

·    keine Auskunft über Ziel, Methoden, wissenschaftliche Fragestellung und empirische Basis gegeben wird,

·    Behauptungen unbewiesen bleiben (Schaffenshöhepunkte Kolbenheyers, Heroisierung der deutschen Geschichte, Antisemitismus etc.),

·    der Gutachter die Philosophie Kolbenheyers nicht zur Kenntnis nehmen wollte und konnte, weil sie nach eigenem Eingeständnis zu kompliziert für ihn sei - was ihn nicht hindert, sie (völlig abwegig) als „gängigen Sozialdarwinismus“ zu diffamieren,

·    Kolbenheyer-Vokabel vom Gutachter willkürlich in solche des nationalsozialistischen Wortschatzes „übersetzt“ worden sind,

·    NS-Vokabel als Zitate aus Kolbenheyers Werken ausgegeben werden, obwohl sie dort niemals auftreten (hier liegt der Tatbestand der Fälschung vor),

·    der Gutachter in seiner gesamten wissenschaftlichen Arbeit ideologisch einseitig wertet, stalinistische Positionen von Schriftstellern verschweigt oder billigt, vorübergehende Berührungen mit dem NS-System jedoch als ausreichend für die Verwerfung von dichterischen Lebenswerken ansieht,

·    entlastende Momente verschweigt oder als zu vernachlässigen kennzeichnet bzw. sie als Schutzbehauptungen Kolbenheyers abtut,

·    sich auf das erste Spruchkammerverfahren bezieht, obwohl dessen Anklagepunkte später revidiert worden sind,

·    die im Spruchkammerverfahren angeführten Entlastungen nicht berücksichtigt,

·    sich auf ein Gutachten bezieht, das er wenig später selbst als entkräftet kennzeichnet,

·    das Begleitschreiben als Bestandteil des Gutachtens auf- und damit die Wertungen vorwegnimmt,

·    die Stimmen zum Werk Kolbenheyers tendenziös auswählt, entlastende verschweigt,

·    große handwerkliche Schwächen auch im Detail (Quellenangaben) offenbart

Das Gutachten sagt alles über die politisch-ideologische Position seines Verfassers, nichts über die Kolbenheyers. Es könnte in seinem Eiferertum und seiner wissenschaftlichen Unbedarftheit als kurioses Produkt des Zeitgeistes belächelt und links liegengelassen werden, wenn es nicht Ehre und Werk eines großen deutschen Dichters und Denkers nachhaltig beschädigt hätte.

 

 

 



[1]    München: Beck 1988

[2]   Wiese, Benno v.: Deutschland erzählt. Von Rainer Maria Rilke bis Peter Handke. Frankfurt a.M.: Fischer Taschenbuch Verlag 1975.

[3]    zit. bei Jünger, Friedrich Georg: Spiegel der Jahre. München: Carl Hanser Verlag 1958. S. 40

[4]    K. K.: Aphorismen. …

[5]   Es hat immer Leute gegeben, die in aller Stille Straßen gebaut haben, die dann von anderen mit großem Getöse be- und umbenannt wurden.

[6]    So Lutz, Bernd (Hg.): Metzler Autoren Lexikon. Stuttgart: Metzler 1997. 2., überarb. u. erw. Aufl.

[7]    Gabriele Rettner-Halder, die Kolbenheyer in der „Berliner Zeitung“ vom 16. 12. 1999 (S. 3) einen „Nazi-Schriftsteller“ nennt und schreibt: „Im Dritten Reich war der überzeugte Antisemit Kolbenheyer ein gefeierter Schriftsteller, er schrieb Dankeshymnen an den Führer.“ räumte auf telefonische Anfrage ein, niemals eine Zeile von Kolbenheyer gelesen zu haben.

[8]    Albrecht, Günter u. a. (Hg.): Lexikon deutschsprachiger Schriftsteller von den Anfängen bis zur Gegenwart. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut 168. 2 Bde. Bd. 1, S. 763f.

[9]    So ack. (i. e. Hans Christoph Noack) in der FAZ vom 14. 12. 1999, der aus dem angeführten DDR-Schriftstellerlexikon die Behauptung übernimmt, Kolbenheyer sei ein Spezialist des „Kampfs der germanischen Seele um ihre Selbstwerdung"“ gewesen. Die durch Anführungszeichen schon im DDR-Lexikon als Zitat gekennzeichnete Passage ist eine Fälschung; die Formulierung findet sich nirgendwo bei Kolbenheyer und stünde seinem Denken und Schaffen auch diametral gegenüber.

[10]    Wir nutzen hier und an vielen anderen Orten die Stellungnahme der Kolbenheyer-Gesellschaft e. V. vom 7. 1. 1988 zum hier  verhandelten Gutachten, angefertigt vom wohl besten Kenner des Kolbenheyer-Werkes, Walter Hawelka, der vom Gutachter nicht befragt worden ist.

[11]  Dimt, Zweig

[12]    Vgl. im Literaturverzeichnis die Bücher von König,  (die sehr umfangreiche Arbeit bietet eine umfassende Analyse des Bauhüttendenkens), Reclam, Gumbel, Wandrey, Dimt (gerade seine Bücher wären für die Analyse der Haltung Kolbenheyers zum NS wichtig gewesen, enthalten  sie doch Stellungnahmen des Dichters zu allen aufgeworfenen Fragen aus der Sicht der unmittelbaren Nachkriegszeit),  Laube, Schaumann, Tusch u.a.

[13]    Dimt, Tagebuch. S. 114.

[14]    Ebd. S. 122.

[15]    2/II, S. 186

[16]    2/I, S. 235.

[17]    Weißmann, Karlheinz: Volk - Staat - Nation. In: ders.: Alles, was recht(s) ist. A. a. O. S. 278f.

[18]    Kolbenheyer, Erwin Guido: Gesammelte Werke letzter Hand. Nürnberg: Kolbenheyer-Gesellschaft 1960ff. Bd. 2/II, S. 231. Wenn im folgenden auf diese Ausgabe Bezug genommen wird, erfolgt nur noch die Angabe der Band- und Seitenzahl.

[19]    Wilpert, Gero v., Gühring, Adolf: Erstausgaben deutscher Dichtung. Stuttgart: Kröner 1967.

[20]    Stuttgart: Kröner ²1956, S. 541.

[21]    In: Dimt, Tagebuch. S. 368f.

[22]    Vgl. Weißmann, Karlheinz: Alles was recht(s) ist. Graz, Stuttgart: Stocker 2000, S. 67

[23]    Vgl. Birke, Adolf: Nation ohne Haus. Deutschland 1945-1961. Berlin: Siedler 1994, S. 69f.

[24]    Dimt, Tagebuch. S. 61.

[25]    Zerlik, Otto: Spruchkammerverfahren gegen E. G. Kolbenheyer. Typoskript 1949. Kolbenheyer-Archiv

[26]    Vgl. Nickel, Gunther: Jud Süß wird entnazifiziert. In: FAZ vom 25. 8. 03, S. 40.

[27]    Dimt, Teestunde, S. 65.

[28]    (Karl Börnbacher: Vergessene Bayerische Autoren: Erich [sic!] Guido Kolbenheyer. MS. Bayerischer Rundfunk (Bayern Land und Leute) 21. 09. 1980.

[29]     Josef Nadler: Geschichte der deutschen Literatur. Zweite, ergänzte Auflage, Regensburg [1961].

[30]     Hamburg, Wien: Europa-Verlag 2002. S. 60f.

[31]    Heimann, Bodo: Die Konvergenz der Einzelgänger. In: Denkler, Horst; Prümm, Karl (Hg.): Die deutsche Literatur im Dritten Reich. Stuttgart: Reclam 1976. S. 135. Es erscheint bemerkenswert, daß der Gutachter dieses Standardwerk zur Literatur im Dritten Reich nicht auswertet.

[32]    Krywalski, Diether (Hg.) Knaurs Lexikon der Weltliteratur. München: Knaur 1986. 3., überarb. Aufl. S. 400. Der Artikel über Kolbenheyer enthält allerdings eine Reihe gravierender Fehler, u. a. die Behauptung, Kolbenheyer habe unter dem Pseudonym Sebastian Karst geschrieben. Das ist umso erstaunlicher, als der Hg. in Geretsried beheimatet ist – eben am Ort des Kolbenheyer-Archivs.

[33]     Wilhelm Scherer: Geschichte der deutschen Literatur. Bis zur Gegenwart ergänzt von Dr. Th. Schultz. Wien ²1949.

[34]     Ernst Alker: Geschichte der deutschen Literatur. Von Goethes Tod bis zur Gegenwart, Bd. 2. Stuttgart [1950].

[35]     Meyers Hand über die Literatur. Mannheim ²1970.

[36]     Klaus Günther Just: Von der Gründerzeit bis zur Gegenwart. Geschichte der deutschen Literatur seit 1871. Bern und München 1973.

[37]     Mittenzwei, Werner: Der Untergang einer Akademie oder Die Mentalität des ewigen Deutschen. Berlin: Aufbau-Verlag 1992.

[38]    Kindlers Literaturgeschichte der Gegenwart. Die deutschsprachige Sachliteratur. Hrsg. von Rudolf Radler. München 1978, S. 387.

[39]    Jan Berg u. a. (Hrsg.): Sozialgeschichte der deutschen Literatur von 1918 bis zur Gegenwart. Frankfurt/M. 1981, S. 367.

[40]    Uwe-K. Ketelsen: Völkisch-nationale und nationalsozialistische Literatur in Deutschland 1890-1945. Stuttgart 1976, S. 20.

[41]    Ebd., S. 64.

[42]    Bern, München: Francke 1973. (= Handbuch der deutschen Literaturgeschichte, 1. Abt.: Darstellungen. Band 4) S. 523f.

[43]    Just bezieht sich auf die Feststellung von Walter Jens, daß „Kolbenheyers Anfang ‚Amor dei‘ unter guten Sternen stand“. W. J.: Deutsche Literatur der Gegenwart. München: Piper 1962. 4., durchges. Aufl. S. 75. Der Literaturinquisitor ist nun inzwischen selbst politischer Jugendsünden überführt.

[44]    Diese Auffassung dürfte sich weder aus dem Roman noch aus den Äußerungen Kolbenheyers zur Literatur und Kultur ableiten lassen.

[45]     Just, a.a.O., S. 523f.

[46]    Heimann, a. a. O., S. 133

[47]    Grabert, W.; Mulot, A.: Geschichte der deutschen Literatur. München: Bayerischer Schulbuch-Verlag 1961. 7. Aufl. S. 421

[48]    Peter Hacks antwortete auf einen ähnlichen Vorwurf mit folgendem Distichon: Mensch, Esel, Wolf / Nazis reden wie ich? Meine Meinung über Salami / Wird, dem Esel zum Gram, leider vom Wolfe geteilt. Hacks, Peter: Die Gedichte. Hamburg: Edition Nautilus 2000. S. 249.

[49]    Bamberg: Buchner 1963. S. s. 382.

[50]    Ebd., S. 121.

[51]    Just, a. a. O. S. 510.

[52]    Mackensen, van Hollander: Das neue Wörter- & Fremdwörterbuch. Hamburg: Xenos 1983. S. 1169

[53]    Dimt, Tagebuch. S. 44.

[54]    Ebd., S. 123

[55]    Ebd., S. 69

[56]    Wilhelm Kahle: Geschichte der deutschen Dichtung. Regensburg 41964, S. 382).

[57]    Wie Anm. [33], S. 343.

[58]    Kurzzitate verweisen auf folgende Bände der „Gesamtausgabe letzter Hand in zwei Abteilungen zu je sieben Bänden“ der Werke E. G. Kolbenheyers, die von der Kolbenheyer-Gesellschaft seit 1951 herausgegeben wurde:
Karst (Sebastian Karst über sein Leben und seine Zeit, 3 Bde.) = Abt. 2, Bd. III/IV/V.
Vorträge (Vorträge, Aufsätze, Reden) = Abt. 2, Bd. VII.
Dichterisches Werk (Lyrik) = Abt. 1, Bd. IX.
Novellen (Novellen, Erzählungen, Legenden) = Abt. 1, Bd. Vb.

[59]    Ebd., S. 303.

[60]    Ebd., S. 314.

[61]    Dimt, Teestunde, S. 41f.

[62]    Der Gutachter steht mit seiner Ignoranz allerdings nicht allein. Selbst ein seriöses Literaturlexikon wie der KINDLER stellt die These auf, die Bauhüttenphilosophie Kolbenheyers basiere auf der „Philosophie des Organischen“ von Ernst Driesch. Kolbenheyer war das Werk aber wohl unbekannt, es findet sich nicht in seiner Bibliothek, und der Name Driesch taucht nirgendwo in seinen Werken auf. Natürlich könnte er trotzdem einiges entnommen haben, aber zentrale Begriffe Kolbenheyers (wie etwa Plasma, Ausdifferenzierung, Schwellenzeit) tauchen bei Driesch nicht auf, auch ihre Inhalte nicht unter eventuell anderer Bezeichnung. Berührungspunkte verweisen lediglich darauf, daß derartige Gedanken in der Luft lagen.

[63]    so in Dimt, Tagebuch, S. 356.

[64]    Hamburg: Hanseatische Verlagsanstalt 1937.

[65]    Ebd., S. 323.

[66]    Ernst Frank: Jahre des Glücks, Jahre des Leids. Eine Kolbenheyer-Biographie. O.O. [recte: Velbert und Kettwig] 1969, S. 52.

[67]    Just,  S. 510.

[68]  Oehlke, S. 26.

[69]    Mittenzwei, a.a.O.

[70]    Vgl. Dimt, Tagebuch, S. 24.

[71]    J.v.U.: Deutsches Wesen und Unwesen. In: Marcel Reich-Ranicki (Hg.): 1000 Deutsche Gedichte und ihre Interpretationen. Frankfurt a. M., Leipzig: Insel ²1995. Bd. 4, S. 269-273.

[72]     A.a.O., Bd. 1, S. 393.

[73]     Dimt, Tagebuch, S. 143f.

[74]     München: Albert Langen/Georg Müller 1940. S. 59.

[75]     Ebd. 1941, S. 522.

[76]     GAW Abt. 2, Bd. VIII, S. 345.

[77]    München: nymphenburger 1997

[78]    Berlin: Rütten & Loening ²1952.

[79]    Der Gutachter, a.a.O., Bd. 1, S. 852.

[80]     Dimt, Tagebuch, S. 45.

[81]     Erwin Guido Kolbenheyer: Neue Weltgestaltung. In: Die Neue Literatur, Heft 7, Juli 1939, S. 377-378.

[82]     Das Gedicht erschien im Druck schließlich „Zum Geburtstag des Führers“ als Tornisterschrift des Oberkommandos der Wehrmacht, Heft 37, 1941.

[83]     Abgedr. in: Joseph Wulff [recte: Wulf], Literatur und Dichtung im Dritten Reich. Eine Dokumentation, Frankfurt 1983, S. 107 f.

[84]     Gernhardt, Robert: Was gibt’s denn da zu lachen? München, Zürich: Diana-Verlag 2001. S. 47.

[85]    So schreibt Golo Mann, der Sohn Thomas Manns, am 12. Juni 1981 an Marcel Reich-Ranicki: „Daher stammt auch sein [i. e. Th. Mann – A. P.] Antisemitismus, von dem er nie völlig wegkam, (sein Bruder auch nicht). Wie sollten junge Kleinstadt-Patrizier der 1890er Jahre nicht antisemitisch sein?

[86]    So in: Schneider, Wilhelm: Meister des Stils über Sprach- und Stillehre. Leipzig, Berlin: Teubner 1922.

[87]    Mann, Thomas: Tagebücher 1933-1934. a. a. O., S. 371f.

[88]    Thomas Mann – Heinrich Mann: Briefwechsel 1900-1949. Berlin und Weimar: Aufbau 1977. 3., erw. Aufl. S. 172.

[89]    Mann, Thomas: a. a. O., S. 452.

[90]    a. a. O., S. 163ff.

[91]    Mann, Thomas: Tagebücher 1935-1936. A. a. O., S. 25.

[92]    Ebd., S. 77

[93]    Karst I, S. 78

[94]     Ebd., S. 82

[95]    Karst I, GWlH 2/III, 291 „Es ist unzweifelhaft so, daß nur ein relativ begrenzter Kreis von Menschen genauere Vorstellungen vom Schicksal der deportierten Juden hatte. Im April 1943 soll Himmler erklärt haben, daß sich der Kreis der für die „Endlösung“ unmittelbar Verantwortlichen auf zweihundert Personen beschränke […] Weißmann, Karlheinz: Der Weg in den Abgrund. München: Herbig 1997. 2. durchges. u. erw. Neuausgabe. S. 437.

[96]    Dimt, Tagebuch, S. 222.

[97]    Dimt, Tagebuch, S. 77.

[98]    In: Wulf, Joseph: Literatur und Dichtung im Dritten Reich. Berlin: Ullstein 1989. S. 295.

[99]    Dimt, Tagebuch. S. 44.

[100]    Ebd., S. 123

[101]    Ebd., S. 69

[102]     Vorträge, S. 284.

[103]     Erwin Guido Kolbenheyer. Ein Blick auf seine Welt. Hrsg. von der Kolbenheyer-Gesellschaft. Nürnberg 1984, hier S. 3.

[104]     Kant, Hermann: Das Impressum. Berlin: Rütten  & Loening 1972, S. 276f.

[105]    Ebd., S. 205.

[106]    Vgl. ebd. S. 69f.

[107]     München: Langen Müller 1981.

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